„Störkästen“

Redakteu50pxJeder Kaninchenzüchterverein weiß: für die Einladung zur Hauptversammlung gibt es Fristen. Jeder Sportverein achtet auf die rechtzeitige Veröffentlichung des Termins der Generalversammlung. Geschieht das nicht oder nicht fristgerecht, können keine Beschlüsse gefaßt werden, ist jede Abstimmung nichtig.
Jeder noch so kleine Verein hält sich an seine Regeln – und immer ist mindestens einer dafür zuständig, Aushänge pünktlich in den Vereinskasten zu hängen, Einladungen rechtzeitig zur Post zu bringen oder Anzeigen termingerecht zu schalten. Nicht die Vereinsmitglieder müssen sich um die Informationen bemühen, der Vereinsvorstand ist in der Pflicht.

Nicht so in der lokalen Politik, wo weitaus schwerwiegendere Entscheidungen getroffen werden, als zum Beispiel, ob aus Fellen Antennenwimpel oder Fellfiguren genäht werden…

Am 20.12.2012 hat sich der Rat der Gemeinde Eimke nach 38 Jahren eine neue Hauptsatzung gegönnt. Eimke wird damit nun demnächst auch in der Eurozone ankommen, herzlichen Glückwunsch. Übel ist, dass sich die Gemeindeverwaltung dabei gleichzeitig aus der Informationspflicht in den Ortsteilen zieht. Bisher erfolgen alle Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde in den amtlichen Aushangkästen in den Orten. Verantwortlich dafür ist laut Hauptsatzung der Gemeindedirektor:

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Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Gemeindedirektor.

§ 6 Abs. 4 NGO

(2) Satzungen, Abgabenordnungen und Verordnungen sind im vollen Wortlaut und gegebenenfalls mit der vollen Genehmigungsverfügung nach näherer Vorschrift des Absatzes 3 öffentlich bekanntzumachen.Umfangreichere Anlagen, insbesondere beschreibende und zeichnerische Darstellungen von Plänen können durch öffentliche Auslegung für die Dauer von 10 Tagen bekanntgemacht werden, in diesem Falle ist am Ort der Auslegung zugleich der volle sonstige Wortlaut der betreffenden Satzung, Abgabenordnung oder Verordnung zur Einsichtnahme bereitzuhalten.Ort und Zeit der Dauer der Auslegung sind in der Bekanntmachung nach Satz 1 anzugeben.

(3) Satzungen und Abgabenordnungen werden im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen, Verordnungen im Amtsblatt des Regierungsbezirks veröffentlicht.

(4) Sonstige öffentlichge Bekanntmachungen werden in den amtlichen Aushangkästen der Gemeinde veröffentlicht. Die Bekanntmachungsfrist beträgt 10 Tage, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Die amtlichen Aushangkästen stehen in Dreilingen an der Bushaltestelle Unterlüßer Straße, in Eimke an der Bushaltestelle Dorfstraße, in Ellerndorf an der Bushaltestelle Ecke Lindener Straße/Brockhöfer Straße und in Wichtenbeck an der Ecke Hauptstraße/Wiesenweg.
Nun soll es so sein, dass eine fristgerechte Bekanntmachung von sieben Tagen nur an dem Kasten am Gemeindebüro in Eimke erfolgen muss und nicht mehr in den Ortsteilen.

Das bedeutet, dass jeder Bürger der Gemeinde Eimke regelmäßig zum „Regierungssitz“ fahren muß, wenn er wissen will ob es Bekanntmachungen, Termine etc. gibt, die ihn vielleicht betreffen, zu denen er Anträge stellen oder Einsprüche machen muss/kann/sollte, oder an denen er sich beteiligen möchte.

Schwierig für die, die nicht mobil sind, und ganz besonders für die Dreilinger, die zusätzlich kaum die Möglichkeit haben, sich Informationen über das Internet zu holen.
Zu Lasten der Bürger schränkt der Gemeindedirektor seine Pflichten deutlich ein. Merkwürdig ist, das dieser Punkt mit neun Ja-Stimmen abgesegnet wurde, kein Nein, keine Enthaltungen – die Opposition scheint müde…

Verständnis und eine gute Zusammenarbeit mit „seiner“ Verwaltung, demonstrierte Friedhelm Schulz zu diesem Punkt mit seiner Ausführung, dass „es schwieriger wird, Freiwillige für den Aushang von Bekanntmachungen zu finden und dass sich diese Änderung hieraus ergibt. Friedhelm Schulz führt weiter aus, dass der Bekanntmachungskasten am Gemeindebüro der Ausschlaggebende ist, dass aber nach Möglichkeit die Bekanntmachungen in den weiteren Bekanntmachungskästen erfolgen sollen, solange sich Bürger freiwillig für diese Aufgabe finden.“ (Zitat aus dem Protokoll der Sitzung).

Aber ist es wirklich die Sache von Freiwilligen, für fristgerechte Aushänge von Bekanntmachungen zu sorgen?? Auf was soll sich der Bürger verlassen, wenn Bekanntmachungen nur „nach Möglichkeit“ ausgehängt werden. Zweimal klappt es, beim dritten mal fehlt er und keiner merkt es, weil zweimal hatte es ja funktioniert… Wann ist die Möglichkeit möglich und wann nicht?

Fällt in einem Verein der Verantwortliche für eine Aufgabe aus, ist automatisch der 1. Vorsitzende dafür verantwortlich. Übertragen gedacht: findet der Gemeindedirektor niemanden für seine Aushänge, ist er verantwortlich sie selbst zu erledigen – oder nach Lösungen zu suchen.

Ich bin überzeugt: jeder ehrenamtliche Kaninchenzüchtervereinsvorsitzender würde seine Pflicht tun.
Die Lösung des „Direktors“ hier: er streift die Verantwortung einfach ab…

Interessant auch die Haltung von Friedhelm Schulz. Wie regelt er denn nun eigentlich die Bekanntmachungen der Samtgemeinde in den betroffenen Orten?
Nach Hauptsatzung § 18 der Samtgemeinde Suderburg (17 Jahre alt und auch noch nicht in Eurozone…) gilt für sonstige Bekanntmachungen:

(2) Sonstige Bekanntmachungen, auch die im Wege der Amtshilfe, werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in Suderburg-Rathaus-Bahnhofstraße 54, veröffentlicht. Ohne Rechtsanspruch nachrichtlich durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln in sämtlichen Ortsteilen der Samtgemeinde mit folgender Ortsangabe:
OT Dreilingen Bushaltestelle Unterlüßer Straße

OT Eimke Bushaltestelle Dorfstraße
OT Ellerndorf Bushaltestelle Ecke Lindener Straße/Brockhöfer Straße
OT Wichtenbeck Ecke Hauptstraße/Wiesenweg

Das Thema Aushangkästen wird uns sicher noch eine Weile beschäftigen. Solange hier keine gute und eindeutige Lösung für alle Bürger (in allen Orten) und Verwaltung gefunden ist, werden sie berechtigter Anlass zu „Störfeuer“ bleiben…

 

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