Tannrähmsring: Anliegermeinung geteilt (Ergänzt)

Nach dem Beschluss des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Suderburg, für einen Teil des Tannrähmsring den Endausbau zu empfehlen, fand am vergangenen Donnerstag eine Anliegerversammlung zum Thema statt.

Auf der Ausschusssitzung war angekündigt worden, dass der Ausbau nur stattfinden solle, wenn die Mehrheit der Anlieger sich für den Ausbau ausspricht. Die letzte Entscheidung liegt dann beim Rat der Gemeinde.

Die Meinung der Anlieger ist geteilt: ein Teil möchte den sofortigen Ausbau, damit Staub und Dreck der Vergangenheit angehören und die Strecke stoßdämpferschonend zu befahren ist. Der andere Teil empfindet die Belästigung als nicht so gravierend und wünscht sich eher noch ein bischen Zeit, vor der dann kommenden finanziellen Belastung. Außerdem, und das ist ein nicht ungewichtiges Argument, würde ja nur ein kleinerer Teil der Strecke fertiggestellt. Die Zufahrt aus Richtung Bahnhofstraße bis dorthin bliebe wie sie ist – und damit Staub und Dreck, wenn der Wind aus östlicher Richtung weht.

Tannrähmsring1
Beim derzeit geplanten Endausbau eines Teilstückes des Tannrähmsrings bliebe die Strecke bis fast zu den Häusern
unverändert Staub- und Schlaglochpiste…

Ein paar Fragen waren auch noch nach der Anliegerversammlung offen und so haben wir den Fachbereichsleiter für Bau, Umwelt und Wirtschaft, Rüdiger Lilje, dazu um eine Stellungnahme gebeten. Hier die Fragen und Antworten:

[toggle state=“open“ title=“Fragenkatalog“]

1. Hat sich denn der Fachausschuss gestern ein Bild über die Anliegerwünsche machen können – und wie ist das – wenn – ausgefallen?

Die Anliegerwünsche waren sozusagen geteilt. Ich hatte noch einen anderen Termin und musste gleich losfahren. Mir ist der einzelne Eindruck der Ratsmitglieder daher nicht bekannt. Dieses wird dann in der nächsten Woche in den Fraktionen diskutiert werden.

2. Stimmt es, dass sich der Kostenanteil nach der Grundstückgröße richtet und nicht nach der Strecke der Anlieger, mit denen sie an der Straße liegen? Ist das in Suderburg üblich und wurde das z.B. auch am Tannrähm so gemacht?

Lilje: Der Grundstücksmaßstab ist der einzig zulässige Maßstab. Ansonsten würden gleich große Grundstücke, die in unterschiedlicher Länge an der Straße liegen (z. B. trapezförmig) unterschiedlich bezahlen, obwohl sie durch ihre gleiche bauliche Ausnutzbarkeit (Grundflächenzahl) die gleiche Vorteilslage besitzen. Der sog. Frontlängenmaßstab wurde bereits vor etlichen Jahren von der Rechtsprechung als rechtswidrig entschieden. Die Grundstücksgröße wird noch durch einen Nutzungsfaktor der Vollgeschossigkeit ergänzt, der hier aber nicht zum Zuge kommt, weil alle Grundstücke am mittleren Abschnitt mit einem Vollgeschoss bebaut werden können.
Seitdem ich die Abrechnungen für die Neubaugebiete (seit 15 Jahren) mache, wurde immer so vorgegangen.

3. Ist es richtig, das 15,- € pro m² Grundstückfläche als Anliegerbeitrag erhoben werden sollen und eigentlich 10,- € angesagt waren?

Gemäß § 129 Abssatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 unserer Erschließungsbeitragssatzung trägt die Gemeinde Suderburg den gestzlichen Anteil von 10 %. Sie befindet sich damit in einer gesetzlichen Beitragserhebungspflicht. Inosfern kann der genaue Anteil erst nach dem Eingang der letzten Rechnung berechnet werden. Es wurde eine Prognose von 15 €/m² abgegeben, falls der vorgestellte Entwurf so umgesetzt werden soll und das danach folgende Ausschreibungsverfahren die geschätzten Entwurfskosten der Kostenschätzung ergibt.
In den gemeindlichen Modellberechnungen wurden 10 €/m² in Aussicht gestellt, weil dieser Beitrag bisher bei jeder Abrechnung eingehalten wurde. Hier ist aber die Besonderheit vorhanden, das die Zeit der ersten Baukosten bis zur Fertigstellung alle bisherigen Baumaßnahmen bei weitem übertrifft (Baustraße von 2005).

4. Einige Anlieger sind irritiert darüber, dass es entgegen der Aussage, die Betroffenen könnten mehrheitlich selber darüber entscheiden ob jetzt gebaut werden soll oder nicht, keine Abstimmung bei der Anliegerversammlung gegeben hat. Dieser Vorbehalt wurde ja in der letzten Bauausschusssitzung extra noch einmal erwähnt.
Werden die Anlieger nun nicht mehr gefragt, ob sie mehrheitlich jetzt den Ausbau wollen?

Lilje: Den Ausbauzeitpunkt legen die Ratsgremien fest. Der Fachausschuss macht sich ein Bild über die Anliegerwünsche. Dieses gestern sowohl in technischer, aber auch in diesem besonderen Fall aus zeitlicher Sicht. Eine Endabstimmung der Anlieger ist dabei nicht üblich.

5. Ist es in dem Zusammenhang richtig, dass die Verwaltung gestern dazu die Aussage gemacht hat, dass wenn jetzt nicht gebaut würde, der Ausbau sich um 15 Jahre verschiebt?

Lilje: Es wurde auf der Anliegerversammlung die Alternative einer Verschiebung auf 2015 durch gemeinsamen Ausbau bis zur Bahnhofstraße von mir aus folgenden Gründen zur Diskussion gestellt:
a) im vorderen Bereich liegen größere Flächen an weniger Straßenlänge
b) je größer die Baumaßnahme, desto geringer evt. die Einheitspreise
c) Ausschreibung im Dezember ggf. besser als im März
d) nur einmal die Baustellenbelästigung
e) Übertragung der Verkaufserlöse nach 2015 zur Finanzierung
f) Gemeinde muss aber noch weitere Erträge erlösen, um auch vorne mit finanzieren zu können

6. Bei einer Verschiebung und dem dann gemeinsamen Ausbau bis zur Bahnhofstraße: Wie kann sich das auf den Preis auswirken da die Grundstücke ja (noch) nicht verkauft sind? Und: Tritt die Gemeinde dann für die noch nicht verkauften Grundstücke in Vorleistung und holt sich das Geld später (nach dem Verkauf) wieder?

Lilje: Die Gemeinde muss neben den 10 % (Gemeindeanteil) natürlich für alle Grundstücke, die noch nicht verkauft sind, vorfinanzieren und holt sich dieses mit dem Verkauf wieder. Insofern ist der Unterschied die größere Baumaßnahme an sich, mit evtl. größeren Flächen im vorderen Bereich.

7. Der Vorschlag (Verschiebung und Gesamtmaßnahme) macht offensichtlich Sinn und scheint viele Vorteile zu bringen. Wenn man mal den jetzigen, theoretisch angenommen Preis von 15 € pro m² als gegeben nimmt, wo könnte er denn erfahrungsgemäß (unverbindlich) ca. landen bei einer Verschiebung?

Lilje: Eine Antwort wäre reine Spekulation, weil wir die Preisentwicklung bis zum nächsten Winter nicht kennen. Bekommen wir also bei einer gemeinsamen Ausschreibung z. B. im Dezember 2014 bei einer größeren Baumaßnahme bessere Preis als jetzt? Welche Firma hat Druck und braucht dringend Arbeit und macht jetzt oder im Dezember einen Kampfpreis oder steigen die Preise und alle Mühen waren vergebens???

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Wenn die Anlieger noch eine Chance haben wollen, das zu hinterfragen oder eine Verschiebung auf das nächste Jahr möchten, müssten sie schnellstens einen entsprechenden Antrag an den Gemeinderat stellen. Nur hier hätten sie die Möglichkeit einer evtl. Diskussion zum Thema beizuwohnen oder im TOP Bürgeranfragen eigene Fragen zu formulieren. Landet das Thema dagegen wie bisher geplant im Verwaltungsausschuss, kann es dazu nicht kommen – denn der tagt nichtöffentlich.

Der Preisunterschied ist gewaltig, insofern macht eine genauere Prüfung bei den Anliegern doch sicher Sinn. Ob bei einem 1.000 m²-Grundstück „nur“ 10.000 € fällig werden oder 15.000 €, das macht 5.000 € Unterschied und damit genau die Hälfte mehr.
Aber auch die Gemeinde würde bei einem günstigeren Preis profitieren und hätte zusätzlich Zeit, den notwendigen Umfang der Maßnahme noch einmal zu prüfen. Hierzu hatte es ja bereits auf der Bauausschusssitzung Kritik gegeben.

Ergänzung vom 25.2.2014:

Das Protokoll für den Endausbau Tannrähmsring nebst Vortrag iTH befindet sich jetzt im öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems.

Als Änderung zur Bauausschussitzung wurde das Mulden-Rigolen-System auf Anregung von Rüdiger Lilje hin technisch vereinfacht (Verzicht auf Kontrollschächte und Rohre). Dadurch stimmt das Detail auf der Seite 24 des Vortrags nicht mehr und die geschätzten Gesamtkosten verringern sich von 214 T€ um 19 T€ auf 195 T€ . Dieses wurde den Anliegern auf der Anliegerversammlung mitgeteilt.

 

Weiteres zum Thema: Ausbau Tannrähmsring

[toggle state=“closed“ title=“Rat der Gemeinde Suderburg“]

01 Hoff, Hans-Hermann, Bürgermeister, Grüne
02 Hillmer, Dagmar, Stellvertretende Bürgermeisterin, CDU
03 Drögemüller, Hans-Jürgen, Stellvertretender Bürgermeister, SPD
04 Luther, Michael, Stellvertretender Bürgermeister, WSL
05 Depner, Udo, Fraktionsvorsitzender CDU
06 Scherer, Karsten, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, CDU
07 Cassier-Rump, Silke, Ratsfrau, CDU
08 Schmidt, Frank, Ratsherr, CDU
09 Mietzner, Ulrich, Fraktionsvorsitzender, SPD
10 Lüder, Jan, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, SPD
11 Müller, Hinrich, Ratsherr, SPD
12 Pellnath, Dierk, Fraktionsvorsitzender, WSL
13 Dehrmann, Reinhard, Ratsherr, WSL
14 Kohnke-Löbert, Christine, Fraktionsvorsitzende, Grüne
15 Schimmack, Götz, Ratsherr, Einzelbewerber / keine Fraktion

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[toggle state=“closed“ title=“Verwaltungsausschuss der Gemeinde Suderburg (nichtöffentlich)“]

Stimmberechtigt:
01 Hoff, Hans-Hermann, Bürgermeister, Grüne
02 Depner, Udo, Beigeordneter, CDU
03 Drögemüller, Hans-Jürgen, Beigeordneter, SPD
04 Hillmer, Dagmar, Beigeordnete, CDU
05 Luther, Michael, Beigeordneter, WSL

Nicht stimmberechtigt:
06 Voigts, Cornelia, Gleichstellungsbeauftragte
07 Schulz, Friedhelm, Gemeindedirektor

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