Ergänzung zur Haus- und Badeordnung für das Sommerbad Stadensen
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung des Sommerbades Stadensen vom
01.05.2017 und ist verbindlich. Die Ergänzung nimmt Regelungen auf, die dem
Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen. Mit dem Betreten des Bades erkennt
der Besucher diese Haus- und Badeordnung an.
Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist
also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des
Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers
sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist
aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich
selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden.
Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des
Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
(1) Es sind maximal 172 Besucher zur Zeit im Bad zugelassen. Wenn diese Zahl erreicht wird, wird
der Zutritt gesperrt.
(2) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt
nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
(3) Name und Anschrift aller Besucher sind auf den Erfassungsbögen am Eingang bzw. digital zu
erfassen.
(4) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
erforderlich.
(5) Wir empfehlen das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Ein- und Ausgangsbereich.
(6) Die warmen Duschen sind gesperrt.
(7) Die Sammelumkleide steht nur für Familien zur Verfügung. Der Schlüssel wird an der Kasse
ausgegeben.
(8) Die Toiletten sind nur eingeschränkt zu nutzen.
(9) Spielgeräte und –bereiche, die als gesperrt gekennzeichnet sind, dürfen nicht benutzt werden.
(10)Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(11)Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades
verwiesen werden.
§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
(1) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(2) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an
denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(3) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und NiesEtikette).
(4) Duschen Sie vor dem Baden (Dusche im Durchwatebecken)
Ergänzung zur Haus- und Badeordnung für das Sommerbad Stadensen
§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
(1) Halten Sie auf dem gesamten Gelände sowie in allen Räumen die aktuell gebotenen
Abstandsregeln (Abstand 1,5 m, mit Ausnahme Familienangehörige) ein. In den
gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die Einhaltung des Abstands
möglich ist.
(2) WC-Bereiche dürfen nur von maximal einer Person (Ausnahme Familienangehörige oder
Pflegeperson) betreten werden.
(3) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(4) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und
Abstandsmarkierungen im Bad.
(5) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken oder
Wasserrutsche
(6) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswege) enge Begegnungen und
warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.
(7) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite
zum Ausweichen.
(8) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden.
Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
(9) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils im Rechtsverkehr in der Mitte der jeweiligen
Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in einer Richtung genutzt werden.
(10)Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
(11)Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich der Wasserrutsche sind zu beachten.
(12)Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln
genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
(13)Vermeiden Sie beim Verlassen des Schwimmbades Menschenansammlungen im
Ausgangsbereich und auf dem Parkplatz.
§ 4 Erfassen von Kontaktdaten
Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang
mit Covid-19.Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO i. V. m. § 6 Abs. 1
CoronaVO.
Folgende Kontaktdaten werden erfasst:
Name, Vorname
Adresse
Telefonnummer
Datum und Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Einrichtung
Sollten Sie mit der Erfassung dieser Daten nicht einverstanden sein, dürfen Sie die Anlage nicht
betreten.
Diese Ergänzung tritt am 01. Juni 2021 in Kraft.
Stadensen, 31.05.2021, Interessengemeinschaft Sommerbad Stadensen e.V.
Reinhard Wagner
Vorsitzender