Für alle, die nicht gerne lesen, hier die Kurzfassung einer schlechten Nachricht: Nach dem Stand der Dinge zahlt die Samtgemeinde Suderburg in den nächsten 20 Jahre jährlich ca. 30.000 Euro für NICHTS.
(Siehe auch: https://www.suderburg-online.de/kita-gerdau-problem-nur-verschoben/ aus Mai 2014).
Grund ist die Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte (Kita) Gerdau, nachdem dort im letzten Jahr Räumlichkeiten für eine Krippengruppe umgebaut wurden.
Der entscheidende Grund ist aber, dass diese Krippengruppe nicht ausgelastet ist und vorraussichtlich, mit hoher Wahrscheinlichkeit, auch zukünftig nicht ausgelastet werden kann.
Da es für unbelegte Kita-Plätze weder Zuschüsse vom Land oder Landkreis noch Elternbeiträge gibt, tragen jetzt die Bürger der Samtgemeinde die Kosten: 3.590 Euro pro Jahr für jeden unbelegten Platz!
Eingebrockt wurde ihnen das durch eine Entscheidung des Gerdauer Gemeinderates und ein in der Sache schwer erklärbarer Schulterschluss des ehemaligen Samtgemeindebürgermeisters Friedhelm Schulz mit der Gerdauer Politik.
Auf die Problematik hatte DIE ZEITUNG bereits im letzten Jahr in verschiedenen Artikeln hingewiesen…
[toggle state=“close“ title=“Kita Gerdau: Der Pudding an der Wand“]
„… Die Samtgemeinde Suderburg hätte das Heft in die Hand nehmen müssen – notfalls auch gegen die Wünsche des Gerdauer Rates. Nur sie trägt das Gesamtrisiko. Sie hätte die Vorgaben machen und dabei die Böddenstedter und Hansener Kinder mit einbeziehen können. Für Erstere trägt sie sowieso die Verantwortung.
In seinem Schlusswort zur Sache verwies Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz ein weiteres Mal auf den Zusammenhang des Themas mit dem Entschuldungsvertrag: „auch wenn Herr Paschko das nicht so gerne hört”.
Er hat es bitter nötig dafür zu sorgen, dass der Weg der Abordnung nach Hannover zu einem Erfolg wird.
Denn auch wenn es ihm nicht gefallen wird: Gibt es keine flexible Regelung für die Kita Gerdau, wäre er als Samtgemeindebürgermeister und Leiter der Verwaltung hauptverantwortlich für den ersten Verstoß gegen den Entschuldungsvertrag. Bleibt es bei den (auf der Sitzung als richtig bestätigten Zahlen der ZEITUNG), zahlt die Samtgemeinde Suderburg jedes Jahr ca. 33.500 € für die nicht belegbaren Krippenplätze. …“
Den ganzen Artikel finden Sie hier: https://www.suderburg-online.de/kita-gerdau-der-pudding-an-der-wand/
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Der Gerdauer Gemeinderat hat die Krippe in heutiger Form beschlossen und nun die Beantragung der neuen Betriebserlaubnis über den Ausschuss für Schule, Sport, Jugend und Soziales konsequent „durchgedrückt“.
Im Ausschuss hatten Stefan Kleuker (CDU, Gerdau, Ausschussvorsitzender) und Wilhelm Schröder (CDU, Gerdau) leichtes Spiel mit Gabi Behn (SPD, Suderburg), Dierk Pellnath (WSL, Suderburg) und Manuela Arndt (GRÜNE, Bargfeld). Letztere war bei der Sitzung nicht anwesend, von den anderen beiden kam kein Widerstand.
Samtgemeindebürgermeister Thomas Schulz hatte das geerbte Problem im Vorfeld durchaus erkannt. In „interfraktionellen Sitzungen“ (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) suchte er nach besseren Lösungen – fand sie aber nicht, oder konnte sie nicht durchsetzen.
„Die Verwaltung hätte auf Grund der weiter rückläufigen Kinderzahlen und der geringen Besetzung der neu etablierten Gruppen eine andere Lösung favorisiert„, so dokumentiert es das Protokoll der letzten Samtgemeinderatssitzung über den TOP „Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten“.
[toggle state=“close“ title=“Auszug aus dem Protokoll“]
„Samtgemeindebürgermeister Thomas Schulz teilt mit, dass der Verwaltung die aktuellen Anmeldezahlen für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Suderburg vorliegen. Insgesamt seien die Zahlen der Kinder, welche eine Krippe oder den Kindergarten besuchen könnten, rückläufig. Nach etlichen Vorgesprächen zur Prüfung möglicher Lösungen für eine bedarfsgerechte wirtschaftliche Betreuung habe der Samtgemeindeausschuss am 17.03.2015 auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Sport, Jugend und Soziales die Entscheidung getroffen, ab dem 01.08.2015 in der Kindertagesstätte Gerdau eine 15-er Krippengruppe einzurichten und die erforderliche Betriebserlaubnis hierfür zu beantragen.
In der Kindertagesstätte Eimke wird ab dem 01.08.2015 eine zusätzliche 10-er Kleingruppe eingerichtet.
Die Verwaltung hätte auf Grund der weiter rückläufigen Kinderzahlen und der geringen Besetzung der neu etablierten Gruppen eine andere Lösung favorisiert. Konsens war, dass zukünftig eine durch die Samtgemeinde Suderburg zu entscheidende wirtschaftliche und bedarfsgerechte Lösung zu finden sei. Des Weiteren habe der Samtgemeindeausschuss in diesem Zusammenhang beschlossen, eine Richtlinie zur Vergabe von Kita-Plätzen zu erarbeiten, welche auch von den Mitgliedsgemeinden mitgetragen
werde.“
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Wie unwohl Schulz bei diesem von Vorgänger Friedhelm Schulz „geerbten“ Thema insgesamt ist, das er nun wider besseren Wissens vertreten muss, wurde durch eine mehr oder weniger unverholene „Drohung“ deutlich, die nicht im Protokoll steht: Er könne sich vorstellen, die Verantwortung für die Kitas wieder an die Gemeinden zurück zu übertragen…
Recht hätte er. Hier hat der Schwanz mit dem Hund gewedelt. Die Samtgemeinde ist seit 2003 Betreiber der Kitas und trägt die finanzielle Last und Verantwortung. Aus diesem Grund muss sie auch die alleinige Entscheidungshoheit haben. Die Gemeinden sind lediglich Inhaber und Vermieter der Immobilien – und das gilt auch für Gerdau.
Wäre es nach dem Ausbau der Krippe in der Kita bei der ursprünglichen Lösung mit einer altersübergreifenden Gruppe geblieben, hätte die Gemeinde Gerdau natürlich weniger Zuschussmittel erhalten. Sie hätte sich das leisten können. Dafür wären der Samtgemeinde die um ein Vielfaches höheren Folgekosten erspart geblieben.
Hier der Auszug eines Artikels, aus März 2014, mit einer Vergleichsrechnung der Kostenanteile:
[toggle state=“close“ title=“Kita Gerdau: Kreative Lösung ist gefordert“]
„… Die Verwaltung weist gebetsmühlenartig auf den Entschuldungsvertrag hin. Überall müssen Kosten gespart werden, neue Schulden dürfen nicht gemacht werden. So auch in diesem Fall: Die bereits geflossenen Landesmittel müßten zurückgezahlt werden, wenn bis zum 30.6. keine neue Betriebserlaubnis vorliegt. Außerdem würde man gleichzeitig den Entschuldungsvertrag riskieren.
Aber das ist aber nur die halbe Wahrheit.
In Wirklichkeit würde Folgendes passieren:
Von den bereits geflossenen Mittel (85.300 Euro) müssten lediglich 46.800 Euro zurückgezahlt werden, weil auch für die Kinder unter 3 Jahren in der jetzigen altersübergreifenden Gruppe Fördermittel gewährt würden, nämlich rund 38.500 Euro.
Die Samtgemeinde müßte für die nicht belegten 8-9 Krippenplätze pro Platz rund 3.590 Euro jährlich überweisen, trotzdem sie nicht belegt sind. Elternbeiträge kommen dafür nicht herein.
Das ergibt einen Mittelwert von 33.500 Euro pro Jahr. Jedes Jahr!
Zieht man diese 33.500 Euro aus dem ersten Jahr vom Rückzahlungsbetrag ab, blieben lediglich noch 13.300 Euro übrig. Die könnte z.B. die Gemeinde Gerdau aus der „Portokasse” zwischenfinanzieren. Sie müßte ein Interesse daran haben, denn um den Frieden in ihrer Kirchengemeinde geht es schließlich auch – und um eine auch weiterhin so gut funktionierende Kita.
Andersherum gerechnet, zahlt die Samtgemeinde in 10 Jahren 335.000 Euro – für nichts (!), bzw. für 46.800 Euro, die sie jetzt spart. Das kann nicht im Sinne des Entschuldungsvertrag sein und erst recht nicht im Sinne der Bürger. …“
Den ganzen Artikel finden Sie hier: https://www.suderburg-online.de/kita-gerdau-kreative-loesung-ist-gefordert/
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Fazit
Böse ausgedrückt: die Gemeinde Gerdau macht einmal mehr Kasse zu Lasten der Samtgemeinde. Und der ehemalige Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz hat dabei kräftig geholfen…
Die „Arschkarte“ haben jetzt die Samtgemeinde und alle ihre Bürger.
Die Entscheidung wird sich nachhaltig über Jahre im Haushalt negativ bemerkbar machen. Kassiert jetzt auch noch (wie gerade angekündigt) die Landesregierung die Entscheidung über die kürzlich gesenkte Kreisumlage, dann fehlt richtig Geld in der Kasse und dann wird’s krachen…
(Hinweis der Redaktion: Um nicht zusätzlich Verwirrung durch veränderte Zahlen zu stiften, werden in diesem Artikel die letztjährigen Zahlen aus den Artikelauszügen verwendet, die von der Verwaltung bestätigt sind. Selbstverständlich verändern sich diese Zahlen zum Teil mit jedem mehr oder weniger belegten Kita-Platz.):