Land ändert Vorgaben zu Kontaktbeschränkungen

Das Niedersächsische Sozialministerium hat mit Datum vom 7. April 2020 eine Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen. Die Verordnung tritt am heutigen Mittwoch, 8. April 2020, in Kraft. Danach ist zum Beispiel das vollautomatische Betreiben von Autowaschanlagen wieder zulässig.

Das Ministerium hat im Rahmen der Verordnung Regelungen über die Beschränkung sozialer Kontakte teilweise gelockert. So wurde zum Beispiel das bisher geltende strikte Besuchsverbot für Menschen aufgehoben, die nicht zum eigenen Haushalt zählen. Damit dürfen die Menschen sich grundsätzlich zum Osterfest mit den ihnen sehr nahestehenden Personen in der eigenen Wohnung beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück treffen. Dabei gilt aber weiterhin, dass dieser Personenkreis auf ein Minimum zu reduzieren ist. Partys oder große Familientreffen bleiben somit tabu und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Erlaubt sind laut Verordnung Hochzeitsfeiern im engsten Familien- und Freundeskreis bis zu zehn Personen. Das gilt auch für Beerdigungen.

Nicht geändert haben sich dagegen die Vorgaben des Landes zum Beispiel im Hinblick auf Blumengeschäfte und Eisdielen. Während Blumengeschäfte für Publikumsverkehr öffnen dürfen, bleibt der Verkauf von Blumen auf Wochenmärkten auch weiterhin untersagt. Eisdielen dürfen ihre Produkte ausschließlich zum Außer-Haus-Verkauf anbieten.

Die detaillierten Regelungen der Verordnung, die zunächst bis einschließlich 19. April 2020 gelten, finden sich im Internetportal des Landkreises Uelzen (www.landkreis-uelzen.de), dort sowohl unter dem Menüpunkt „Coronavirus“ als auch dem Menüpunkt „Bekanntmachungen“.

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