Ab Sa. 4. April, neue Verordnung über Beschränkung sozialer Kontakte

Das Niedersächsische Sozialministerium hat mit Datum vom 2. April 2020 eine Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen. Die Verordnung tritt am Samstag, 4. April 2020, in Kraft.

Das Ministerium hat im Rahmen der Verordnung Regelungen konkretisiert und ergänzt. So sind zum Beispiel sämtliche Einrichtungen aufgeführt, die für Publikumsverkehr und Besuche zu schließen sind. Auch entsprechende Vorgaben für Zusammenkünfte und Verhaltensweisen sind in der Verordnung präzisiert.

Die detaillierten Regelungen der Verordnung, die zunächst bis einschließlich 19. April 2020 gelten, finden sich weiter unten sowie im Internetportal des Landkreises Uelzen (www.landkreis-uelzen.de), dort sowohl unter dem Menüpunkt „Coronavirus“ als auch dem Menüpunkt „Bekanntmachungen“.

Die Verordnung regelt verschiedenste Lebensbereiche wie die „Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs“. Diese Versorgung ist ab Samstag, 4. April 2020, zum Beispiel auch wieder in Bau- und Gartenmärkten und Blumenläden zulässig ebenso wie im Rahmen des landwirtschaftlichen Direktverkaufs.





Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.