Neue Regelungen für die Benutzung von Fahrstreifen

Straßenverkehrsbehörden veröffentlichen News zu aktuellen Verkehrsthemen in der Region und neuen Regelungen nach der StVO.

V1Gemäß § 7 Abs. 3a StVO gilt seit 01.04.2013:

Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen drei Fahrstreifen durch Leitlinien (VZ 340) markiert, dann dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden.v2

Dasselbe gilt für Fahrbahnen, wenn insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen durch Leitlinien (VZ 340) markiert sind, für die zwei linken , dem Gegenverkehr vorbehaltenen, und den mittleren Fahrstreifen. Wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem mittleren Fahrstreifen für beide Richtungen einordnen.

Gemäß Abs. 3c gilt außerhalb geschlossener Ortschaften:

v3Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 (Leitlinien) gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.

Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.