Umbau Hardautalschule: „Baugenehmigung wurde nicht erteilt…“

Auf der Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau des Landkreises, am 6. Februar 2018, stellte Suderburgs Ratsherr Götz Schimmack einige Einwohnerfragen und erstellte anschließend folgenden Vermerk:

„VERMERK über meine Einwohnerfragen zu den baulichen Maßnahmen an der Hardautalschule in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau des Landkreises, vom 6. Februar 2018, wie folgt:

Zu der schrecklichen Verunstaltung des Eingangsbereiches der Hardautalschule und des Ortsbildes von Suderburg durch das Gebäudemanagement Uelzen – Lüchow möchte ich zwei/drei einfache und schlichte Frage stellen:
– War für die Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich?
– Wenn ja, wurde eine Baugenehmigung erteilt?
– Wie hoch sind die Kosten der Maßnahme? Es ging ja nur um eine Instandsetzung von einzelnen Treppenstufen, ein Umbau des Eingangsbereiches war nicht erforderlich.
– Wer war der Architekt?
– Hat man sich Gedanken gemacht, was geschehen soll?“

Baudezernent Frank Peters antwortete sinngemäß wie folgt:

– Der Fall ist uns bekannt.
– Die Maßnahme war im Haushaltsplan vorgesehen, ein Architekt aus Suderburg wurde damit beauftragt.
– Auch wir sind mit dem Erscheinungsbild nicht glücklich.
– Der Umbau gemäß dem Entwurf des Architekten wäre baugenehmigungspflichtig gewesen.
– Eine Baugenehmigung wurde nicht erteilt.
– Die Maßnahme ist aber genehmigungsfähig.
– Die Schulleitung wurde beteiligt.
– Über die Kosten der Maßnahme möchte ich hier in der Öffentlichkeit nicht sprechen.
– Wir haben Vorstellungen, etwas zu machen.

Zusatzfrage von mir: wann wird die Öffentlichkeit informiert?

Antwort ausweichend: eine Pressemitteilung wird es jedenfalls nicht geben.“

Anmerkungen:

Bei meinem Besuch beim Gebäudemanagement, über den ich in der Bürgerversammlung Suderburg am 13.1.18 berichtet habe, konnte ich den Entwurf des Architekten einsehen:
bestehend lediglich aus zwei Blättern Zeichnungen mit Maßangaben.
Eine Darstellung der Ansichten des geplanten Bauwerkes im Endzustand, wie sonst bei solchen Unterlagen üblich, war nicht vorhanden.
Die Dimensionen der geplanten Betonklötze wurden nicht vermittelt und konnten daher von der Schulleitung nicht erkannt werden.

Schon bei diesem Besuch wurde unumwunden zugegeben, dass die Baumaßnahme „wohl etwas zu klotzig“ geraten sei.

Bei dem „Architekten aus Suderburg“ handelt es sich um einen Landschaftsplaner.

Wir dürfen gespannt sein, was zur Befriedung geboten wird. Jedenfalls darf es nicht soweit kommen, dass (Schilf-)Gras, welches in den Betonkübeln gepflanzt wurde, über die Sache wächst.

Was lernen wir daraus?

Beim Auslagern von Aufgaben auf externe Aufgabenträger, was heute so schön mit „Outsourcing“ bezeichnet wird, entsteht Kontrollverlust, der bei demokratisch verfaßten Organisationen im öffentlichen Bereich nicht hinnehmbar ist.

Götz Schimmack

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