Kontrollen seit Dezember kostenpflichtig

Seit Dezember sind die Kontrollen des Veterinäramtes und der Lebensmittelüberwachung mit Kosten verbunden. Grund ist die neue Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung, die das Land Niedersachsen erlassen hat.

Die Gebührenhöhe für Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung ist gestaffelt und richtet sich nach dem Jahresumsatz des Betriebes. Bei der Berechnung ist jede Betriebsstätte (Filiale) für sich zu betrachten. Die Mindestgebühr beträgt 43,- Euro.

Um den Jahresumsatz zu ermitteln, werden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ab Februar 2015 alle Betriebe angeschrieben und um Ausfüllung einer Selbstauskunft gebeten.

Die Probennahmen bleiben weiterhin kostenfrei. Allerdings hat der Hersteller bei beanstandeten Proben die Kosten zu tragen.

Die Gebührenhöhe bei veterinärrechtlichen Kontrollen wird nach einem anderen System festgelegt. Hier werden die Gebühren nach dem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Für die meisten amtlichen Gesundheitsbescheinigungen sieht die neue Gebührenordnung eine Erhöhung auf 20,- Euro vor.

Ein Verweis auf die neue Gebührenordnung sowie der Vordruck zur Selbstauskunft kann auf der Seite www.uelzen.de eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Bei Fragen zu der neuen Gebührenordnung für den Bereich der Lebensmittelüberwachung steht Ann-Kathrin Kusber unter der Rufnummer 0581/82-734 zur Verfügung, für den Bereich des Veterinäramtes Merle Lotz unter der Rufnummer 0581/82-722. Fragen können auch an die E-Mail-Adresse veterinaeramt@landkreis-uelzen.de gerichtet werden.

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