Vor dem Hintergrund des seit 27. April 2020 schrittweise wieder aufgenommenen Schulbetriebes und der damit verbundenen Schülerbeförderung weist der Landkreis nochmals nachdrücklich auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes im öffentlichen Personennahverkehr sowie an entsprechenden Haltestellen hin.
„Da aktuell lediglich die Abschlussklassen beziehungsweise vierten Klassen der Grundschulen in ihren jeweiligen Schulgebäuden unterrichtet werden und dieser Unterricht darüber hinaus im Wechselsystem stattfindet, lassen sich zurzeit zwar die geltenden Abstandsregelungen in den Fahrzeugen problemlos einhalten, dennoch hat jeder Fahrgast zwingend eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen“, so Kreissprecher Martin Theine. Ausgenommen seien lediglich Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Personen, denen das Tragen einer Maske wegen ihres Gesundheitszustandes nicht zuzumuten ist.
Spätestens wieder mit zunehmender Schülerzahl wird die Einhaltung des Mindestabstandes im öffentlichen Personennahverkehr jedoch trotz aller Bemühungen der Schulen, des jeweiligen Verkehrsunternehmens und des Landkreises absehbar nicht mehr in allen Fahrzeugen möglich sein. Auch aus diesem Grunde habe das Land Niedersachsen die Maskenpflicht im ÖPNV in die entsprechende Verordnung aufgenommen.
Für Fragen zur Schülerbeförderung wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0581 82-215 an das Schul- und Kulturamt des Landkreises Uelzen.