Bund unterstützt Kommunen und Länder bei den Kosten für die Flüchtlingsaufnahme und durch beschleunigte Asylverfahren
„Wir brauchen Zuwanderung. Dafür muss eine legale Möglichkeit der Einreise über ein Zuwanderungsgesetz geschaffen werden, damit sich Menschen um Arbeitsplätze in Deutschland bewerben können. Wir brauchen Zuwanderung auf der Basis objektiver Kriterien. Nur so kann auf Dauer das Asylrecht unbeschränkt erhalten bleiben für diejenigen, die es aus nachvollziehbaren Gründen dringend brauchen“, so die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann. Das jetzt im Bundestag diskutierte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz dient vor allem dazu, den schutzsuchenden Bleibeberechtigten, in Anbetracht des nahenden Winters, schnell Hilfe zukommen zu lassen.
Um die notwendige Hilfe leisten zu können, muss gründlich, aber schneller zwischen Asylsuchenden mit berechtigter Bleibeperspektive und Menschen, die aus wirtschaftlichen Erwägungen zu uns kommen, unterschieden werden – und das möglichst noch bevor sie auf die Kommunen verteilt werden. Für 2015 stockt der Bund daher seine Beteiligung an den Aufnahmekosten um eine weitere Milliarde auf. Ab 2016 beteiligt sich der Bund dauerhaft mit monatlich 670 Euro pro Flüchtling mit guter Bleibeperspektive an den Kosten. Für die unbegleiteten, minderjährigen Jugendliche stehen 350 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Dass es an Unterkünften fehlt, ist kein Geheimnis. Um die Unterbringungsmöglichkeiten schnell zu vergrößern, werden für Flüchtlingsunterkünfte baurechtliche Vorschriften gelockert. Gemeint sind hier vor allem Vorschriften zur energetischen Sanierung. Vorschriften zu Brandschutz und Fluchtwegen bleiben natürlich erhalten.
Der Verbleib von Asylbewerbern in den Erstaufnahmelagern wird um drei Monate auf sechs Monate verlängert, um die Möglichkeit zu schaffen, dass sowohl Antrag als auch Bescheid über einen Asylantrag vor der Verteilung auf die Kommunen geregelt werden können. Hierfür werden im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr Stellen geschaffen, die schnell besetzt werden sollen, u.a. mit Pensionären. So wird eine Beschleunigung der Asylverfahren möglich.
Die Länder Albanien, Montenegro und das Kosovo werden als sichere Drittstaaten eingestuft. Das ermöglicht eine schnellere Rückführung, da es zurzeit zwar Diskriminierung und Korruption in diesen Ländern gibt, aber keine staatliche Verfolgung. Alle zwei Jahre werden wir jedoch überprüfen, ob dies noch zutrifft.
Der längere Verbleib in den Erstaufnahmeeinrichtungen bedeutet eine deutliche Erleichterung für die Kommunen. Sie können sich auf die schnellere Integration der Flüchtlinge konzentrieren, die auf Dauer hier bleiben. Denn vor Ort entscheidet sich, ob eine Integration gelingt oder scheitert. Eine frühe Teilnahme an Sprachkursen und die schnelle aktive Arbeitsförderung unterstützen die Integration. Daher haben wir diese Programme mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Auch die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements durch 10.000 zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst ist eine gezielte Förderung der Flüchtlingshilfe im Alltag.
In den Beschlüssen des heutigen Tages im Bundestag wurden jedoch auch Fortschritte bei weiteren drängenden Fragen des Alltagslebens in Deutschland erzielt: Mehr Geld für den öffentlichen Personenverkehr, z.B. Regionalbahnen, mehr Geld für das Bauen sozialen Wohnraums sowie die Schaffung weiterer Kitaplätze.
Kirsten Lühmann: „Die Aufgabe wird nicht leicht und von den Kommunen und Ländern noch viel abverlangen, aber unmöglich ist sie nicht. Deutschland hat schon mehrfach bewiesen, dass es erhebliche Integrationsleistungen bewältigen kann – warum nicht auch jetzt? Erforderlich dazu ist jedoch ein planbares Ineinandergreifen der unterschiedlichen Ebenen. Dazu haben wir mit diesem Gesetz einen Baustein geliefert, der noch ausgestaltet werden muss, sowohl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von der Bundesagentur für Arbeit, dem Bund, von den Ländern und den Kommunen.“
Presseerklärung von Kirsten Lühmann, MdB