Problematik Entschuldungshilfe

Die Frage, warum eine Entschuldungshilfe überhaupt notwendig ist, begründete Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz am 12.9.2012 damit, dass die vier Kommunen in der Samtgemeinde Suderburg bis heute noch Millionen an Fehlbeträgen aus den Jahren 1997 bis 2006 vor sich herschieben. Auch wenn davon seit 2006 (also in fünf Jahren) mehr als 1.1 Millionen getilgt wurden, sind noch rund 3.2 Millionen Euro offen und um die geht es bei der beantragten Entschuldungshilfe. Das ist allerdings der Stand aus Dezember 2009, also vor knapp drei Jahren. Interessant wären sicher auch die Zahlen von heute.

Ohne die Entschuldungshilfe aus Hannover kann der Haushaltsausgleich aus eigener Kraft – bei niedrigem Zinsniveau und positiver Wirtschaftslage – nur langfristig gelingen. Rein rechnerisch dürfte es fünfzehn Jahre dauern, aber das bleibt Spekulation.

Offen wäre bei einer Entschuldungshilfe dann aber noch die Frage, wie der 25%ige Eigenanteil aufgebracht werden soll – immerhin 800.000 Euro…

Zum Thema Entschuldungshilfeantrag beantwortet die Samtgemeindeverwaltung auf ihrer Internetseite einige Fragen, die hier zur Ergänzung dokumentiert werden sollen:

Frage 1: Ist es zutreffend, dass die Samtgemeinde Suderburg aus gesetzlichen oder anderen Gründen zwingend mit einer anderen Nachbarsamtgemeinde fusionieren müßte, um vom Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe bekommen zu können?
Antwort:
Nein! Es gibt im Nds. Finanzausgleichsgesetz (§ 14a) dafür insgesamt 3 verschiedene, gleichberechtigte Wege: a) die Fusion mit einer anderen Samtgemeinde, b) die Umwandlung in eine Einheitsgemeinde, c) die Eigenentschuldung. In den Fällen a) und b) haben die neue SG/Einheitsgemeinde maximal 5 Jahre Zeit, um mit eigenen Sparmaßnahmen einen dauerhaften Haushaltsausgleich zu erreichen – bei dem Fall c) muß dieses Ziel bereits im Folgejahr erreicht werden. Die Samtgemeinde Suderburg hat sich für den Fall c) entscheiden müssen, da die Bemühungen, zu einer Fusion mit einer anderen Samtgemeinde zu kommen oder gar eine Umwandlung in eine Einheitsgemeinde zu erreichen, aus unterschiedlichen Gründen ergebnislos verlaufen sind.

Frage 2: Es ist zu lesen, dass unsere Samtgemeinde ohne Fusion mit einer anderen Samtgemeinde in politischer Hinsicht isoliert wäre. Trifft dieses tatsächlich zu?
Antwort: Nein ! Überhaupt nicht ! Größe und Einwohnerzahl einer Antrag stellenden Kommune spielen bei einer Eigenentschuldung keine Rolle. Wenn es so wäre, dürfte auch die Umwandlung kleiner Samtgemeinden in Einheitsgemeinden finanziell nicht unterstützt werden. Auch werden kleine Samtgemeinden und Einheitsgemeinden, die ihre Finanzen geregelt bekommen, nicht zu Fusionen mit Nachbarn gedrängt.
Die Argumentation, eine große Kommune arbeite wesentlich wirtschaftlicher und würde finanzielle Möglichkeiten eröffnen, die kleine Kommunen nicht haben, trifft ebenfalls nicht zu. Zwar stehen einer Kommune mit einer Größe ab 10.000 Einwohnern höhere Zuweisungen des Landes je Einwohner zu, jedoch dienen diese nicht der Besserstellung als großer Kommune, sondern der Abfederung finanzieller Mehrbelastungen (die kleine Kommunen erst gar nicht haben). Größere Flächen und Einwohnerzahlen allein bedeuten also keineswegs Vorteile, sondern erhebliche Zusatzbelastungen, für die idR. weiteres Personal benötigt wird.
Auch als Samtgemeinde Suderburg wären wir weiterhin absolut gleichberechtigter Partner in allen kommunalen Angelegenheiten und Beteiligungen. Eine irgendwie geartete Schlechterstellung ergibt sich daraus überhaupt nicht.

Frage 3: Könnten die Kommunen in der SG Suderburg mit einer Entschuldungshilfe den ab 2013 erforderlichen Haushaltsausgleich sicherstellen?
Antwort: Ja – bei Gewährung der Entschuldungshilfe in Höhe von 75% der aufgelaufenen Kassenkredite und gleichzeitiger Durchführung eigener Sparmaßnahmen.
Bei Ablehung der beantragten Entschuldungshilfe wäre der Haushaltsausgleich dennoch zu erreichen, wenn anstelle der Entschuldungshilfe von höheren Finanzzuweisungen des Landes (Schlüsselzuweisungen oder Bedarfszuweisung) oder entsprechend höheren öffentlichen Abgaben (z.B. Gewerbesteuer) ausgegangen werden könnte. Leider können wir verläßlich weder von der einen noch der anderen positiven Finanzverbesserung ausgehen. Insofern ist die Entschuldungshilfe wichtig zur Erreichung unseres eigenen, ehrgeizigen Entschuldungszieles.

Frage 4: Schon vor Monaten wurde die Beantragung der Entschuldungshilfe verkündet. Aus welchen Gründen verzögert sich die Entscheidung über den Entschuldungsantrag so sehr?
Antwort: Es wurden mehrfach Angaben nachgefordert – die von der SG Suderburg jeweils unverzüglich geliefert wurden. Seit nunmehr fast 2 Monaten ist jedoch eine Entscheidung über die beantragte Hilfe ohne sachlichen Grund überfällig.
Nach dem öffentlichen Bekenntnis des SPD Ortsverbandes Suderburger Land für eine Fusion mit der Stadt Uelzen – vor der Entscheidung des Landes über unseren Antrag – dürfte sich eine baldige Entscheidung durch das Land Niedersachsen ohnehin erst einmal erledigt haben.
Aber: Wir weisen Aussagen, dass wir ohnehin keine Chancen auf eine Entschuldungshilfe ohne Fusion oder gar die Auflösung der SG Suderburg haben, entschieden zurück. Wir berufen uns auf einen berechtigten gesetzlichen Anspruch nach dem Finanzausgleichsgesetz des Landes Niedersachsen.

Frage 5: Was passiert, wenn bis zum 31. März 2013 keine Fusion erfolgt ist?
Antwort: Nichts passiert dann.
Die Samtgemeinde Suderburg und ihre 3 Gemeinden würden dann einerseits zwar keine einmalige Finanzspritze in Höhe von rd. 2 Mio. EUR erhalten, andererseits aber auch keinerlei wichtige Kompetenzen, wie z.B. Festsetzung von Abwassergebühren, Kita.-Elternbeiträgen, Entscheidung über Standorte öffentlicher Einrichtungen wie Grundschulen, Kläranlagen, an Uelzen, Bevensen oder Wrestedt abgeben müssen. Zudem bliebe die bürgernahe Verwaltung in Suderburg, Gerdau und Eimke ebenfalls erhalten.

Frage 6: Ist die Verwaltung davon überzeugt, dass die Fusion mit einer anderen Gemeinde oder Samtgemeinde zu einer dauerhaften Verbesserung der Finanzlage führen würde?
Antwort: Nein, davon sind wir nicht überzeugt.
Wir können unseren Bürgern sowie Ratsmitgliedern deshalb auch keine andere Antwort auf diese interessante Frage geben. Warum ist das so?
Nun, wie bei fusionierenden Wirtschaftsunternehmen kommt es bei Fusionen von Kommunen nicht entscheidend darauf an, eine größere Fläche oder Einwohnerzahl zu erreichen, sondern ein wirtschaftlicheres Kosten-Leistungs-Verhältnis. Denn ein Zusammenschluss mehrerer defizitärer Samtgemeinden führt selbstverständlich nicht automatisch zu einem insgesamt positiven wirtschaftlichen Gesamtergebnis. Völlig anders würde es jedoch aussehen, würde sich eine difizitäre Samtgemeinde mit einer oder mehreren nicht defizitären Samtgemeinden zusammenschließen.
Zu bedenken ist auch, dass bei einem Zusammenschluss mehrerer Samtgemeinden auch eine Addition der typischerweise defizitär arbeitenden Einrichtungen erfolgt: Sportanlagen, Turnhallen, Schwimmbäder, Kindertagesstätten, Tourismuseinrichtungen und auch Grundschulen und Feuerwehrstandorte verursachen immer deutlich höhere Kosten als Erträge. Gelegentlich kommen auch noch dauerhaft defizitäre Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden hinzu.
Wirtschaftlicher wird der Betrieb öffentlicher Einrichtungen nur dadurch, dass einige dieser unrentablen Einrichtungen geschlossen oder privatisiert werden und sich dadurch die Auslastung bei den verbleibenden Einrichtungen erhöht. Dieses Prinzip gilt selbstverständlich auch für die zusammengeschlossenen Verwaltungen (Rathäuser). Nur, wenn es hier zu einem deutlichem Personalabbau kommt, kann die neue (fusionierte) Samtgemeinde damit ihr Kosten-Leistungs-Verhältnis bzw. die Personalkosten je Einwohner verbessern.
Einzig vorteilhaft würde sich eine höhere Einwohnerzahl bei den Finanzzuweisungen des Landes Niedersachsen auswirken. Bei einer Einwohnerzahl von bis zu 10.000 Einwohnern erhalten Kommunen 100% eines festgesetzten Betrages je Einwohner. Dieser Betrag erhöht sich moderat, wenn diese Einwohnerzahl überschritten wird (Einwohnerveredelung). Bei 20.000 Einwohnern würde eine Samtgemeinde 110% des Ursprungsbetrages erhalten, bei 50.000 Einwohnern läge dieser Satz bei 125%. Bei dazwischen liegenden Einwohnerzahlen würde der Satz auch nur entsprechend abgestuft steigen. Soweit so gut. Allerdings ist von diesen Mehrerträgen mit Zahlung der Kreisumlage gleich wieder rd. die Hälfte an den Landkreis auszuzahlen. Es bleibt also nur ein geringer Mehrertrag erhalten, der durch einen erheblich aufwendigeren und teuereren Verwaltungsapparat mehr als aufgezerrt wird. So erhält nicht nur der hauptamtliche Bürgermeister ein deutlich höheres Beamtengehalt mit Versorgungsanspruch, sondern auch dessen Allgemeiner Vertreter und alle weiteren herausgehobenen Dienstposten ebenfalls. Und – die bisherigen Fusionen zeigen bereits jetzt, dass es im Gegenzug nicht zu einem Personalabbau in der Verwaltung kommt.

Frage 7: Kann man davon ausgehen, dass unsere SG Suderburg auch ohne Strukturveränderung durch Eigenentschuldung eine Entschuldungshilfe bekommen wird – wie zuvor bereits der Landkreis Uelzen oder einige andere Gemeinden/Samtgemeinden?
Antwort: Wir können keinen sachlichen oder rechtlichen Grund erkennen, wonach nicht auch der SG Suderburg eine Eigenentschuldung bewilligt werden sollte. Die Voraussetzungen sehen wir jedenfalls nach wie vor als gegeben an. Es könnte allerdings passieren, dass das Land Niedersachsen unsere eigenen Entschuldungsbemühungen bereits als so weit fortgeschritten erachtet, dass eine zusätzliche Entschuldungshilfe gar nicht mehr notwendig ist, um die Samtgemeinde Suderburg zukunftsfähig zu machen. Eine derartige Auffassung vertreten wir aber nicht. Noch haben wir als Samtgemeinde eine Menge Altschulden vor uns.
Stand: 30.10.2012

Frage 8: Was machen Sie, Herr Schulz, wenn das Land Niedersachsen der Samtgemeinde trotz aller Zuversicht keine Entschuldungshilfe gewährt ?
Antwort: Dann werden wir unseren überaus erfolgreichen bisherigen Kurs fortsetzen.
Gestatten Sie mir, lieber Herr …., dazu bitte noch folgende Anmerkung: Politiker gelten ja leider immer nur dann als erfolgreich, wenn sie möglichst viele neue Turnhallen, Schwimmbäder etc. oder neue Angebote schaffen. Selten wird danach gefragt, woher das Geld dafür kommt und ob die Gemeinde sich dieses überhaupt leisten kann. Um wiedergewählt zu werden, müssten wir somit eigentlich viel mehr Geld ausgeben. Das haben wir in den vergangenen 6 Jahren jedoch nicht mehr getan, sondern nur dann investiert, wenn dafür besonders günstige Finanzierungen und nachfolgend sogar geringere Folgekosten zu erwarten waren.
Als einzige Samtgemeinde im LK Uelzen – neben Rosche – haben wir die Verwaltung erheblich verkleinert und verlangen unseren Beschäftigten jetzt erheblich mehr ab. Wir haben sogar einige öffentliche Einrichtungen privatisiert. Das Ergebnis kann sich aber wirklich sehen lassen. Wir haben dadurch schon rd. 3.5 Mio. Gesamtschulden abgebaut – aber leider noch immer rd. 3 Mio. laufende Kassenkredite zzgl. Investitionsschulden vor uns. Dafür brauchen wir die Finanzhilfe.
Sehr ärgerlich wäre es, wenn wir – im Gegensatz zu anders vorgehenden Samtgemeinden – gerade deshalb keine Finanzhilfe bekommen würden. Wir meinen, dass gerade die sich selbst helfenden Gemeinden eine Finanzhilfe bekommen müßten.
Stand: 31.10.2012

 

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