LBEG lässt verlängerten Hauptbetriebsplan zu – Alte Festlegung vom Tisch
Das Umweltministerium in Niedersachsen hat darüber informiert, dass das Nds. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) einen verlängerten Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben bis zum 31.12.2017 zugelassen hat. Der Plan regelt die Arbeiten zum Übergang in den gesetzlich geregelten sogenannten reinen Offenhaltungsbetrieb. Bis Ende 2017 müssen über- und untertägig alle anstehenden Rückbauarbeiten in dem ehemals für ein Atommülllager erkundeten Bergwerk abgeschlossen sein. Damit wird in Gorleben der gesamte Erkundungsbereich außer Betrieb genommen und alle dazugehörigen Anlagen und Systeme werden entfernt. Der Infrastrukturbereich wird deutlich reduziert. Die Übergangsarbeiten in den reinen Offenhaltungsbetrieb laufen bereits seit dem vergangenen Jahr. In dem jetzt noch verbleibenden Restzeitraum des Übergangs fallen der Rückbau der technischen Sicherungsanlagen auf den Standard einer normalen Industrieanlage sowie der Abriss einer Vielzahl von weiteren Anlagen und Einrichtungen.
Dazu Umweltminister Stefan Wenzel: „Wir drängen mit Nachdruck auf den Abschluss der Arbeiten. Ab Mitte nächsten Jahres muss der Bund als Betreiber den Hauptbetriebsplan für den reinen Offenhaltungsbetrieb vorlegen. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht vorgesehen. Damit sorgen wir dafür, dass die gesetzlichen Regelungen des Standortauswahlgesetzes zum Abschluss gebracht werden und die alte Festlegung auf ein Atommülllager im Bergwerk beendet wird.“
Pressestelle Umweltministerium Niedersachsen