Der Unterrichtsbetrieb für alle Schulen im Landkreis Uelzen ist seit Montag, 16. März 2020, eingestellt. Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich die Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Schuljahrgänge 1 bis 8 in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Über diesen Zeitraum hinaus kann eine zeitlich erweiterte Notbetreuung an Ganztagsschulen stattfinden.
Vor diesem Hintergrund galt bisher noch der übliche Schulfahrplan, um die Beförderung für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, die in solchen Notgruppen betreut werden. Während der vergangenen beiden Tage hat sich jedoch gezeigt, dass diese Notgruppen beziehungsweise die diesbezügliche Möglichkeit der Schülerbeförderung zum jetzigen Zeitpunkt nur in sehr geringem Ausmaß genutzt wird.
Aus diesem Grund wird ab Mittwoch, 18. März 2020, der Öffentliche Personennahverkehr bzw. der Buslinienverkehr im Landkreis Uelzen auf den Ferienfahrplan umgestellt.
Sollte dennoch eine Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit entsprechendem Anspruch auf Schülerbeförderung durch den Landkreis Uelzen erforderlich – und nicht durch den Ferienfahrplan abgedeckt – sein, kann die Beförderung über das Schul- und Kulturamt des Landkreises organisiert werden. Hierzu können sich Betroffene unter der Rufnummer 0581/82-793 an den Landkreis wenden. Sollte es zu weiteren entsprechenden Änderungen kommen, wird der Landkreis Uelzen hierüber rechtzeitig informieren.