NABU erwägt Klage gegen Bundesnaturschutzgesetz vor dem EuGH

Am 06. April 2020 hat das niedersächsische Umweltministerium, vertreten durch Herrn Minister Olaf Lies den Abschuss zweier Wölfe im Landkreis Uelzen genehmigt, nachdem hier in kurzer Zeit mehrere Übergriffe auf eine vorschriftsmäßig gesicherte Herde stattgefunden haben. Dies war der einzig richtige Schritt aus unserer Sicht und wir danken Herrn Lies an dieser Stelle für seinen Einsatz für die Weidetierhaltung.

Dagegen will der NABU nun vor Gericht ziehen. Der Europäische Gerichtshof soll sich mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz auseinandersetzen, auf das sich die Anordnung des Niedersächsischen Umweltministeriums stützt.

Wir können diesen Schritt nur begrüßen. Dann kann endlich geklärt werden, bis wann die FFH-Richtlinie (Richtlinie  92/43 EWG des Rates vom 21.5.1992) bezüglich der Wölfe vollumfänglich, inklusive der Entnahmeregelungen, in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden muss. Bislang ist dies nicht geschehen. Hier hat die Bundesregierung die FFH Richtlinie der EU nur bruchstückhaft umgesetzt. Zu Lasten der Bevölkerung, des Arten-und Naturschutzes, der artgerechten Weidetierhaltung und der öffentlichen Sicherheit.

Dann kann auch der Art. 16 (RL 92/43 EWG) mit all seinen Möglichkeiten seinen Platz im BNatschG finden und das Stückwerk hat endlich ein Ende. 

Auch die Vereine Land schafft Verbindung e. V. (i. G.) und Wölfe vs. Land e.V. werden hier die juristischen Möglichkeiten prüfen und sich weitere Schritte vorbehalten.

Land schafft Verbindung® – wir rufen zu Tisch
Maike Schulz-Broers

landschafftverbindung@gmail.com
www.LandschafftVerbindung.org

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