… und im hinteren Teil meines Grundstückes habe ich einen Garten und Baumbestand. Diesen Teil kann ich mit Auto und Anhänger (z.B. im Herbst für die Abfuhr von Strauchschnitt) nur über einen Weg auf Ihrem Grundstück erreichen. Das darf ich ungefragt, denn so haben es schon unsere Väter stillschweigend vereinbart.
Gleiches gilt auch für andere Nachbarn, die diesen Weg ebenfalls gelegentlich benutzen.
Um ein bisschen Geld zu verdienen, entschließe ich mich, ein paar Bäume zu fällen und zu verkaufen. Ein beauftragter Unternehmer fährt sie mit schwerem Fahrzeug ab – und ruiniert dabei Ihren Weg. Eine lang anhaltende Regenperiode tut das Übrige – der Weg ist nicht mehr befahrbar.
Ich sage nichts dazu, sondern fahre in einer Nacht- und Nebelaktion einen Anhänger Sammelsteine an und verteile sie auf dem Weg. Gleichzeitig entsorge ich dabei einen Haufen gammelnder Kartoffeln und Gartenabfälle und mische sie unter diese Steine. Dadurch wird der Weg nicht befahrbarer, es entsteht eine Schicht zähflüssiger, stinkender Masse, vermischt mit Steinen, die bei jedem Regenfall erneut aufweicht.
Die lokale Behörde wird aufmerksam und stellt einen Verstoß gegen den Naturschutz fest, denn Weg und Grundstück liegen in einem Naturschutzgebiet. Als Eigentümer des Weges erhalten Sie nun ein Schreiben vom Umweltamt, dass Sie das im Weg entsorgte Kartoffel- und Gartengut kurzfristig zu entfernen haben. Die Kosten dafür belaufen sich im fünfstelligen Bereich – für Sie.
Sie machen eine Anzeige bei der Polizei, um den Schuldigen zu finden. Die stellt das Verfahren nach kurzer Zeit ein, weil der Verursacher nicht zu ermitteln ist.
Sie wären ärgerlich?
Zu Recht. Zumal Sie und alle anderen Nachbarn genau wissen, dass ich der Verursacher bin. Nur traut sich keiner das laut zu sagen. Erst recht nicht vor Gericht, denn man „scheißt“ sich schließlich nicht gegenseitig an…
. . .
Nachdem nun jeder für sich nachvollziehen kann, was solch eine Unverfrorenheit mit ihm machen würde, kommen wir zu der tatsächlichen Geschichte. Die betrifft aber auch jeden Einzelnen, denn die Gemeinde Suderburg sind wir schließlich alle – und das Geld der Gemeinde ist unser Geld:
Über 7.000 Euro soll die Gemeinde Suderburg bezahlen, um eine von einem landwirtschaftlichen Betrieb/einer landwirtschaftlichen Betriebsgemeinschaft eigenmächtig und nicht abgesprochene „Wegebaumaßnahme“ mit Sammelsteinen im Stuehweg (rechts im Wald kurz vor Breitenhees) zurückzubauen.
Die Gemeinde ist Eigentümerin dieses Weges.
Die Naturschutzbehörde des Landkreises sieht in der Maßnahme einen Verstoß gegen den Umweltschutz, denn mit der Einbringung der Sammelsteine wurden in einem Naturschutzgebiet gleichzeitig im größeren Rahmen Kartoffel- bzw. Rodungsreste entsorgt.
Das Schweigen im Wald
Eine Anzeige bei der Polizei, die den Verursacher ermitteln sollte, verlief bisher ergebnislos. Alle infrage kommenden Landwirte wurden befragt, überall standen die Beamten wie vor einer „Mauer des Schweigens“.
Das Ermittlungsverfahren wurde als „heikel“ bezeichnet – also als so schwierig, dass man es sehr vorsichtig behandeln muss.
Warum eigentlich?
„Halb Suderburg weiß wer‘s war, aber niemand hat den Mumm dass im Zweifelsfall auch vor Gericht auszusagen“, so eine verärgerte Aussage aus dem Rathaus:
„Wir stehen nun vor dem Problem es beweisen zu müssen – oder wir zahlen…“
Mittels Analyse und Vergleich von Bodenproben könnte wohl auch ohne eine Aussage die Herkunft ermittelt werden – man müsste es nur machen – und das würde natürlich zusätzlichen Aufwand und Geld kosten.
Da aber feststeht, welcher Betrieb im vergangenen Jahr, wo, Kartoffeln angebaut hat, und außerdem die Hinweise eindeutig sind, dürfte solch eine Verprobung nicht den Rahmen sprengen.
Bleibt nun die Frage was größer ist: Die Angst vor politisch einflußreichen Kreisen oder Lobbyisten, oder der Wille den Verursacher zu finden.
Solche Eigenmächtigkeiten und Umweltsauereien müssen ein für alle mal unterbunden werden – sogar wenn es Geld kostet. Sonst wird die Allgemeinheit jedes Mal dafür bezahlen – bis zum Sanktnimmerleinstag…
AP