Nach der gestrigen Veröffentlichung „Braucht der Rat den Schutz vorm Bürger„, zieht die SPD im Samtgemeinderat ihren Antrag nun vorläufig zurück. Das teilte der Fraktionsvorsitzende Wolgang Hahnemann gestern Abend per eMail mit. Gleichzeitig kündigte er eine Überarbeitung an.
Das die Rücknahme bei ihm angekommen ist, bestätigte uns heute Vormittag Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz. Er wies aber ausdrücklich darauf hin, dass die Rücknahme nicht besagt, dass der Antrag endgültig zurückgezogen werden soll, sondern, dass eine Überarbeitung angedacht ist.
Nur was soll an diesem Paragraphen mit seinen drei Unterpunkten eigentlich überarbeitet werden – und warum?
[tabbed tabs=“Paragraph 17 der Geschäftsordnung des Samtgemeinderates“] [tab]
§ 17
Einwohnerfragestunde
(1) Am Anfang einer öffentlichen Samtgemeinderatssitzung kann eine Einwohnerfragestunde stattfinden. Deren Durchführung beschließt der Samtgemeinderat mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Die Fragestunde wird von der/dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll 20 Minuten nicht überschreiten.
(2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Samtgemeinde Suderburg kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Samtgemeinderatssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Samtgemeinde stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage beziehen müssen.
(3) Die Fragen werden von der Samtgemeindebürgermeisterin/dem Samtgemeindebürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.
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Die SPD hatte in ihrem Antrag (zu Punkt (1)) kritisiert, dass die Einwohnerfragestunde bereits durch den §4 der Geschäftsordnung geregelt ist. Der regelt den „regelmäßigen Sitzungsablauf“ – und in dem ist natürlich auch der Punkt „Einwohnerfragestunde“ enthalten. Man kann auch „Haare in die Wurst“ machen…
Die Änderung des Punkt (3), sollte eine für Transparenz stehende SPD sich selbst verbieten. Daran nun aus Prinzip zu „schrauben“, um gesichtwahrend aus der „Nummer rauszukommen“ bewirkt mit Sicherheit das Gegenteil. Insofern wäre sie wahrscheinlich gut beraten, wenn sie den Antrag endgültig ad acta legt…
Ja, auch der CDU-Beobachter ist lernfähig.
Gerade gemerkt. Freud’sche Fehlleistung. Es ging ja gar nicht um die Hauptsatzung.
Natürlich kann die Geschäftsordnung jederzeit geändert werden. Sie ist ja auch erst auf der konstituierenden Sitzung dieser Ratsperiode beschlossen worden.
Nur, die gemachten Aussagen rund um die Hauptsatzung haben voll umfänglich Bestand!
Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Wird endlich, Zeit ist es schon, die Hauptsatzung der neuen Gesetzeslage angepasst, dürften sich auch zwangsläufig einige Änderungen der Geschäftsordnung ergeben. Ins besonders wenn die Eimker und Gerdauer Hauptsatzung wirklich als Vorlage dienen sollten.
Nur zur Erläuterung: Die Hauptsatzung ist das „Grundgesetz“ einer Gemeinde / Samtgemeinde. Sie ist das einzige Papier auf das jeder Bürger / Bürgerin den gesetzlichen Anspruch hat, es sich als Kopie (kostenlos!) von seiner Gemeindeverwaltung abzuholen.
Ob jetzt wohl bald ein Ratsmitglied oder eine Fraktion auf die Idee kommt, durch einen entsprechenden Antrag, den merkwürdigen Zustand zu beseitigen?
Immerhin, die SPD ist anscheinend wenigstens lernfähig.
Nur, die Frage bleibt, was soll das alles?
Auch die SPD müsste wissen, dass die Hauptsatzung gar nicht mehr geändert werden kann!
Sie kann nur noch komplett neu geschrieben werden!
Immerhin haben wir seit 2010/2011 nicht mehr die NGO, auf der die heutige Satzung basiert, sondern mittlerweile die Niedersächsische Kommunalverfassung (NkomVG).
Die Suderburger Verwaltung ist, nach eigener Aussage, mindestens seit August 2012 beim Angehen dieser Mammutaufgabe / Doktorarbeit!
Dabei hat sie ja zwischenzeitlich schon die Blaupausen erarbeitet. Die neuen fast gleichlautenden Hauptsatzungen für Gerdau und Eimke sind schließlich schon fertig und gültig. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
In Sachen Demokratie-Abbau ist die Änderung des § 17 dann nur ein laues Lüftchen!
Allerdings, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Die neuesten Transparenz-Entscheidungen des SG- und Suderburger Rates lassen hoffen, das die Verwaltung bei Beiden mit solchen Entwürfen nicht durchkommt.