Zu einem einstimmigen Votum kam es auf der Ratssitzung der Samtgemeinde am 27.3.2014 im Gasthaus Müller (Spiller): In ihrer neuen Haupsatzung wird die Veröffentlichung von allen Amtlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen auch auf der Homepage festgeschrieben – parallel zum Amtsblatt und den Aushangkästen.
Mit dieser zeitgemäßen Entscheidung können die Bürger diese Informationen demnächst auch bequem von Zuhause oder Unterwegs aus einsehen.
Damit reagiert die Verwaltung pragmatisch und kurzfristig auf einen vermehrt vorgetragenen Wunsch, denn in der Beschussvorlage war dieser Punkt noch nicht enthalten. (Siehe auch).
Gleichzeitig nimmt sie Kritikern den Wind aus den Segeln, die einige Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den örtlichen Aushangkästen kürzlich kritisiert hatten.(Siehe auch)
Der einzig rechtsverbindliche Aushangkasten für die Samtgemeinde Suderburg bleibt der Kasten am Rathaus.
Alle Kästen in den Ortsteilen sind ohne Rechtsanspruch für die Bürger. Das gilt auch für das Internet:
„Die Rechtsverbindlichkeit wollen wir da nicht“, so Fachbereichsleiter Reinald Müller, das ist ein „Service“ der Verwaltung.
Suderburgs Bürgermeister Hans Hermann Hoff legte Wert auf die Feststellung, dass die Veröffentlichung im Internet, mit der Erklärung und Festschreibung in der Hauptsatzung, selbstverständlich aber eine Pflicht für die Verwaltung darstellen müsse. Das bestätigte Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz. Die Einschränkung der Rechtsverbindlichkeit ergäbe sich lediglich aus dem Umstand, das es zu technischen Problemen kommen könne, auf die die Verwaltung keinen Einfluß hat. Nur aus diesem Grund müsse man diese Einschränkung machen.
In diesem Punkt können die Bürger nun sehr zufrieden sein – in Samtgemeindeangelegenheiten.
Es ist wohl davon auszugehen, dass der Rat der Gemeinde Suderburg am kommenden Montag dieser Entscheidung für die ebenfalls zu verabschiedende neue gemeindliche Hauptsatzung folgt.
Dagegen bleibt abzuwarten, wie sich die Gemeinden Eimke und Gerdau verhalten. Sie haben ihre neuen Hauptsatzungen bereits verabschiedet – ohne den Zusatz der Bekanntmachungen auch im Internet.
Natürlich könnten sie in gleicher Weise verfahren, trotz fehlendem Zusatz. Tun sie das nicht, gäbe es eine Ungleichbehandlung der Bürger auf Gemeindeebene, was im Grunde genommen nicht akzeptabel ist…
Kritik an der neuen Hauptsatzung gab es aus den Reihen der SPD. In der alten waren die Zuständigkeiten noch im Detail aufgeführt, sie fehlen in der neuen. Neue Ratsmitglieder könnten nun nicht mehr sehen, „wer für was zuständig ist“. Das sei auch nicht nötig, so die Verwaltung: „Alle grundlegenden Dinge stehen in der NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz). Alles was dort geregelt ist, wird nicht noch einmal in die Hauptsatzung aufgenommen“.
Wilhelm Schröder (CDU) wollte über die neue Hauptsatzung auch nicht noch einmal diskutieren, da sie bereits in den Ausschüssen ausführlich behandelt worden ist. Er bat die Verwaltung deshalb darum, die Zuständigkeiten schriftlich aufzustellen und neuen Ratsmitgliedern auszuhändigen.
Wichtige Angelegenheiten
Die Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten nahm Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz vor.
In Stichpunkten:
– Brenntag gibt es nach dem 1.4.2014 nicht mehr. Grund: Neue Gesetze aus dem Landtag. Ob es zukünftig individuelle Lösungen geben kann, und ggf. in welcher Form, steht noch nicht fest. Brauchtumsfeuer sind von diesem „Feuerverbot“ nicht betroffen.
– Das neue Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Ellerndorf ist fertiggestellt. Es wird am 3. April nach Ellerndorf überführt. Die offizielle Indienststellung erfolgt bei der Einweihung des Gerätehauses.
– Die Arbeiten am neuen Gerätehaus in Ellerndorf sind weit fortgeschritten und demnächst beendet. Zur Einweihung gibt es gesonderte Informationen.
– Der Haushalt der Samtgemeinde ist genehmigt, er wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht. Die kürzlichen Entwicklungen in der Samtgemeinde Suderburg (Entschuldungsvertrag) wird vom Landkreis sehr begrüßt.
– Durch neue Tarifverträge wird es zu einer Erhöhung von Entgelten kommen. Das wirkt sich auch auf den Haushalt der Samtgemeinde aus. Die Gesamthöhe steht natürlich noch nicht fest.
– Die Bevölkerungsentwicklung ist nach langer Zeit wieder positiv. Es gibt zur letzten Erhebung jetzt 5 Einwohner mehr in der Samtgemeinde.
– Die nächste Samtgemeinderatssitzung wird am 10. Juli 2014 sein
Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
Von den Ortsfeuerwehren Bohlsen, Gerdau und Groß Süstedt wurden folgende Kameraden für eine weitere Amtszeit für die Funktion des Ortsbrandmeisters bzw. stellvertretenden Ortsbrandmeisters vorgeschlagen:
– Hartmut Lange, Ortsfeuerwehr Bohlsen, zum Ortsbrandmeister
– Jens Müller, Ortsfeuerwehr Gerdau, zum stellvertretenden Ortsbrandmeister
– Claus Kuschel, Ortsfeuerwehr Groß Süstedt, zum stellvertretenden Ortsbrandmeister
Die Kameradin Bianca Fritz-Westermann wurde durch Beschluss des Samtgemeinderates vom 13.03.2012 kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion der Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Eimke beauftragt. Nachdem Fritz-Westermann nunmehr den für die Übertragung der Funktion erforderlichen Zugführerlehrgang erfolgreich absolviert hat, ist eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
vorzunehmen.
[toggle state=“close“ title=“Beschlussvorlage Ehrenbeamte“]
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Feuerschutz und Tourismus schlägt dem Samtgemeindeausschuss und wiederum dem Samtgemeinderat folgende Beschlussfassung vor:
1. Der Samtgemeinderat beschließt, den Kameraden Hartmut Lange unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bohlsen und die Kameradin Bianca Fritz-Westermann unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zur Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Eimke zu ernennen.
2. Der Samtgemeinderat beschließt, den Kameraden Jens Müller unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gerdau und den Kameraden Claus Kuschel unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Groß Süstedt zu ernennen.
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Die Ernennungen und Vereidigungen wurden gemäß der Beschlussvorlage vorgenommen.