An Bürgermeister Hans-Hermann Hoff, Gemeindedirektor Thomas Schulz, Mitglieder des Rates der Gemeinde Suderburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor wenigen Tagen bekam ich Kenntnis von der Vorlage Sbg/2015/026 und dem entsprechenden Sachverhalt für die Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2015.
Als ehemaligem Ratsmitglied sind mir die Entwicklungen im hiesigen Hochschulbereich und die flächenmäßige Erweiterung des Campus bestens bekannt. Die gesammelten Erfahrungen der Vorgänger-Gemeinderäte haben uns gelehrt, dass die Gemeinde Suderburg sich gegen Begehrlichkeiten vielfältiger Art, die auf diese Bildungsstätte zielten und zielen, einrichten muss. Wir haben schnell erkannt, dass die Gemeinde Suderburg nicht viele Eingriffsmöglichkeiten hat. Sehr hilfreich war jedoch, dass sie über Erweiterungsgelände verfügte und diese Position ins Spiel bringen konnte. An dieser Einstellung hat sich in der Vergangenheit nichts geändert.
Die Vorratshaltung an Baugelände an diesem Ort galt immer zum Vorteil für die Hochschule. Deswegen hat die Gemeinde dort auch keinen Bebauungsplan erlassen, weil nie im Voraus erkennbar war, wann und in welchem Ausmaß Ansprüche seitens der Hochschule gestellt werden. Die Gemeinde hat so zu sagen still gehalten und das Risiko für die Hochschule getragen. Man hat es vermieden die Hochschule mit anderen Bewerbern in eine Konkurrenzlage zu manövrieren. Darauf läuft es jetzt aber hinaus. Das ist doch erkennbar an dem vorgetragenen Wunsch der Medikom, nämlich ein Vorkaufsrecht an dem 10 m-Streifen zu erhalten.
Beide Interessenten, die Medikom und die Hochschule bewegen sich mit ihren baulichen Vorstellungen aufeinander zu. Aus dem Hochschulbereich ist mir bekannt, dass man bereits einen Hallenneubau auf der Vorbehaltsfläche in Planung hat und die Medikom signalisiert mit dem Wunsch nach dem Vorkaufsrecht ebenfalls Gedanken im Hinblick auf eine Grundstückserweiterung.
Dem Vernehmen nach hat die Gemeinde ihre Vorentscheidung über den Verkauf der Teilfläche an Medikom von einer Antwort der Hochschule auf Fragen nach ihrem künftigen Flächenbedarf abhängig gemacht. Wenn das richtig ist, dann hat die Gemeinde ihre bisherige Haltung aufgegeben und nicht mehr, wie früher, im Sinne der Hochschule gehandelt. Mit dieser Vorgehensweise hat die Gemeinde für sich das Risiko der Flächenbevorratung minimiert und die Verantwortung für einen vorzeitigen Verbrauch an bevorrateter Baufläche an die Hochschule abgeschoben. Aus meiner Sicht ist diese Vorgehensweise der Gemeinde Suderburg nicht nur falsch sondern der Hochschule gegenüber auch unfair. Hier wurde der Hochschule eine Antwort abgerungen, die ihr letztlich zum Nachteil gereicht, indem sie den bisherigen Schutz der Gemeinde für eine von Ansprüchen Dritter freie Grundstücksbevorratung einbüßt. An dieser Stelle zeigt der Rat, wenn er sein Vorhaben so am 12.10.2015 beschließt, sein neues, wahres Gesicht.
Die Absicht der Medikom in Suderburg einen derartigen Betrieb neu zu gründen ist zu begrüßen. Lediglich der gewählte Standort wird aus den genannten Gründen nachhaltig kritisiert. Für eine Neuansiedlung gibt es in Suderburg andere geeignete Flächen, die nicht mit einer derartigen „Hypothek“ befrachtet sind. In der vergangenen Wahlperiode hat sich der Rat mit einem anderen Investor darauf verständigt ein ähnliches Vorhaben an der Marktstraße zu bauen. Wenn dieses Vorhaben seiner Zeit umgesetzt worden wäre, stünde das jetzige Medikom-Vorhaben sicherlich nicht zur Disposition. Es liegt doch nahe der Medikom diesen Platz anzubieten. Damit wäre beiden Interessenten geholfen. Der Platz an der Marktstraße bietet den Nutzern des Medikom-Vorhabens m. E. größere Vorteile als an der Straße in den Twieten.
Nachdem sich mein Entsetzen über die Verkaufsabsicht der Gemeinde ein wenig gesetzt hat, habe ich einige Gespräche mit mehreren Persönlichkeiten geführt um deren Meinung dazu kennen zu lernen. Kein einziger von ihnen hat Verständnis für die Absicht der Gemeinde aufgebracht. Deshalb appelliere ich aus den von mir genannten Gründen an Rat und Verwaltung und bitte die Verantwortlichen den Tagesordnungspunkt 18 mit der Absicht des Grundstücksverkaufs an die Medikom von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 12.10.2015 abzusetzen um danach mit Medikom ein anderes, besser geeignetes Grundstück auszuwählen.
Mit besten Grüßen
Manfred Mikulla
Und hier die Vorlage für den Rat (23. Sitzung des Rates der Gemeinde Suderburg am 12.10.2015, 19.00 Uhr im Hösseringer Hof, Hösseringen – TOP 18)
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Verkauf eines Teilstücks des Flurstücks 174/101, Flur 7, Gemarkung Suderburg
Sachverhalt:
Diese Vorlage basiert auf der Vorlage Sbg/2015/005 bezüglich einer anderen Grundstücksanfrage für dieses Flurstück, die sich zwischenzeitlich erledigt hatte. Dieser Vorlage wird wiederum als Anlage ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, eine Flurstücksinformation sowie ein Luftbild beigefügt. Der betreffende Teilbereich wurde kenntlich gemacht.
Der Rat der Gemeinde Suderburg hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 den Verkauf des Flurstücks 174/102, Flur 7, Gemarkung Suderburg in einer Größe von 1.051 m² zu einem Preis von 35,00 €/m² zzgl. Neben- und Erschließungskosten an Herrn Franz Stockbauer, Emmendorf beschlossen.
Nunmehr gibt es einen Interessenten für die in gesamter Breite unmittelbar an der Straße „In den Twieten“ gelegene Teilfläche von ca. 4.050 m². Bei einem Verkauf der gesamten Fläche sowie der
dahinter liegenden Fläche könnte die Gemeinde Suderburg ggf. auf einen Straßenbau verzichten und somit die gesamte Fläche als Bauland zur Verfügung stellen sowie die anteiligen Investitions- und vollständigen späteren Unterhaltungskosten einsparen. Auf dem Baugrundstück soll eine betreute Wohnanlage errichtet werden. Ein derartiges Angebot fehlt derzeit in der Gemeinde Suderburg. Alternative Grundstücksflächen im Ortszentrum Suderburg zur Umsetzung des geplanten Konzeptes gibt es in Suderburg nicht. Das Grundstück ist das Ergebnis von einigen Vorabstimmungen des Investors mit der Verwaltung.
Die Situation des gemeindlichen Flurstücks stellt sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar:
1. Grundstückswert in der gemeindlichen Bilanz
Die Gemeinde Suderburg hat das Flurstück mit Urkunde 538/1993 von Herrn Drögemüller erworben.
Es sind aus diesem Flurstück drei Teilstücke an die Kaufinteressenten Groß und Stockbauer veräußert worden (heutige Flurstücke 174/92, 174/97 und 174/102). Es wurde ein damaliger Kaufpreis von 23 DM/m² (entspricht 11,76 €/m²) gezahlt. Hinzu kommen noch Vertragsnebenkosten von 0,60 €/m².
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Flurstück im Jahr 2000 bezüglich des Erschließungsbeitrages für die Straße „In den Twieten“ veranlagt worden ist. Diese Erschließungsbeiträge sind vom Käufer zu übernehmen. Das Grundstück ist weiterhin noch von der Samtgemeinde Suderburg hinsichtlich Kanalbaubeiträge zu veranlagen.
2. Planungsrechtliche Situation des Grundstückes
a) Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Suderburg
Im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Suderburg ist das Flurstück seit der Erstaufstellung im Jahr 1980 als Wohnbaufläche dargestellt.
b) Bebauungsplan der Gemeinde Suderburg
In der Bebauungsplanung der Gemeinde Suderburg ist das Grundstück nicht aufgenommen. Der Bebauungsplan Suderburg „In den Twieten II“ reicht bis an die östliche Flurstücksgrenze heran. Nördlich der Straße „In den Twieten“ beginnt der Planbereich Suderburg „In den Twieten V“. Insofern sind hier Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
c) Einfügungsgebot nach § 34 BauGB
Mit dem Landkreis Uelzen wird geklärt, ob sich das Bauvorhaben ohne eine Bebauungsplanung in die nähere Umgebung einfügt. Dieses würde erst geschehen, wenn der Bau- und Wegeausschuss grundsätzlich den Verkauf eines Teilstücks des Flurstücks erwägt. Sollte das Einfügungsgebot ausreichend sein (wie auch beim Verkauf Stockbauer), so wird hier nochmals darauf hingewiesen, dass dieses einerseits Investoren sehr zu Gute kommt, da die starren Reglementierungen aus Bebauungsplänen nicht vorhanden sind. Andererseits dienen diese starren Reglementierungen aber auch dazu, die bauleitplanerischen Interessen der Gemeinde zu unterstützen. Im Rahmen des Einfügungsgebotes dürften sowohl 1- als auch 2-vollgeschossige Bebauungen möglich sein. Einen direkten Zugriff auf mögliche Gestaltungen bzw. Bebauungsformen hätte die Gemeinde Suderburg nur dann, wenn sie entweder einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abschließt, besser jedoch im Kaufvertrag entsprechende Regelungen trifft. Hintergrund der Entscheidung könnte insoweit auch sein, welche Geschossigkeit die Gemeinde Suderburg in diesem Bereich für sinnvoll hält. Natürlich kann die Gemeinde Suderburg auch zu dem Ergebnis kommen, eine derartige Entscheidung vollständig dem Investor zu überlassen, da bei der Lage der Gemeinde im Raum jeder Investor zum Wohle der Gemeinde Suderburg äußerst willkommen sein dürfte. Bei den vorgenannten Investitionen Groß und Stockbauer sowie dem Alten- und Pflegeheim in der Straße „In den Twieten“ hat die Gemeinde nicht in die Gestaltung eingegriffen.
d) Bouleplatz
Es wurde zwischenzeitlich geklärt, dass eine Verlegung des Bouleplatzes der Dorfgemeinschaft auf das Grundstück der Hochschule für den Fall einer Baumaßnahme erfolgen kann.
e) Sonstiges
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass nach dem Auftrag des Rates vom 20.05.2015 parallel mit der Baugenehmigungsbehörde sowie dem staatlichen Baumanagement eine Bebauung in 2. Reihe für die Hochschule geprüft wird.
Die Gemeinde Suderburg würde bei einem Verkauf des genannten Grundstücks bereits außerordentliche Erträge zur Deckung der Fehlbeträge erwirtschaften. Diese würden sich durch einen Verkauf an die Hochschule noch erhöhen.
f) Geplante Vorgehensweise
Die mögliche Investition wird vom Investor am Sitzungsabend vorgestellt. Mit ihm sowie in der darauf folgenden nicht öffentlichen Beratung sollten folgende wesentliche Fragen erörtert werden:
1. Wird das Angebot einer betreuten Wohnanlage im Grundzentrum Suderburg benötigt/gewünscht ?
2. Stellt die Gemeinde Suderburg dafür die genannte Teilfläche zur Verfügung ?
3. Stimmt die Gemeinde Suderburg dem Vorhaben baulich zu oder gibt es besonders zu regelnde Punkte im Kaufvertrag ?
4. Gibt es eine Übereinstimmung bei den finanziellen Kaufbedingungen aufgrund der möglichen baurechtlichen
Sondersituation der „eingesparten“ Straße ?
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
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