Warum nicht gleich so?

Soll in Zukunft nicht mehr die Mitgliederversammlung des Museumsvereins Hösseringen den Haushaltsplan beschließen, sondern der Vorstand den Haushalt allein in eigener Zuständigkeit festsetzen? Diese weitreichend und grundsätzlich in klassische Rechte einer Mitgliederversammlung eingreifende Entscheidung (Budgetrecht) stand bei der Versammlung des Museumsvereins am 7. Mai auf der Tagesordnung.

Der Vorstand hatte eine entsprechende Änderung der Satzung beantragt, die allerdings im Vorfeld für einige Diskussionen sorgte.
Die Entscheidung dazu musste dann aber doch nicht getroffen werden, da der Vorstand in der Versammlung eine eher praktische Alternative vorschlug: die lt. Satzung jährliche Mitgliederversammlung „im Frühjahr“ mit dem Haushaltsbeschluss auf Januar vorzuziehen.

Mit dieser einfachen Regelung konnte dem Wunsch des Landkreises nach rechtzeitiger Information über die Haushaltslage und über den Zuschussbedarf des Museumsvereins voll und ganz entsprochen werden. Die Mitgliederversammlung hatte dagegen keine Bedenken und damit war die Satzungsänderung vom Tisch.

Demokratische Defizite

Ist damit aber nun wieder „alles in Butter“ bei Museumsverein? Wohl kaum.

a) Bei Beurteilung der Frage, wie sich die beantragte Verlagerung des Budgetrechts von der Mitgliederversammlung auf den Vorstand auf die Balance zwischen diesen beiden Vereinsorganen auswirken würde, wurde eine deutliche demokratische Schieflage im Verein sichtbar.

Dies ergibt sich wie folgt aus der Satzung, die sagt: „Der Vorstand besteht aus mindestens 7 und höchstens 15 Personen. Davon werden je ein Vorstandsmitglied vom Landkreis Uelzen, von der Gemeinde Suderburg, vom Niedersächsischen Landvolk und von der Vereinigung Landtagsplatz Hösseringen e.V. bestimmt. Diese vier von externen Stellen bestimmten Vorstandsmitglieder, sog. geborene Mitglieder, haben im Vorstand volles Stimmrecht, sind aber von den Mitgliedern des Museumsvereins nicht gewählt worden. Ist der Vorstand mit 15 Personen (Höchstzahl) besetzt, sind es immer noch mehr als ein Viertel seiner Mitglieder.
Im Falle des 7-köpfigen Vorstandes (Mindestzahl) kann das sogar dazu führen, dass die drei gewählten Vorstandsmitglieder von den vier nicht gewählten externen Personen überstimmt werden!

Da der Vorsitzende des Vorstandes und sein Vertreter nicht von den Vereinsmitgliedern gewählt werden, sondern „vom Vorstand aus seiner Mitte“, eine nicht alltägliche und auch nicht mehr zeitgemäße Bestimmung, kann es nach der bestehenden Satzung dazu kommen, dass diese hervorgehobenen Positionen des Vorstandes von externen Personen besetzt werden, die nicht von den Mitgliedern des Vereins gewählt sind.
Das ist z.Zt. sogar der Fall, da der vom Landkreis Uelzen entsandte Vertreter, Landrat Dr. Blume, stellvertretender Vorsitzender des Museumsvereins ist.
Unter dem Gesichtspunkt einer mangelnden demokratischen Legitimität halte ich daher die entsprechenden Satzungsregelungen des Museumsvereins für sehr bedenklich. Das Problem hat man natürlich dann nicht, wenn der Vereinsvorsitzende und sein Vertreter direkt von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

b) Zur Planungsgruppe (Museumsleitung), dem dritten Organ des Vereins, sagt die Satzung in offenem Widerspruch: nach Paragraph 7 beschließt die Mitgliederversammlung Wahl und Abwahl der Planungsgruppe, nach Paragraph 10 Abs. 1 werden ihre Mitglieder durch den Vorstand berufen und auch abberufen.
Auf der Mitgliederversammlung vom 7. Mai teilte der Vorstandsvorsitzende, Jörg Hillmer, mit, dass der Vorstand die Herren Klein, Dr. Vogtherr und Dr. Brohm in die Planungsgruppe berufen hat.

Daraus ergibt sich, dass die Satzungsbestimmung, wonach die Mitgliederversammlung über Wahl, Abwahl… der Planungsgruppe beschließt, leerläuft und belegt die schwache Stellung der Mitgliederversammlung gegenüber dem Vorstand, obwohl sie doch das oberste Organ des Vereins ist.
Zwar ist auch der Vorstand ein Organ des Vereins, aber er leitet seine Position von der Mitgliederversammlung ab und ist Exekutivorgan: lt. Satzung obliegt ihm die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Ergebnis aus alledem: die veraltete Satzung des Museumsvereins, die auch sonst manches offen lässt, ist hochgradig sanierungsbedürftig.

Götz Schimmack

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