Der Weg der vierköpfigen Abordnung zur Landesregierung nach Hannover, (zur Problematik Kita Gerdau), schien auf den ersten Blick erfolgreich…
Der Bescheid der Landesschulbehörde liegt der Verwaltung seit einiger Zeit vor, Kita und Eltern wurden über den Ausgang der Verhandlungen informiert: Für ein Jahr bleibt die bisherige Regelung mit einer altersübergreifenden Gruppe bestehen. Die Kinder aus Böddenstedt und Hansen können in dieser Zeit in der Kita bleiben. Danach ändert sich alles.
Laut dem Bescheid wird die bestehende Regelung um 1 Jahr bis zum 31. 7. 2015 verlängert.
Bis zum 31. 3. 2015 muss allerdings die neue Betriebserlaubnis vorgelegt werden. Diese soll nun so rechtzeitig beantragt werden, dass sie fristgerecht bei der Landesschulbehörde vorgliegt.
Ab dem 1. 8. 2015 wird es in der Gerdauer Kita dann eine 15er-Krippengruppe geben und keine altersübergreifende Gruppe U3/Ü3 mehr.
Der zweite Blick offenbart also die klare Niederlage für Kirche, Kita, Kinder, Eltern und Samtgemeinde:
Nach dem Ablauf der Frist werden die Krippenplätze nicht ausgelastet sein, in den anderen Gruppen wird es gleichzeitig räumlich sehr eng. Kinder aus Böddenstedt und Hansen, die zur Kirchengemeinde Gerdau gehören, aber nicht zur Gemeinde Gerdau, können in der Kita nicht mehr aufgenommen werden. Die neue Regelung wird für 20 Jahre festgeschrieben und ist nicht veränderbar.
Die Samtgemeinde wird dauerhaft zusätzlich belastet, weil sie für die nicht belegten Plätze in der Krippe trotzdem zahlen muß – das macht ca. 33.500 € pro Jahr!
Wenn das so eintrifft, ist es ein glatter Verstoß gegen den Schuldenabbau.
Wer trägt dafür dann die Verantwortung – und warum sagt niemand etwas dazu?
Lieber Andreas,
es mag durchaus so sein, dass ab 08/2015 einige der möglichen 15 U-3-Plätze zunächst unbesetzt bleiben werden. Es ist aber zu berücksichtigen, dass bei der Beantragung der Fördermittel für den Krippenbau selbstverständlich nicht nur von den aktuellen Anmeldezahlen, sondern von den mittelfristig zu erwartenden Anmeldezahlen (Bedarfsplanung) auszugehen ist. Ebenso von einer nachweislich und stetig ansteigenden Inanspruchnahme der Krippenangebote. Zudem werden derzeit Kinder unter 2 Jahren von der Kita Gerdau noch gar nicht aufgenommen. Ab 01.08.2015 wird dieses der Fall sein! Die verfügbaren 15 Gerdauer Krippenplätze werden deshalb kurz- bis mittelfristig auch benötigt.
Übrigens: Die Samtgemeinde ist auch in dem neuen 2-Gruppen-Krippengebäude in Suderburg so vorgegangen. Dort waren im 1. Jahrt zunächst rd. 20 der insgesamt 30 Plätze unbesetzt. In diesem Jahr werden erstmals fast alle vorhandenen Plätze auch besetzt sein.
Der Darstellung bzw. Behauptung, die Samtgemeinde müsse aufgrund einer schuldhaften Fehlplanung nun dauerhaft Mehrkosten von rd. 33.000 EUR pro Jahr aufbringen, ist aus den genannten Gründen zu widersprechen.