Nach dem Ratsbeschluss zum Schuldenabbau hat Samtgemeinde-bürgermeister Friedhelm Schulz angeboten, darüber zu informieren, inwieweit die elf eingereichten Einsparvorschläge der Bürger/innen in die Entscheidung des Rates eingeflossen sind.
Hier die Antworten:
1. Die Gemeinden Gerdau und Eimke sollen für die Inanspruchnahme von Personal der Samtgemeinde bezahlen
Antwort: Zunächst einmal tragen die Gemeinden Suderburg, Gerdau und Eimke die nicht anders gedeckten Gesamtkosten bereits über die Samtgemeindeumlage mit. Die Gleichbehandlung in der Samtgemeinde ist dadurch gewährleistet, dass die Gemeinde Suderburg alle und die Gemeinden Gerdau und Eimke nur einige wichtige Verwaltungsangelegenheiten durch das Personal der Samtgemeinde erledigen lässt. Also ist diesbezüglich kein Handlungsbedarf gegeben.
2. Umstellung auf stromsparende EDV-Geräte in der SG-Verwaltung
Antwort: Vorschlag befindet sich bereits in der Planungsphase.
3. Senkung des Papierverbrauches durch Nutzung des Ratsinformationssystems
Antwort: Der Vorschlag wurde aufgegriffen. Er wird zukünftig in der Samtgemeinde und Gemeinde Suderburg vollständig umgesetzt. Noch nicht vollständig erfolgt die Umsetzung in den Gemeinden Gerdau und Eimke.
4. Inanspruchnahme des SG-Bauhofbetriebes durch alle Mitgliedsgemeinden der SG Suderburg
Antwort: Das Angebot an alle Mitgliedsgemeinden besteht. Die Entscheidungskompetenz liegt aber ausschließlich bei den drei Gemeinden.
5. Einsparungen durch Investitionen in das Entwässerungskonzept für die Schmutzwasserbeseitigung.
Antwort: Der Vorschlag wird derzeit im Rahmen einer Konzepterstellung auf Kreisebene aufgegriffen und geprüft.
6. Übertragung des Sportplatzes an der Grundschule Gerdau auf Sportvereine
Antwort: Das entsprechende Angebot wurde unterbreitet. Die Sportvereine haben sich aber dagegen entschieden.
7. Wegeausbau auf der Grundlage einer Straßenausbausatzung
Antwort: Es obliegt der alleinigen Entscheidungskompetenz der Gemeinden, so zu verfahren. Die Gemeinde Suderburg verfährt entsprechend.
8. Reduzierung der Anzahl an Bekanntmachungskästen in den Orten der Samtgemeinde
Antwort: Wird aufgegriffen und schrittweise umgesetzt.
9. Übertragung der maroden Regenwasserkanäle der Gemeinden auf die Samtgemeinde Suderburg.
Antwort: Wurde bereits vor einigen Jahren angeregt. Derzeit besteht seitens der Gemeinden allerdings keine Bereitschaft dazu. Ursächlich ist dafür die Tatsache, dass dann keine eigene Steuerungsmöglichkeit mehr gegeben und ein Anschluss- und Benutzungszwang mit Gebührenpflicht die Folge wäre.
10. Verwaltungsarbeiten aller Mitgliedsgemeinden sollen durch die SG-Verwaltung ausgeführt werden.
Antwort: Es obliegt der alleinigen Entscheidungskompetenz der Gemeinden, so zu verfahren.
11. Vermeidung von Steuererhöhungen in der Gemeinde Suderburg durch Kürzung von Vergünstigungen.
Antwort: Alle Ratsmitglieder der Gemeinde Suderburg haben sich gemeinsam jede ggf. zu verringernde Aufwandposition genau angeschaut und zahlreiche Kostenverringerungen beschlossen. Damit konnte die ohnehin unvermeidbare Steuersatzanpassung auf ein geringeres Maß als von der Kommunalaufsichtsbehörde gefordert gesenkt werden.
Den genauen Wortlaut der Fragen lesen Sie hier am Ende des Artikels.
Falls es noch Fragen zu diesen Antworten gibt, wird Friedhelm Schulz auch sie gerne beantworten – bitte die Frage einfach unten per Kommentar stellen.
Sehr geehrter Herr Schulz,
mindestens beim Punkt 1. ist schon noch ein wenig Aufklärung nötig.
Bis zum wohlverdienten Ruhestand der Gemeindesekretärin Edith Lange hat die Gemeinde Gerdau für die Erledigung ihrer „unwichtigen“ Verwaltungsangelegenheiten den Lohn bezahlt.
Wer erledigt das bloß heute?
Ich kann mich nicht erinnern, dass die Gemeinde Gerdau für die selbst erbrachte Leistung seinerzeit einen Abschlag auf die damalige Samtgemeindeumlage erhalten hätte.
Man kann es drehen und wenden, wie man will. Entweder hat sich damals die Samtgemeinde an der Gemeinde Gerdau bereichert oder heute bereichert sich die Gemeinde Gerdau an der Samtgemeinde!