Offener Brief von Werner Bollhorn an Suderburgs Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz
zur Sitzung des Bau- Wege und Umweltausschuss Gerdau am 4. September 2012 in Bargfeld
Sehr geehrter Herr Schulz,
eine wahrlich denkwürdige Sitzung. Viele Zuhörer, viel Presse, viele Emotionen, viele §§ und bemerkenswert viele Erkenntnisse.
Zunächst erst mal zur Klarstellung. Ich weiß dass Sie erst verspätet zur Sitzung dazu kamen. Sie hatten sich davor durch Herrn Lilje, Ihren Leiter des Fachbereichs 2, vertreten lassen.
Etwas verwundert war ich hier schon, da ja zu der Sitzung gerade deshalb nicht unverzüglich geladen wurde, weil Sie im Urlaub waren und gerade Ihre Anwesenheit unabdingbare Voraussetzung war. Dass Sie auch einen allgemeinen Vertreter haben, war dem allgemeinen Vertreter des Gerdauer Bürgermeisters wahrscheinlich zunächst nicht bekannt.
Im Anschluss an die Sitzung klopften Sie Herrn Lilje lächelnd und augenscheinlich anerkennend auf die Schulter, sollte wohl heißen „haben wir gut über die Bühne gebracht“. Ich schließe daraus, dass Sie an der Vorbereitung der Sitzung maßgeblich beteiligt waren. Dieser Rückschluss wird bestärkt durch die Info, dass Sie zunächst den TOP Einwohnerfragestunde bei dieser Sitzung nicht auf die Einladung zur Sitzung zu setzen wollten.
Alles Vorgenannte vorausgesetzt werde ich nachstehend nur noch von der SG-Verwaltung sprechen.
Herr Lilje hat Ihrem Auftrag entsprechend gehandelt.
Ein Bürgermeister, der wegen selbst erklärter Befangenheit die Einladung zur Sitzung gar nicht hätte unterschreiben dürfen, benutzt den TOP 3. „Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten gemäß § 85 Abs. 4 und 5 NKomVG“ (wieso eigentlich nicht § 62 NGO, wie es in der Hauptsatzung steht?) zur Selbstdarstellung seiner Fehler, Rückweisung derselben und Aufzeigen der Fehler/Versäumnisse der Ratsmitglieder, die nicht seiner Partei, der CDU-Fraktion angehören.
Er behauptet ernsthaft, durch Anrufe an ausgesuchte Ratsmitglieder und einen Bürger in Barnsen, den Rat über ein beantragtes Bauvorhaben (Schweinestall in Barnsen) gesetzeskonform informiert zu haben!
Er hatte in den Telefongesprächen ja auch ausdrücklich darum gebeten auch andere Fraktionsmitglieder und die Barnser Bewohner zu informieren.
Er nimmt sich einfach das Recht, an einer Stelle, wo er einzig und allein das Wort hat, über die nachfolgenden TOP’s zu schwadronieren.
Warum überhaupt der Bürgermeister, der ja selbst seine Befangenheit erklärt hat und nicht sein allgemeiner Vertreter?
War der Bürgermeister an der Ausschusssitzung offiziell beteiligt oder war er nur Gast?
Die eigentliche Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten beschränkte sich, nach meiner Erinnerung, auf die Punkte: Verzögerung der Fertigstellung/Umbau des Kindergartens, eine evtl. Reparatur der Brücke über den Seitenarm der Gerdau beim neuen Sportplatz und der Mitteilung, dass ein neuer Antrag zum Thema Entwidmung In der Worth eingegangen sei.
Einsprüche zu dieser absurden Vorgehensweise kamen weder von der Vorsitzenden noch von der SG-Verwaltung.
Des Weiteren kann ich mich nur wundern, dass ein Antrag zum Gegenstand der Tagesordnung vom allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zurückgewiesen werden kann oder war der jetzt nur Ausschussmitglied?
Auf welcher rechtlichen Grundlage muss ein Antrag zu einem benannten TOP zunächst Gegenstand einer Fraktionssitzung sein, bevor er dann auf der nächsten Sitzung entschieden werden kann?
Einsprüche zu dieser absurden Vorgehensweise kamen weder von der Vorsitzenden noch von der SG-Verwaltung.
Sicherlich kann man die SG-Verwaltung nicht für den Umgangston im Rat der Gemeinde Gerdau verantwortlich machen.
Ich hoffe sehr die diesbezüglichen Ausführungen von Frau Manuela Arndt im Protokoll dieser Sitzung umfänglich wiederzufinden, incl. des angesprochenen empörenden Umgangs mit den Aussagen und Fragen der Zuhörer. Nur, zur Deeskalation sehe ich seitens der SG-Verwaltung keinerlei Beitrag. Wer in einer solchen emotionsgeladenen Sitzung derart mit §§ fast schon um sich wirft, damit die eigene Tätigkeit heraushebt und gleichzeitig zu verstehen gibt, dass alle anderen, Ratsmitglieder und Zuhörer, das komplizierte Konglomerat von §§ sowie so nicht versteht, ist schon bedenklich.
Gleichzeitig dieses selbst bescheinigte Wissen und Verstehen von §§ aber selbst nicht zur gegebenen Zeit anwendet.
Eine Abfrage, welches Ratsmitglied denn einen bestimmten Lehrgang besucht hat und daraus schlussfolgert, dass in diesem Rat das Wissen in den Fraktionen wohl ungleich verteilt ist, halte ich jedenfalls für grenzwertig und nicht für eine neutrale Position.
Nun aber zum wirklichen Anlass, der mich bewog, dieses Schreiben zu verfassen.
Es ist der von der SG-Verwaltung in Gerdau nun eingeführte Begriff der Lückenkompetenz für den Bürgermeister. Es wurde ernsthaft dargestellt, in der Vergangenheit hätte der Bürgermeister mit seinen breiten
Schultern Kompetenzen wahrgenommen, hier im speziellen die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei Bauvorhaben jeglicher Art ohne Einbeziehung des VA’s oder des Rates, die Ihm zwar nicht zustanden aber mangels Eindeutigkeit der Hauptsatzung / Geschäftsordnung und keinen vorliegenden früheren Einsprüchen, auf der Basis der Lückenkompetenz wahrgenommen hätte.
Das interpretiere ich folgendermaßen: Alle früheren Kompetenzüberschreitungen sind damit geheilt, ab heute gelten die einschlägigen Gesetze und die anerkannten zugehörigen Kommentare auch in Gerdau.
Das Gerdauer Landrecht ist aufgehoben!
Das macht mich wütend. Das berührt mich persönlich. Das unterstellt, dass in der Vergangenheit kein einziges Ratsmitglied zu irgendeinem Zeitpunkt unrechtmäßiges Verhalten gerügt hätte. Es unterstellt, dass in der Vergangenheit kein einziges Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen mit Ratsbeteiligung erhalten hat.
Zunächst ein Auszug aus Wikipedia zur Lückenkompetenz:
Zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses gehört es insbesondere, die Ratsbeschlüsse vorzubereiten. Er entscheidet außerdem über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde und ist für die Prüfung der Zulässigkeit von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren zuständig. Weiterhin kann er sich dem Bürgermeister gegenüber im Einzelfall die Entscheidung über Geschäfte der laufenden Verwaltung vorbehalten und entscheidet in solchen Angelegenheiten auch dann, wenn der Bürgermeister sie ihm zur Entscheidung vorlegt. Ferner nimmt er die ihm vom Rat zur Entscheidung delegierten Aufgaben wahr, wozu regelmäßig vor allem die Kontrolle der Verwaltung gehört. Schließlich kommt ihm die sog. Lückenkompetenz zu, was bedeutet, dass der Verwaltungsausschuss zuständig ist, wenn keine Zuständigkeit eines anderen Gemeindeorgans besteht.
Davon, dass die Lückenkompetenz dem Bürgermeister zugeschrieben wird, lese ich kein Wort!
Von 1991 – 1996 war ich selbst Ratsmitglied in Gerdau. Etwa in der Mitte dieser Periode wurde der heutige Bürgermeister erstmalig in sein Amt gewählt.
Es war keine befriedigende Zeit für mich. Dies gilt wohl für jedes Ratsmitglied, das nicht der Bau-, Wege- und Umweltausschuss Gemeinde Gerdau, „ewigen“ Mehrheitsfraktion der CDU angehört.
Meine echte Bewunderung gehört den Menschen, die sich immer wieder in diesen Dauerkampf begeben und aushalten. Ihr Engagement für das Gemeinwohl wird belohnt mit versuchten Verunglimpfungen,
Herabwürdigungen und jeglicher Verweigerung konstruktiver Diskussion. Alle Abstimmungen stehen seitens der CDU schon vorher fest. Meines Erinnerns hat es kein einziges Mal eine Abstimmung gegeben in der Ratsmitglieder der CDU unterschiedlicher Meinung waren.
Das ist rechtlich wohl nicht zu beanstanden. Eine echte Ratsarbeit, für die das NKomVG den Rahmen gibt, scheint hier nicht gewollt zu sein. Die gemeindliche Selbst-Verwaltung dient überwiegend zum persönlichen Machterhalt, Herrschaftswissen und Klientel-Politik für wenige. Konstruktives Arbeiten zur Steigerung des Gemeinwohls ist auf solcher Basis nicht möglich. Die Aussage von Frau Manuela Arndt am 03. 09. 2012 zeigt, dass sich nichts geändert hat.
In meiner Periode tagte der VA nicht Rats-öffentlich. Entsprechende Anträge dies zu ändern wurden abgelehnt. Protokolle des VA für Ratsmitglieder? Fehlanzeige! Mühsames Einfordern war erforderlich.
Demokratisches Verhalten, Stellvertreter-Posten an Minderheits-Gruppe zu vergeben. Fehlanzeige. Mehrheit ist Mehrheit.
Anforderungen an den Bürgermeister, umfassendere und tiefer gehende Auskünfte im Rahmen der Berichterstattung nach § 62 NGO zu liefern wurden abgeschmettert. Zum einen mit der CDU-Mehrheit zum anderen mit der Aussage des Bürgermeisters: „Worüber ich berichte, bzw. was wichtig ist entscheide ich ganz allein.“
Es stimmt nicht, wenn die SG-Verwaltung behauptet, das gemeindliche Einvernehmen wäre immer ohne Ratsbeteiligung erteilt worden.
Der erste große Neubau der Bohlsener Mühle war sehr wohl Gegenstand umfangreicher Beratungen, inklusive Ortsbesichtigung. Aber vielleicht war das ja nur dem Umstand geschuldet, dass der Bürgermeister in Wirklichkeit Gründe zum Verhindern finden wollte. Dies war jedenfalls mein Eindruck. An der Tatsache, dass das gemeindliche Einvernehmen durch Ratsgremien erteilt wurde, ändert es nichts.
Die Kommunalaufsicht, die in mehreren Fällen von mir um Hilfe gebeten wurde, hatte schon damals fast die gleichen Textbausteine wie heute zur Erklärung ihrer Nicht-Zuständigkeit.
Nach 1996 wurden in der Gemarkung Gerdau Windräder errichtet. Diese Bauvorhaben gingen ebenfalls in die Ratsgremien.
Die Sanierung der Bohrschlamm-Deponie in Bohlsen wurde ausschließlich auf den breiten Schultern des Bürgermeisters begonnen. Die Bürger-Informationsveranstaltung hierüber, die erst auf Druck der Bevölkerung, fast nach Abschluss der Maßnahme, überhaupt zustande kam, machte dem Bürgermeister sein Fehlverhalten in Bezug auf Informationspflichten deutlich.
Auffällig ist schon, dass nach meiner Information, nach 1993, bisher kein privilegiertes Bauvorhaben in der Gemeinde Gerdau zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in den Rat kam. Wie können da die gewählten Vertreter ihre Aufgaben wahrnehmen?
Ein eklatantes Beispiel aus der Vergangenheit sind hier die zunächst räumlich und zeitlich zusammenhängenden Projekte Neubau Bohlsener Mühle Keksfabrik und Neubau Schweinestall Otto Schröder (Bürgermeister). Persönliche Erkenntnisse, in Gesprächen mit der Bezirksregierung im Bürgermeisteramt erworben, werden schamlos zum eigenen Vorteil und zum anscheinend geplanten Verhindern der Erweiterung der Bohlsener Mühle genutzt.
Die vom Bürgermeister am 03. 09. 2012 unter TOP 3 vorgelesenen Protokollauszüge bzgl. seines Schweinestalls und der Keksfabrik, die das gemeindliche Einvernehmen durch den Rat für beide Projekte suggerieren sollte, können in der Zuordnung nicht stimmen. Die Keksfabrik wurde nicht am zunächst beantragten Platz gebaut. Der Schweinestall wurde vor der Keksfabrik errichtet.
Somit kann sich eine Ratsentscheidung, die beide Objekte in Beziehung setzt, nur entstanden sein, als der neue Bauplatz und somit auch der neue Bauantrag der Bohlsener Mühle vorlag.
Wenn es sich um den Vorteil eines Ratsmitgliedes der richtigen Partei handelt, kann dieses einfache Ein-Personen-Verfahren natürlich auch auf Neubauten im Gewerbegebiet ausgeweitet werden.
Über die drei neuen Hallen ist der Rat nicht informiert. Somit logischerweise auch nicht die Bevölkerung.
Was für ein Gewerbe wird hier betrieben? Können Gefahrstoffe in die Umwelt gelangen? Können Menschen geschädigt werden? Ist eine hohe Lärmimmission nicht ausgeschlossen?
Die geplante Erweiterung des Schweinestalls in Barnsen wirft noch ein anderes Licht auf das gemeindliche Einvernehmen.
Dieser Antrag ist ja gerade der Auslöser über die Erkenntnis in der Bevölkerung, dass auf der einen Seite das wichtige Einvernehmen der Gemeinde erforderlich ist und andererseits dieses, nach geltendem Recht und Kommentaren, nicht die alleinige Kompetenz des Bürgermeisters ist.
Wenn man die vom Bürgermeister in der Sitzung am 03. 09. 2012 beschriebene Vorgehensweise hinterfragt, kommt man zu dem Schluss, dass der Bürgermeister sehr wohl wusste, dass er seine Grenzen überschreitet.
Vermutlich wird es in der Vergangenheit auch bei privilegierten Vorhaben so gewesen sein.
Der Bürgermeister sagte sinngemäß selbst, wenn er einen Bauantrag erhält, reicht er ihn an die SGVerwaltung zur unterschriftsreifen Bearbeitung weiter.
Es ist unvorstellbar, dass die SG-Verwaltung dem Bürgermeister nicht mitgeteilt hat, dass hier der Rubikon nun absolut überschritten ist, wenn das gemeindliche Einvernehmen wiederum ohne Ratsbeteiligung erfolgt. Immerhin handelte es sich hier um eine Industrieanlage ohne Privilegierung, die vermutlich sogar unter das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz fällt.
Dem Bürgermeister wurde mit Sicherheit im Vorwege mitgeteilt, dass die SG-Verwaltung ihre Einvernehmenserklärung, bzgl. Brandschutz für dasselbe Projekt, durch die zuständigen Ratsgremien absichern wird. Der Bürgermeister bestand dann wohl trotzdem auf seine Vorgehensweise.
Ergebnis: Der Bürgermeister der Gemeinde Gerdau hat wider besseres Wissen, unter Nichtbeachtung der NKomVG und den entsprechenden Kommentaren, weder den Rat beteiligt, noch die Bevölkerung auf den vorgesehenen Wegen informiert.
Die Lückenkompetenz kann nicht greifen!
Dass jetzt die SG-Verwaltung erklärt, ab sofort keine Bauanträge mehr weiterzuleiten / zu bearbeiten, bis die Gemeinde Gerdau ihre Hauptsatzung eindeutig geändert hat, finde ich schon ein bisschen heftig.
Diese auf der Sitzung ausgesprochene unverhohlene Drohung, dass jetzt eben jeder kleine Garagenanbau auch nicht genehmigt/bearbeitet wird, verwirrt mich vollends.
In welcher Weise kann diese Auswirkung erfolgen? Wenn die Möglichkeit also gegeben ist, warum ist sie dann nicht schon viel früher zum Einfordern klarer Regeln angewandt worden?
Die Hauptsatzung wie auch die Geschäftsordnung kann doch jederzeit geändert werden. Mit Einführung des NKomVG hätte sie es doch sogar zwingend gemusst.
Allerorten wird von der SG-Verwaltung betont, die Gemeinde Gerdau sei selbständig. Gehört die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde zur Selbständigkeit oder nicht?
Wie wirkt sich in so einem Fall die 2-Monatsfrist aus?
Aus alldem ergeben sich ständig neue Fragen. Leider.
Gibt es zwischen der Gemeinde Gerdau und der SG Suderburg einen Geschäfts-Verteilungsplan?
Wenn nicht, wie ist zum Beispiel geregelt, bzw. die Verantwortung zuzuordnen, wie das Aushängen von Bekanntmachungen in den Bekanntmachungskästen abläuft?
Laut Hauptsatzung ist in Gerdau der Bürgermeister für Aushänge verantwortlich. Er ist auch für die Erstellung einer Tagesordnung verantwortlich. Wieso übernimmt plötzlich im Rahmen der geplatzten Bau-, Wege- und Umweltausschuss Gemeinde Gerdau, Sitzung vom 21. 08. 2012 die SG-Verwaltung diese Verantwortung?
Nach dem unerquicklichen Schriftverkehr mit Ihnen und der Kommunalaufsicht, wo Sie sich nicht nur für den Aushang verantwortlich fühlten sondern auch für den Kasten selbst, erklären Sie mir am 5.9.2012 per E-Mail, die Angelegenheit der Kästen an Herrn Schröder weitergeleitet zu haben. Fühlt sich die SG-Verwaltung weiterhin zuständig für die Aushänge?
Die Gemeinde Gerdau beschäftigt keinen Mitarbeiter in der Verwaltung. Die Sekretariatsaufgaben, Protokollführung und ähnliches werden von Mitarbeitern der SGVerwaltung auch in Räumen der Gemeinde Gerdau erledigt. Welche Weisungsbefugnisse hat der Gerdauer Bürgermeister in diesen Zeiten gegenüber Ihrem Angestellten?
Welcher Kostenausgleich erfolgt hier zwischen den beiden Verwaltungen?
Ich weiß, anscheinend alles nur Peanuts. Nur wenn ich als Bürger wegen Mängel der Organisation rund um diese Aushänge die Ergebnisse tragen muss, wie nicht stattfindende Sitzungen oder vielleicht sogar tausende € im Rahmen des Prozesses um die Entwidmung der Straße In der Worth aufbringen muss, sind solche Peanuts für mich nicht mehr verzeihbar.
In Gerdau gibt es so vieles aufzuarbeiten, zu verändern bevor ein Neuanfang positiv glücken kann. Dazu werden viele Beteiligte, nicht nur in Gerdau, ihre Vorgehensweisen oder auch absichtlichen Versäumnisse verändern oder aufarbeiten müssen. Ein erster Schritt ist mit der Erklärung zur künftigen Behandlung von privilegierten und größeren Bauanträgen ja geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Bollhorn