Radwegebau und die Eier des Kolumbus…

Auf den Straßen tobt ein Krieg zwischen Zweirädern und Autos. Ansichten von uneinsichtigen Rechthabern prallen aufeinander, die Argumente sind beliebig austauschbar: Jeder beklagt die Rücksichslosigkeit des anderen – und beide Seiten haben irgendwie Recht.

Das betrifft weniger den ländlichen Bereich sondern hauptsächlich die Städte. Dort kommt es häufig zu Unfällen durch rechtsabbiegende Autofahrer. Sie übersehen die Radfahrer schlichtweg, parken Radwege zu oder reißen Fahrzeugtüren auf, ohne in den Rückspiegel zu schauen.
Auf der anderen Seite gibt es Radfahrer, die auf den Radwegen „wilde Sau“ spielen, sich kreuz und quer durch den Verkehr drängeln und Fußgängerwege oder -zonen einfach ignorieren. Dazu kommen Räder mit Anhängern, E-Bikes und niedrige Liegeräder mit den ihnen eigenen Problematiken.

Der Problemlage ist auch mit mehr und breiteren Radwegen nicht abzuhelfen. Die – noch nicht überall – verbreitete Einsicht von Verkehrsexperten und Politik: Räder gehören auf die Straße. Sie sind normale Verkehrsteilnehmer und haben sich entsprechend zu verhalten – mit allen Rechten und Pflichten.
Eine Empfehlung des ADFC, die erst einmal überrascht.

Aber der Ausbau von innerörtlichen Radwegen wirkt tatsächlich kontraproduktiv. Die Unfallzahlen steigen dadurch an. Das belegen entsprechende Statistiken.
Vielleicht ist es also tatsächlich sinnvoll, innerörtlich nur noch dort Radwege anzulegen, wo genügend Platz vorhanden ist und gefährliche Situationen ausgeschlossen werden können.

Wer kann, darf, muß…?

Vor dem Gesetz sind erst einmal alle gleich, egal ob Stadt oder Land. Radwege sind zu benutzen. Gibt es keine, fährt man auf der Straße. Das meinen die meisten, aber halt…!

Dass, was so einfach scheint, ist seit 1998 nicht mehr eindeutig. Damals gab es nach ausführlichen Diskussionen von Verkehrsexperten eine Radwegenovelle, die sich in den Gestzestexten niedergeschlagen hat: Weil Radwege gefährlich (!) sind, können überall dort, wo kein blaues Radwege-Schild steht, Radfahrer auch die Straße benutzen. Außerdem müssen seither Radwege bestimmte Merkmale erfüllen, wie Mindestbreite, Beschilderung usw., was bei vielen älteren Radwegen nicht der Fall ist.

Im Paragraph 2, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung heißt es: Zeichen

(4) […] Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

Die Benutzungspflicht eines Radweges kann also zu einer „Darf-Regel“ werden. Das „Muß“ wird durch den Zustand des Weges aufgehoben.

So in Suderburg auf der Westseite der Bahnhofstraße. Der Radweg dort ist stellenweise schadhaft, zu schmal, lückenhaft und soll in bestimmten Abschnitten sogar in beide Richtungen benutzt werden.

Durch ein zeitweises, vermehrtes Fußgängeraufkommen (Studenten auf dem Weg zur oder von der FH) ergeben sich zusätzlich besondere Situationen: trifft man auf solch einen Pulk, hilft nur das Ausweichen auf die Straße. Das bringt den fließenden Verkehr in Schwulitäten – denn der rechnet nicht damit.

Studenten

Ein klassisches innerörtliches Scenarium, dass durch die kürzliche Anregung, markierte Fahrradspuren auf der Fahrbahn im gesamten Ort anzulegen, nicht verbessert sondern verschärft würde. Hier hat die Politik bereits abgewunken.

Radfahrende Kinder sind Verkehrsteilnehmer – mit allen Rechten und Pflichten

In allen Situationen des Lebens haben Kinder einen Sonderstatus in der Gesellschaft. Der steht ihnen zu. Im Straßenverkehr gilt für jeden Verkehrsteilnehmer eine besondere Achtsamkeit ihnen gegenüber. Darüber hinaus ist es die Pflicht der Eltern, ihren Kindern das richtige Verhalten beizubringen, damit sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können. Kindergärten und Schulen unterstützen das regelmäßig und vorbildlich mit eigenen Aktionen und Maßnahmen.
Gut geschulte und trainierte Kinder können ab einem gewissen Alter problemlos am Straßenverkehr teilnehmen. Sie werden vom (normalen) Autofahrer als reguläre Verkehrsteilnehmer wahrgenommen.

FahrradturnierDie Statistiken belegen: Nicht das Fahrrad stellt die größte Gefahr für Leib und Leben dar. Das größte Risiko für Kinder, im Straßenverkehr ums Leben zu kommen, besteht als Mitfahrer im PKW. 2013 kamen 43,1% der im Verkehr getöteten Kinder als Mitfahrer in einem PKW (bei Mutter und Vater) ums Leben. 37,9% waren als Fußgänger unterwegs, 13,8% als Radfahrer.

Das Statistische Bundesamt stellt in seinem Bericht zu den Kinderunfällen 2013 fest:
„Unfälle mit Kindern gehören nach wie vor zum traurigsten Kapitel unseres Verkehrsalltages. Im Durchschnitt kam im Jahr 2013 alle 19 Minuten ein Kind im Alter von unter 15 Jahren im Straßenverkehr zu Schaden. Insgesamt waren es 28.143 Kinder, die im Jahr 2013 auf Deutschlands Straßen verunglückten, davon 58 tödlich.

Langfristig betrachtet verlieren glücklicherweise immer weniger Kinder ihr Leben im Straßenverkehr. Wurden in den 1950er Jahren noch über 1.000 getötete Kinder pro Jahr gezählt, sank diese Zahl in den 1990er Jahren auf unter 500 und liegt 2013 bereits das vierte Mal unter 100.“
(Wer sich die komplette Statistik des Statistischen Bundesamtes ansehen möchte, kann das hier tun.)

Solche nackten Zahlen und Statistiken wirken manchmal zynisch, weil sie nüchtern und kalt nach Unfällen, Unfällen mit tödlichem Ausgang, nach Alter, Geschlecht, Jahres-, Tageszeit oder Fehlverhalten unterscheiden. Sie erinnern aber auch daran und mahnen, dass jeder Unfall einer zuviel und nicht „gottgegeben“ ist. Mit Prävention, Vorausschau und Weitsicht läßt sich vielfach ganz sicher etwas tun.

Außerörtlich gelten andere „Regeln“

Wenn unübersichtliche Situationen (egal ob für den Rad- oder Autofahrer) insgesamt das größte Gefährdungspotential für die Radfahrer darstellen, erhalten sie außerörtlich durch die großen Tempounterschiede der Verkehrsteilnehmer eine besondere Qualität.

Kommt ein Autofahrer mit 80 km/h aus einer unübersichtlichen Kurve und trifft auf einen modernen Traktor, fährt der immerhin 50 km/h. Trotz Schrecksekunde sind 30 km/h Geschwindigkeitsdifferenz noch relativ gut runter zu bremsen. Trifft er in gleicher Situation auf einen Radfahrer mit 15 km/h, sieht das Ganze schon anders aus. Zur Schrecksekunde kommen das spätere Erkennen und 65 km/h Tempodifferenz…

Ein auf den Verkehr konzentrierter Radfahrer wird als bewußter Verkehrsteilnehmer die Gefahr frühzeitig wahrnehmen und in einer solchen Situation reflexartig möglichst weit nach rechts ausweichen.

Anders Radfahrer zu zweit oder in Gruppen, z.B. Jugendliche auf der Fahrt zum Baden, Freizeit- oder touristische Gruppen. Sie sind oft mehr mit sich oder der Landschaft beschäftigt. Sie bewegen sich unaufmerksamer im Verkehr und nehmen nicht wirklich an ihm teil. Für sie stellen Radwege einen uneingeschränkten Sicherheitsgewinn dar. Für touristisches Radfahren sind sie ein absolutes Muss.

Radwegebau auf dem Land

Der Landkreis Uelzen ist in jedem Jahr ein attraktives Ziel vieler Radtouristen. Das vorhandene Radwegenetz rechtfertigt das nur bedingt.

Das Problem: trotz hoher Förderbeträge des Landes können keine Radwege gebaut werden, weil allerorten die Kassen leer sind. Dazu kommt, dass der eigentlich zuständige Landkreis das Problem auf die Gemeinden verlagert hat: nur die, die vorab eine fertige Planung nachweisen, haben Aussichten auf Fördermittel. Wenn dann tatsächlich Wege geplant werden, führen sie häufig nicht dort entlang, wo sie einen Sinne für dass kreisweite Radwegenetz ergeben, sondern dort, wo es den Lokalpolitikern gefällt. Randlagen, oder Strecken die die Gebiete zweier Samtgemeinden tangieren, haben so gut wie keine Chance. Auf diese Weise kann kein geschlossenes Radwegenetz entstehen.

Kürzlich hat die Gemeinde Gerdau beschlossen, einen Radweg von Bargfeld nach Gerdau zu bauen. Die Planung wurde erledigt und der Antrag fristgerecht beim Landkreis eingereicht. Der Radweg wird in diesem Jahr gebaut.
Damit ist dann die Beschlussfassung des Samtgemeinderates vom 18.1.2008 (!) abgearbeitet, die die Radwege Suderburg – B4, Ellerndorf – Wacholderheide (Abschnitt 1), Wacholderheide – Brockhöfe (Abschnitt 2 in diesem Jahr) und Bargfeld Gerdau umfasste. Wie geht es weiter?

Die Eier des Kolumbus, oder: Unnütze Entscheidungen…

 


Die WSL hat im März 2014 beantragt, als nächstes die Radwege-Lücke zwischen Bahnsen und Bargfeld zu schließen. Damit gäbe es von der B4 bis nach Gerdau eine durchgehende Radwegestrecke.
Der Gerdauer Rat hat beschlossen, den Gerdauer Teil der Strecke zu beantragen, beim Suderburger Teilstück gibt es Probleme.

Der WSL-Antrag fand keine Mehrheit im Samtgemeinderat. Auch der Bauausschuss der Gemeinde Suderburg konnte sich zu keiner Entscheidung durchringen. Auf seiner Sitzung stand plötzlich ein Radweg Suderburg – Böddenstedt im Raum, der den Böddenstedtern angeblich seit langem zugesagt ist.

Diese Zusage hat sich inzwischen als Mähr erwiesen, wie die Verwaltung nach eingehender Überprüfung einräumte. Hier war seitens der Ortspolitiker einfach mal ein Gerücht in die Welt gesetzt und vehement als Tatsache vertreten worden. Der Trick hat nicht funktioniert…

Das Thema wurde zur Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen. „Der Berg kreißte“, heraus kamen… die Eier des Kolumbus:
Beide Strecken sollen beantragt werden, „gewinnen“ soll die Strecke, die zuerst die Planungsreife erreicht.
Was soll das denn??

Statt zu diskutieren, sich notfalls zu streiten und letztendlich eine Entscheidung zu erarbeiten drückt sich das Gremium – und geht scheinbar vor einer Böddenstedter Lobby in die Knie.
Oder ist es ein zweiter Trick, von dem sich die kommunalpolitisch stärker vertretenen Böddenstedter einen Gewinn versprechen? Durch ihre Anzahl und eine gute Vernetzung sind sie deutlich im Vorteil.

Die an sich richtigen Argumente: „Anbindung des Grundzentrums Suderburg“ (Rüdiger Lilje), „…wichtig für Tourismus“ und „…studentische Erschließung“ (Christine Kohnke-Löbert) werden für einen Radweg nach Böddenstedt benutzt, obwohl allen bekannt sein dürfte, dass ein solcher Radweg völlig überflüssig ist.
Der Meinung sind übrigens auch viele Böddenstedter Bürger („brauchen wir nicht…“), die sich viel lieber einen innerörtlichen Weg Richtung Ortsausgang Suderburg (Bürgerpfad) wünschen.

Sinnlos Geld ausgegeben – warum?

Ein Radweg Suderburg-Böddenstedt an der K28 entlang wäre ca. 2,5 km lang und würde ca. 150.000 € kosten. Es gibt eine Alternativstrecke. Auch sie ist 2,5 km lang und kostet nichts… weil es sie bereits gibt. Sie beginnt kurz nach dem Ortsschild, führt rechts durch den Windpark und endet am Ortseingang Graulingen, direkt am Radweg Suderburg-Bahnsen.
Auf der Karte ist der Streckenverlauf gelb markiert. Vom Start bis zum Endpunkt, an denen die Strecken aufeinander treffen, ist die K28-Strecke exakt 400 Meter kürzer. Das bedeutet einen Zeitgewinn für einen Radfahrer von 1 bis 1 1/2 Minuten – fällt also nicht ins Gewicht.

Route_Su-Boe
Die Strecke ist asphaltiert und in einem guten Zustand. Sie ist interessant und abwechslungsreich durch den ständigen Panoramablick, die Windräder und regelmäßigen Bewuchs rechts und links der Strecke. Gelegentlich trifft man auf landwirtschaftlichen Verkehr. Das ist jedoch problemlos auch für Radfahrergruppen, weil stets weite Sicht herrscht und genug Platz zum Ausweichen überall vorhanden ist.

Strecke1

Strecke2

 

Fazit

Ein Radweg Böddenstedt-Suderburg (2,5 km) würde die Gemeinde 150.000 € kosten, den Lückenschluß B4-Gerdau auf lange Sicht verhindern und wäre darüber hinaus, durch evtuelle Bahn-Baumaßnahmen im Rahmen der Y-Trasse, umsonst gebaut.
Das Golddorf Böddenstedt und seine gut funktionierende Dorfgemeinschaft hat in jeder Hinsicht Unterstützung verdient – nur nicht in Sachen Radweg. Hier sollten sich alle darauf konzentrieren, den gewünschten und sinnvollen Bürgerpfad, möglichst bis zur Einmündung der obigen Alternativstrecke, schnellstmöglich zu realisieren

Der Kostenanteil eines Radweges Bargfeld-Bahnsen ist günstiger (100.000 € für 3 km). Und er macht sogar noch Sinn, wenn man neben einer An- und Verbindung der Grundzentren nur das geschlossene Radwegenetz im Blick hat. Für ihn muss die Kommunalpolitik eine eindeutige Entscheidung fällen – mit Kolumbus-Eiern macht sie sich eher überflüssig.

Zusätzlich sollte sie sich endlich noch für einen weiteren Lückenschluss stark machen: Erst ein Radweg von der B4 bis nach Stadensen verbindet die touristisch interessanten Plätze von Bad Bodenteich bis nach Hösseringen, Suderburg, Ellerndorfer Heide, Gerdau und den Golddörfern Böddenstedt und Bohlsen. Erst damit ist das Radwegenetz in unserer Region komplett. Und ganz nebenbei kommen unsere Kinder sicher ins Stadensener Bad.

Auch wenn die Lage dabei ziemlich aussichtslos scheint: Mit einem „Kopf-in-den-Sand-stecken“ kommen wir keinen Meter weiter. Hier ist einfach mal Kreativität gefragt…

Auch die Politiker der Samtgemeinde Aue könnten mal einen Blick über den Tellerrand wagen und sich für dieses „letzte Stück“ in ihrer Region interessieren. Der Lückenschluss käme auch ihnen zugute…

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4 Kommentare

  1. S.F. Antworten

    Ich finde, das ist ein gut recherchierter Artikel. Eine zu ergänzende Variante zur Verbesserung der Verkehrssicherheit könnte sein, als Autofahrer Tempo runter zu nehmen. Wenn es freiwillig nicht machbar ist, dann z.B. Tempo 70 anordnen. Nochmal, es geht in diesem Fall um die Gewährleistung der Verkehrssicherheit!

  2. Olli Antworten

    Ein typisches Liegerad ist auf der Fahrbahn völlig unkritsch; der Fahrer sitzt exakt so hoch, wie bei normalen PKW, d.h. über die Autos rübergucken geht nicht. Durch die Seltenheit fallen die Dinger aber sogar noch mehr auf, als „normale“ Räder. Durch die Rückenlehne wirken sie breiter und Autofahrer lassen mehr Platz beim Überholen.

    Allerdings treten sämtliche „Radweg“probleme damit verschärft auf; die Sicht nach hinten ist schlechter und man kann nicht über geparkte Autos auf die Fahrbahn sehen. Und auf „Radwegen“ verschwinden sie dann komplett hinter geparkten Autos.

    Einen großen Vorteil haben sie jedoch: Man fährt mit den Füßen voran; stürzt man (z.B. wegen Glätte); sitzt man einfach auf der Straße, hat den Lenker und knallt nicht mit Knien oder Schultern auf die Fahrbahn.

  3. Müllmann Antworten

    Worin liegt denn die Liegerädern eigene Problematik? Alles, was ich da alltagstaugliches kenne (zugegebenermaßen, ohne es selbst gefahren zu haben), hat die Kopfhöhe von mindestens 12-jährigen Kindern, die schon nicht mehr auf Gehwegen fahren dürfen!?

  4. Götz Schimmack Antworten

    Typisch Paschko: erst mal sauber recherchieren. Ergebnis:
    – Ein -wegen einer bereits vorhandenen, gleichwertigen Verbindung- überflüssiger Radweg an der K 28 von Suderburg nach ßöddenstedt verstieße wegen Geldverschwendung gegen das Allgemeinwohl und weil er durch eine andere Fachplanung (Bahn) in den Heidesand gesetzt sein könnte.
    EIn Fall für den Landesrechnungshof.
    Dem Verwaltungsausschuß, der entschlusslos die Entscheidung zwischen den beiden Radwegen ( Bahnsen-Bargfeld oder Suderburg-Böddenstedt) dem Zufall überlassen wollte, konnte geholfen werden.
    – Abschnittsbildungen bei Radwegeprojekten (hier der angesprochene „Bürgerpfad“) können sinnvoll sein. Sie sind auch nicht entgegen den Aussagen der Bauverwaltung nach den Förderrichtlinien des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ausgeschlossen.

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