Das ehemalige Hotel „Vier Linden“ in Medingen wird nicht zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Diese Entscheidung hat jetzt der Landkreis Uelzen getroffen. Grund, so Landrat Dr. Heiko Blume, sei eine abgelaufene Frist, die der Landkreis dem Eigentümer zur Vorlage eines vollständigen Angebotes gesetzt habe. „Ein vollständiges und damit entscheidungsreifes Angebot ist nicht bei der Kreisverwaltung eingegangen. Deshalb haben wir dem Eigentümer nun mitgeteilt, dass wir das Projekt nicht in die Tat umsetzen werden“, so Blume.
In den vergangenen Wochen habe die Verwaltung das Angebot „Vier Linden“ intensiv geprüft. Dies habe Zeit in Anspruch genommen. Ab sofort werde die Verwaltung ebenso intensiv nach Alternativen suchen. Der Landkreis stehe letztlich unter einem enormen Zeitdruck. „Wir sind in diesem Zusammenhang weiterhin in Gesprächen mit den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Uelzen. Weiterhin auch mit der Stadt Bad Bevensen und der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf“, so Blume.
Bereits seit Monaten ist der Landkreis Uelzen im gesamten Kreisgebiet auf der Suche nach geeigneten Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber. Um ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern gerecht zu werden, hat der Landkreis Uelzen dazu bisher vorrangig einzelne Wohnungen angemietet, die ihm von Privatpersonen angeboten wurden. Angesichts des aktuellen Wohnraumbedarfs und entsprechender Prognosen hat der Landkreis in jüngster Vergangenheit diesbezüglich verstärkt auch angebotene Immobilien in den Blick genommen, die als mögliche Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber dienen könnten – darunter auch das ehemalige Hotel „Vier Linden“.