Wilder Müll verursacht der Allgemeinheit hohe Entsorgungskosten

Pressemitteilung Landkreis Uelzen

Kaugummis und Zigaretten auf dem Gehweg, Lebensmittelverpackungen am Straßenrand oder Autoreifen im Wald. Auch im Landkreis Uelzen werden Abfälle häufig auf unerlaubte Weise entsorgt – an Orten, an denen dieser sogenannte „Wilde Müll“ nicht nur unansehnlich ist, sondern in besonderer Weise Natur und Umwelt schädigt. Darauf hat jetzt der Landkreis Uelzen hingewiesen. Oft handele es sich um derart große Mengen, dass ein Lkw für den Abtransport benötigt werde, so Alexander Krüger, Leiter des Umweltamtes. Nicht selten müsse sogar zusätzlich ein Fahrzeug mit Kranaufbau anrücken, um illegal entsorgte Abfälle auf Kosten der Allgemeinheit zu bergen und möglichst umweltgerecht zu verwerten.  

Wilde Müllablagerungen verursachen der Allgemeinheit hohe Kosten!

Regelmäßig wird wilder Müll auch direkt neben Altkleider- oder Glascontainern abgelagert, was insbesondere für Anwohner äußerst unangenehm ist und Schädlinge anlocken kann. Auch in Gewässer dürfen keine Abfälle eingebracht werden.

Ein häufiges Problem stellt pflanzlicher Abfall dar, der im Wald oder in der freien Landschaft abgelagert wird. Auch bei Rasen, Strauchschnitt und Laub handelt es sich um Abfall. Wer seine pflanzlichen Abfälle nicht im eigenen Garten kompostiert, muss zur Entsorgung entweder eine Komposttonne nutzen oder die Abfälle selbst beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (awb) anliefern.

Das Ablagern von wildem Müll stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Per Gesetz können solche Taten mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Je nach Art und Menge der Abfälle könne sogar ein Straftatbestand erfüllt sein, so Krüger. In derartigen Fällen komme eine mehrjährige Haftstrafe in Betracht.

Die Entsorgungskosten für wilden Müll müssen die zuständigen Behörden tragen. Allein der Landkreis Uelzen musste im vergangenen Jahr etwa 9.000 Euro für die Entsorgung von wildem Müll aufwenden. Hinzu kommen weitere Personalstunden für Verwaltungstätigkeiten. Auch den Gemeinden entstehen jährlich hohe Entsorgungskosten. Wird ein Verursacher festgestellt, erwartet ihn neben einem Bußgeld auch ein Kostenbescheid – um die finanzielle Belastung auszugleichen, die der Öffentlichkeit entstanden ist.

Wer eine wilde Müllablagerung feststellt, kann sich an das Umweltamt des Landkreises Uelzen wenden. Von dort werden die nötigen Maßnahmen zur Entsorgung sowie weitere Ermittlungen koordiniert.

Kontaktdaten:
Landkreis Uelzen – Umweltamt
Nothmannstraße 34, 29525 Uelzen
0581 / 82 – 315 / j.fischer@landkreis-uelzen.de

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