Heute Nachmittag tagte der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Suderburg, um festzustellen ob die formellen Voraussetzungen für das beantragte Bürgerbegehren erfüllt sind.
Die Initiatoren hatten im Rahmen der Anzeige des Bürgerbegehrens die Entscheidung des Verwaltungsausschuss beantragt.
Der Ausschuss kam zu der Entscheidung, dass die formellen Voraussetzung erfüllt sind. Somit hat die Initiative jetzt sechs Monate Zeit, um Stimmen von Befürworter einer Abstimmung zu sammeln.
Erforderlich sind dafür mindestens 375 Unterschriften – zehn Prozent der bei der letzten Kommunalwahl im September 2016 Wahlberechtigten. Werden sie erreicht, muss die Gemeinde innerhalb von drei Monaten eine Abstimmung bei den Bürgern der Gemeinde Suderburg durchführen lassen.
Abstimmen können dann alle, die zum Abstimmungszeitpunkt bei der Niedersächsischen Kommunalwahl wahlberechtigt sind.