Der Landkreis Uelzen bittet vor dem Hintergrund der sich aktuell weiterhin starken Ausbreitung des Coronavirus alle Unternehmen, die über Bestände an entsprechendem Schutzmaterial verfügen, sich unter der E-Mail-Adresse a.heidinger@landkreis-uelzen.de zu melden. Zu diesen Materialien zählen Schutzmasken (FFP2 oder FFP3), Schutzbrillen (dicht anliegend und Antibeschlag), Schutzanzüge, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Angesprochen sind ausdrücklich nicht nur Lieferanten, sondern auch Handwerks- und andere Betriebe, die über entsprechende derzeit nicht benötigte Kapazitäten verfügen.
Darüber hinaus macht der Landkreis Uelzen aufgrund entsprechender Klarstellungen durch das Niedersächsische Sozialministerium auf folgende zu beachtende Vorgaben aufmerksam:
Sonstige öffentliche und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich:
Die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich ist verboten. Dies umfasst auch folgende Angebote:
- Angebote von Bildungseinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
- Angebote der Familienförderung wie Familienbüros und familienunterstützende Projekte
- Jugendbildungs-, Jugenderholungs- und Jugendfreizeitstätten einschließlich offener Jugendeinrichtungen sowie Jugendherbergen i. S. v. § 11 SGB VIII
- Einrichtungen, Angebote und Maßnahmen für Familien nach § 16 SGB VIII wie zum Beispiel Familienferienstätten, Familienbildungsangebote freier Träger und Verbände
- Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentren und nachbarschaftliche, selbstorganisierte Treffpunkte
Außerdem sind Gruppenangebote und Gruppenveranstaltungen (z. B. Selbsthilfegruppen, offene Treffs und Cafés, Gruppenangebote, Seminare, Seniorinnen- und Seniorengruppen usw.) unverzüglich einzustellen.
Grundsätzlich wird seitens der Landesregierung begrüßt, wenn notwendige Angebote in der Einzelbetreuung aufrechterhalten werden können. Für das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Einzelbetreuung in der Häuslichkeit der Betroffenen wird auf die vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen Hygienemaßnahmen verwiesen.
Sammelunterkünfte:
Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe, die Personal beschäftigen, die in Sammelunterkünften, betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind, haben sicherzustellen, dass die Beschäftigten auf die aktuellen Hygieneregeln hingewiesen werden und sie diese verstanden haben. Die Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betriebe haben die Einhaltung der Hygieneregeln regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.
Durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurden Infografiken und Piktogramme mit den wichtigsten Hygienehinweisen herausgegeben. Diese sind ebenfalls in den Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch verfügbar. Die Infografiken sollen in allen Unterkünften gut sichtbar und für alle Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich ausgehängt werden, um die Hygienemaßnahmen in den Unterkünften zu verstärken.
Eine Unterbringung soll möglichst nur in Einzelzimmern erfolgen. Küche und Bad sind so zu nutzen, dass eine ausreichende Distanz zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern gewährleistet ist.