Mit Verordnung vom 9. April 2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung neue Quarantäneregelungen für Einreisende veröffentlicht. Nunmehr sind Personen, die aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, verpflichtet sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich bei dem für sie örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Reiserückkehrer im Landkreis Uelzen melden sich bitte beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0581/ 82-3040.
Ausnahmeregelungen gibt es u.a. für Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und keine Covid-19 Symptome aufweisen. Weitere Ausnahmen gibt es zudem für bestimme Personengruppen – allerdings auch hier nur soweit diese keine Covid-19-Symptome aufweisen – wie z.B. Angehörige von Feuerwehren, Rettungsdiensten oder auch Beschäftigte im Gesundheitswesen. Sonderregelungen gelten auch für Personen aus dem Ausland, die für eine mehrwöchige Arbeitsaufnahme zur Unterstützung der Wirtschaft oder Versorgung der Bevölkerung einreisen. Den örtlichen Gesundheitsämtern ist es zudem gestattet, für besondere Einzelfälle zur Vermeidung besonderer Härten, Befreiungen zu erteilen.
Ausgenommen von der Regelung sind Personen auf der Durchreise durch Niedersachen.
Die genauen Regelungen zur den Einreisenden finden sich unter diesem Link