Mehraufwand für Enten- und Gänsehalter

Deutschlandweit müssen ab sofort alle Enten- und Gänsehalter ihre Tiere innerhalb von sieben Tagen vor einem geplanten Transport durch den jeweiligen Haustierarzt auf Geflügelpest hin untersuchen lassen. Die Regelung ist zunächst bis einschließlich 31. März 2015 befristet. Auf eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat jetzt das Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt des Landkreises Uelzen hingewiesen.

„Pro Transport sind mindestens 60 Tiere zu untersuchen. Sollte es sich um weniger Tiere handeln, müssen alle Tiere beprobt werden. Die Untersuchungen erfolgen durch so genannte Tupferproben“, so Dr. Jörg Pfeiffer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Grund für die Verordnung sei die Tatsache, dass auch Wassergeflügel entsprechend infiziert sein könne, so Dr. Pfeiffer weiter. Enten und Gänse würden zwar in der Regel keine klinischen Symptome zeigen, aber dennoch Erreger ausscheiden, die dann empfindlicheres Geflügel wie zum Beispiel Puten oder Hühner anstecken könnten.

Ausnahmen von der Pflicht zur Probennahme sieht die Verordnung nicht vor. Damit gilt die Regelung sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatpersonen. „Bei festgestellten Zuwiderhandlungen werden seitens des Veterinäramtes Uelzen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet“, so Dr. Pfeiffer.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat bereits alle bekannten Schlachtbetriebe und die Geflügelzuchtverbände im Landkreis Uelzen über die in der Verordnung vorgesehene Regelung informiert.

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