Die Bauausschusssitzung der Gemeinde Suderburg, am 18. Oktober, nutzten einige Bürger um ihrem Ärger Luft zu machen: Das Radfahren in Suderburg ist gefährlich, die Menschen sind verunsichert, der jetzige Zustand ist unhaltbar. Hier einige Aussagen:
„Ich mache Ihnen zum Vorwurf, dass die Radwege-Schilder vom Landkreis abgeräumt wurden, ohne konkrete Planung, was anschließend geschehen soll.“ „Die Radfahrer müssen auf der Straße fahren und werden von riesigen Landwirtschaftlichen Fahrzeugen und LKW‘s überholt, die sich durch die enge Bahnhofstraße quetschen“. „Es ist saugefährlich und immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen“. „Die Wege sind da, warum können sie nicht genutzt werden?“
Der Ausschuss wehrte sich gegegen den Vorwurf, untätig gewesen zu sein: „Es hat einen Ratsbeschluss am 8. September gegeben die Radwege wieder in Betrieb zu nehmen. Der schmort jetzt beim Landkreis“, so Bürgermeister Hans-Hermann Hoff. Er empfahl die Kreistagsabgeordneten anzusprechen und wies auf die konstituierende Sitzung des Kreistages hin, die in diesem Jahr in Suderburg stattfinden solle.
Und so fand sich dann – zur Überraschung einiger altgedienter Kreistagsabgeordneten – eine große Anzahl Zuschauer zu dieser Sitzung am 1. November bei Spiller ein.
Auf den Kreistagssitzungen gibt es zwei Einwohnerfragestunden: Vor und nach der eigentlichen Sitzung. Erstere nutzten die Bürger, um ihre Kritik über den unhaltbaren Zustand loszuwerden, verbunden mit der Frage: „Wie lange soll Suderburg noch warten, bis es zu einer neuen Regelung kommt? Drei Jahre wie Bad Bodenteich – oder etwa sogar zehn Jahre wie die Stadt Uelzen“.
Die Antwort der Kreisverwaltung ernüchterte: „Es gibt Vorraussetzungen die erfüllt sein müssen…“. Der Kreis hätte ein Verfahren bis zum Oberverwaltungsgericht durchgeführt – und verloren. Die Situation sei dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) zu verdanken, der bundesweit neue Regeln durchsetzt. „Die Gemeinde Suderburg hat sich in dieser Sache an uns gewandt. Aufgrund der Rechtslage können wir aber nichts machen“.
Um die vorhandenen „Bürgersteige“ gleichberechtigt durch Radfahrer nutzen zu können, müssen die Vorraussetzungen stimmen: „Eine Gefahr für und durch Radfahrer muss ausgeschlossen sein und die Bauliche Anlage muss in Ordnung sein“.
D.h.: Im Wesentlichen müssen die Wege über eine vorgeschrieben Mindestbreite verfügen. Die ist in Suderburg nicht gegeben…
Daran können sich Bürger, Rat und Verwaltung nun die Zähne ausbeißen – oder nach einer anderen Lösung suchen. Befriedigend ist das alles nicht.
Und so stellte dann ein Anlieger der Bahnhofstraße fest, dass er seit 30 Jahren in Suderburg wohne und ihm keinerlei Unfall oder kritische Situation bekannt sei, der oder die durch die gemeinsame Nutzung des ehemals kombinierten Fuß-/Radweges entstanden sei. Er sei gespannt, wie lange es nun dauern werde, bis es zu einem Unfall kommt – brenzlige Situationen könne man ja bereits täglich beobachten…
Fazit:
Dem ADFC wird man sicher die besten Absichten unterstellen können. Trotzdem wirkt es einigermaßen „schwachsinnig“, was durch ihn in Suderburg passiert:
Die Bahnhofstraße wurde ursprünglich – mit dem Bau des Einkaufzentrums – schmaler gemacht, um den Verkehr zu beruhigen. Für die Radfahrer baute man einen zusätzlichen Fuß- und Radweg (zum vorhandenen kombinierten Geh-/Radweg auf der anderen Straßenseite), um das Radfahren sicherer zu machen.
Das hat sich bisher bewährt – und soll jetzt plötzlich gefährlich sein…
AP
Jetzt mal ganz ernsthaft und ohne Geblödel: Was glauben eigentlich diese Herren und Damen, wieso der ADFC sich dagegen einsetzt, dass man landauf landab pauschal und ohne ausreichende Gründe mit Fahrbahnverboten auf (bestenfalls noch) angemalte Gehwege abgeschoben wird? Weil tausende untere Straßenverkehrsbehörden unzulässig davon Gebrauch machen. Z. B. wenn man auf vergleichsweise gefährlich gestaltete Straßenteile gejagt werden soll. Die Mindestmaße und anderen baulichen Vorgaben sind doch keine Spaßveranstaltung. Offenbar macht der ADFC dann ja wohl was ganz und gar richtig, denn hier soll das offenkundig auch wieder so laufen.
Ich will mal sehen, wie diese ganzen Freunde viel zu enger Radwege reagieren, wenn ihnen auf dem Gehwegteil neben dem Radweg oder gleich auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg einer in die Hacken oder das eigene Rad fährt, weil Überholen oder Vorbeifahren schlicht nicht sicher möglich sind. (Von Fußgängern auf Radwegteilen will ich gar nicht zu reden, die hat man auf Fahrbahnen ohnehin praktisch nie.)
Die hach so wichtigen Schilder heißen ja eben gerade nicht »hier ist ein Radweg« (der muss schon aus den baulichen bzw. gestalterischen Gegebenheiten leicht erkennbar sein, sonst ist er schlicht keiner). Die heißen sinngemäß »hier und nur hier hast du in dieser Fahrtrichtung mit deinem Rad zu fahren«. (OK, natürlich unter der Maßgabe der Zumutbarkeit und Befahrbarkeit, was nicht sicher befahrbar ist, muss es auch nicht, aber im Zweifelsfalle muss das dann der Richter beim OWi-Verfahren klären und das will auch keiner.)
Der Gesetzgeber hat für diese Art Einschränkung auch aus rechtsstaatlichen Gründen Hürden aufgestellt. Jemanden einzuschränken bedarf schon gewichtiger Gründe, die sich auch nicht anders als durch ein Verbot für (angeblich) potenzielle Opfer abstellen lassen. Den da setzt man zuletzt an. Eher beim Täter… Ich würde gerne mal sehen was passiert, wenn die örtlichen Kreis- und Landstraßen (oder gar Autobahnen der Umgebung) einfach mal aus der Hüfte geschossen mit einem deutlich geringeren Tempolimit belegt würden, als sonst so üblich. Ich kann Gift darauf nehmen, dass dann sofort jemand auf der Matte stehen würde, der genau so dagegen klagt, dass er da unzulässig eingeschränkt wird. Das gleiche Recht haben Radfahrer auch, die man auf (angemalte) Gehwege weg sperren will. Wem das nicht schmeckt, der interessiert sich nicht für Verkehrssicherheit sondern für soziale Hackordnung.
Es steht der Gemeinde immer noch frei, die seit immerhin bald 20 Jahren in der StVO stehenden »anderen Radwege« (also ohne Benutzungspflicht) oder Freigaben anzuordnen. Wenn selbst das nach den Verwaltungsvorschriften (oder dem Richter) nicht geht, dann reden wir sowieso schon über massiv ungeeignete Straßenteile, bei denen eine Benutzungspflicht schlicht nicht in Frage kommt. Dann sollte man vielleicht auch endlich mal einsehen, dass das gefährlicher Bockmist ist.
Man könnte in diesem Fall überlegen, ob T-30 oder gar die Einrichtung von Fahrradstraßen oder Einfahrverbote für den KFZ-Verkehr das Problem nicht mindestens genau so nachhaltig lösen würden. Aber ich sehe jetzt schon Leute, die sich gleich auf die Hinterbeine stellen werden, dass man auf keinen Fall den KFZ-Verkehr mit solchen »arglistigen« Methoden einschränken darf. Dann doch lieber Radfahrer auf untermaßige Gehwege schicken. Sollen die das doch dann mit den Fußgängern dort raus fechten, wer zu viel Platz beansprucht. Und im Zweifelsfalle werden sie dort noch viel eher umgenagelt, weil der Rechtsabbieger zum Rechtsabbiegen eben immer noch über diesen Straßenteil rüber muss. Viele sehen dabei schlicht nicht nach rechts hinten. Sicherheit sieht anders aus. Aber evtl. geht es dem einen oder anderen ja gar nicht um objektiv erhöhte Verkehrssicherheit für den Radverkehr…