Rodewalder Wolf darf geschossen werden

Der Wolfsrüde aus dem Rodewalder Rudel im Landkreis Nienburg darf abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg am Freitag entschieden und damit einen Eilantrag des Freundeskreises freilebender Wölfe abgewiesen. Das Tier mit der Code-Nummer „GW717M“ gilt als sogenannter Problemwolf und wird für den Tod von etwa 40 Nutztieren verantwortlich gemacht. Das Umweltministerium in Hannover hatte den Rüden am 23. Januar mit einer Ausnahmegenehmigung zum Abschuss freigegeben.

Verein kann Beschwerde einlegen

Das Land habe überzeugend dargelegt, weshalb „die strengen Voraussetzungen für die Zulassung einer Ausnahme“ vorliegen. Zu den bisher eingetretenen Schäden habe es auch mögliche zukünftige Schäden zulässigerweise mit in die Betrachtung einbezogen, heißt es in dem Beschluss. „Dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein kann Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Bürgermeisterin sieht Versäumnisse

Rodewalds Bürgermeisterin Katharina Fick (WG) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Allerdings hätten die Behörden schon früher aktiv werden können, sagte die Kommunalpolitikerin NDR 1 Niedersachsen. Zu einem früheren Zeitpunkt habe noch die Chance bestanden, den Leitrüden zu vergrämen. Dadurch wäre dem Tier Respekt vor dem Menschen beigebracht worden. Das sei nun nicht mehr möglich, sagte Fick. Der Problemwolf lebe mittlerweile zu nah an bewohnten Gebieten und habe keine Angst mehr vor Menschen. Deshalb hätten diese nun nachvollziehbare Angst vor ihm.

Umweltminister Lies ist erleichtert

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) zeigte sich erleichtert, dass das Gericht der Argumentation seiner Experten gefolgt ist. Es sei gut, dass nun klare Verhältnisse herrschten. Wann und wie das Tier gejagt werde, ließ der SPD-Politiker aber offen.

Wolfsschützer wollen sich juristisch wehren

Der Freundeskreis freilebender Wölfe kündigte unterdessen an, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg Einspruch beziehungsweise Beschwerde einlegen zu wollen. „Wie wir mit der Entscheidung juristisch umgehen, wird der Vorstand jetzt schnellstmöglich mit dem Anwalt beraten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Freundeskreises, Uwe Martens, der Deutschen Presse-Agentur. Dem Ministerium zufolge hat der Verein eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Ob das Ministerium mit dem Abschuss des Wolfs bis zur Rechtskraft des Urteils wartet, blieb zunächst unklar. Angaben dazu gab es nicht.

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