Rückstausicherung in der Grundstücksentwässerungsanlage

Der Abwasserbetrieb der Samtgemeinde Suderburg informiert – leider aufgrund eines konkreten Einzelfalles – sämtliche Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten im Bereich der Samtgemeinde Suderburg über das Erfordernis einer Rückstausicherung in der Schmutzwasserzuleitung zum öffentlichen Kanalnetz. Sollte es durch den unterlassenen Einbau einer Rückstausicherung bzw. Abwasserhebeanlage oder durch unterlassene regelmäßige Wartung bei einem Rückstau von Schmutzwasser auf dem Grundstück bzw. in dem angeschlossenen Gebäuden dadurch zu einem Schaden kommen, kann die Samtgemeinde Suderburg dafür nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Die Satzung der Samtgemeinde Suderburg über die Abwasserbeseitigung besagt dazu, dass Grundstücke, bei denen Räume, Schächte usw. unterhalb der so genannten Rückstauebene (Straßenoberfläche vor dem jeweiligen Grundstück) liegen, diese gemäß DIN 1986, Teil 1, durch den Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten gegen Rückstau aus den öffentlichen Schmutzwasserleitungen abzusichern sind. In besonderen Fällen ist eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage einzubauen. Die Vorrichtungen sind regelmäßig durch eine fachkundige Person zu warten.

Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an unseren Sachbearbeiter Herrn Rolf Müller (Tel.: 05826/980-31).

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