Braucht der Rat den Schutz vorm Bürger?

Gestern traf ein Brief in die Redaktion ein, der auf einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung im Samtgemeinderat Suderburg hinweist. Dieser war angehängt und stammt von der SPD-Fraktion, wie vom Fraktionsvorsitzenden der SPD im Samtgemeinderat, Wolfgang Hahnemann, heute per eMail offiziell bestätigt wurde.

Die von der SPD gewünschte Änderung betrifft ein Fragerecht der Bürger bei öffentlichen Sitzungen. Die Bürger können bisher Fragen direkt an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen stellen, die diese dann auch direkt beantworten müssen.
Nun soll nach SPD-Vorstellung zukünftig der Gemeindedirektor antworten. Dass Ratsmitglied, die Fraktion oder Gruppe wären somit aus der Pflicht, sich ggf. zu rechtfertigen oder über bestimmte Dinge Auskunft zu geben.

Warum ausgerechnet die SPD diesen unglaublichen Schritt zu mehr Intransparenz gehen will, nachdem sie kürzlich gerade einen Antrag auf mehr Transparenz gestellt hat, bleibt schleierhaft. Der im Brief geäußerte Verdacht wäre eine mögliche Erklärung.

Da der eingegangene Brief nicht ausdrücklich als Leserbrief ausgewiesen ist, veröffentlichen wir ihn hier nur auszugsweise und nicht namentlich gekennzeichnet. Danach folgt der Text des SPD-Antrages.

 

[tabbed tabs=“Auszug aus dem eingegangenen Brief:“] [tab]

… ich habe erfahren, dass die SPD-Fraktion der SG Suderburg die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der SG Suderburg erreichen möchte (vgl. Anhang). Ich halte die angestrebte Änderung für falsch und die Begründung für vorgeschoben.

Ich meine, dass die derzeitige Regelung des § 17 der Geschäftsordnung beibehalten werden sollte.
Für mich ist die Möglichkeit, Fragen auch direkt an einen bestimmten Abgeordneten richten zu können Ausdruck einer gelebten Demokratie. Ich meine auch, dass unsere gewählten Abgeordneten selbstbewusst genug sind, Fragen ihrer Wähler direkt zu beantworten.

Der Gemeindedirektor kennt die genauen Beweggründe von Angelegenheiten, die einzelne Abgeordnete ins Gespräch gebracht haben, in der Regel nicht und könnte in derartigen Fällen lediglich sehr oberflächliche Antworten geben. Der Abgeordnete selbst hingegen kann dazu allein die wirklichen Beweggründe benennen.

Im Übrigen passt der Antrag der SPD-Fraktion aber auch nicht zum Zeitgeist zunehmend geforderter politischer Transparenz. Mir drängt sich zudem der Verdacht auf, dass hier unliebsame Situationen für einzelne Abgeordnete zukünftig geräuschlos ausgeschlossen und dem Gemeindedirektor der Schwarze Peter zugeschoben werden soll. Wie unangenehm Fragen von Bürgern direkt an Abgeordnete sein können, war im Zusammenhang mit der Benennung von Schöffen zu erkennen.

Ich würde mich freuen, wenn meine Ausführungen zu einem Anstoß zum Umdenken führen würden.

Herr Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz erhält eine Durchschrift dieses Schreibens zur Kenntnis.

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[tabbed tabs=“Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Suderburg im Wortlaut:“] [tab]

Änderung des § 17 der Geschäftsordnung der SG Suderburg

Die SPD-Fraktion im Rat der SG Suderburg beantragt hiermit, den § 17 (1) in der Geschäftsordnung der SG Suderburg zu streichen.

Begründung:

Im § 4 Buchstabe g der Geschäftsordnung der SG Suderburg wird die Einwohnerfragestunde (bei Bedarf) aufgeführt. In den Einladungen von Rat und Ausschüssen ist diese jeweils als Tagesordnungspunkt enthalten. Lt. § 17 Abs. 1 kann eine Einwohnerfragestunde stattfinden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dies beschließen. Die SPD-Fraktion im Rat der SG Suderburg hält diese Formulierung überflüssig, da dies bereits im § 4 der Geschäftsordnung geregelt ist und bei Bedarf in der Praxis so umgesetzt wird.

Weiterhin ist im § 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung geregelt, dass Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen von diesen selber zu beantworten sind. In der, vom Niedersächsischen Landkreistag zur Verfügung gestellten Muster-Geschäftsordnung heißt es in §18 Abs. 3, dass die Anfragen vom Gemeindedirektor beantwortet werden. Eine Diskussion findet nicht statt. Es handelt sich hierbei um eine Regelung, die sicherstellen soll, dass die Sitzung entsprechend der Tagesordnung ablaufen kann. Hierdurch wird gewährleistet, dass grundsätzlich nur die Themen, die auch auf der Tagesordnung stehen, behandelt werden. Sichergestellt wird dadurch ebenso, dass diese Themen durch eine Vorlage (einschließlich einer rechtlichen Würdigung) aufbereitet werden. Sofern in einer öffentlichen Sitzung einzelne Ratsmitglieder oder Fraktionen zu Themen befragt würden, entfiele eine derartige Vorbereitung. Ferner könnten Fragen zu Themen, die bereits abgeschlossen sind oder aber auch aus dem nicht-öffentlichen Bereich gestellt werden. Dies umso mehr, als die Geschäftsordnung der SG Suderburg bis zu zwei Zusatzfragen vorsieht (§17 Abs. 2). Es entstünde, auch ohne die ausgeschlossene Diskussion, der Eindruck einer inhaltlichen Behandlung, und dies, obgleich das Thema nicht Bestandteil der Tagesordnung wäre.

Insgesamt kann ferner der Eindruck entstehen, es handele sich um die Einschätzung der Verwaltung oder des Gemeinderates obgleich keinerlei Beratung durch Ratsgremien oder rechtliche Bewertung durch die Verwaltung erfolgt ist. Zudem kann der Gemeindedirektor als Hauptverwaltungsbeamter zu allen Themen Stellung beziehen.

Es handelt sich bei der Geschäftsordnung auch um eine Schutzvorschrift der einzelnen Ratsmitglieder, um nicht allein durch die Fragen, die Art und Weise der Fragestellung oder aber der Thematik in einer derartigen Situation diskreditiert zu werden.
Durch die Änderung dieser Vorschrift würde dem Gebot der Chancengleichheit Rechnung getragen, da dann nicht mehr lediglich einzelne Ratsmitglieder im Rahmen einer derartigen Sitzung über entsprechende Fragen einzelner Einwohnerinnen bzw. Einwohner zu einem zusätzlichen Rederecht gelangen würden.

Die SPD-Fraktion im Rat der SG Suderburg beantragt deshalb, im § 17 (3) folgende Formulierung zu streichen:

„Anfragen an einzelne Ratsmitglieder oder Gruppen werden von diesen selbst beantwortet“.
Die Nachteile dieser Formulierung überwiegen und die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung und des direkten Austausches sind auch anders machbar.

Mit freundlichen Grüßen

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