IMPRESSUM:
Initiative Bürgerbegehren Alte Schule Suderburg (I.B.A.S.S.)
V.i.S.d.P.: Andreas Paschko, Dr. Peter Borm
Andreas Paschko | Dr. Peter Borm |
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Termine:
Vortrag über Wilhelm Matthies, Architekt der alten Schule Suderburg.
Zu einem Vortrag über den bedeutenden Architekten der Lüneburger Heide, Wilhelm Matthies, lädt die Interessengemeinschaft Bauernhaus am Mittwoch, dem 1. Juni ab 19 Uhr in das Gasthaus Müller (Spiller) in Suderburg, Hauptstraße 28, ein.
Kirsten Freytag aus Hannover berichtet aus ihrer Magisterarbeit an der Uni Göttingen über das Werk von Matthies, der in Bardowick lebte und arbeitete. Sein „Künstlerheim“ wurde zu einem wichtigen künstlerischen Zentrum der Lüneburger Heide mit vielfältigen Kontakten, unter anderem nach Worpswede. Viele Gebäude konzipierte Matthies im sogenannten „Heimatstil“, einer Bauweise, die ab etwa 1900 Verbreitung fand und auch als eine Antwort auf gesichtslose Neubauten im Zuge der Industrialisierung und dem Verschwinden der Fachwerkarchitektur zu verstehen ist. Er errichtete zahlreiche öffentliche und private Gebäude, von denen viele unter Denkmalschutz stehen, unter anderem den Kirchturm Bienenbüttel, das Herrenhaus Bardenhagen, die Schule in Bevensen und das Wohnhaus des Künstlers Albert König in Unterlüß.
Ein Bürgerbegehren in der Gemeinde Suderburg entscheidet am 12. Juni 2022 über den Erhalt oder Abbruch des 1908 von Wilhelm Matthies errichteten Schulgebäudes auf dem Eckgrundstück Gänsekamp / Am Kindergarten in Suderburg. Im Rahmen dieses Vortragsabends soll das Gebäude zeitgeschichtlich eingeordnet und seine Bedeutung für die Region dargestellt werden.
Der Eintritt ist frei.
Veranstalter:
Interessengemeinschaft Bauernhaus (IgB),
Kontaktstelle Uelzen-Hösseringen, Dr. Horst Löbert.
12. Juni 2022: Bürgerentscheid
Nachdem das Bürgerbegehren deutlich mehr als die Anzahl der rechtlich notwendigen Unterschriften (375) gesammelt und eingereicht hat, wird nun am 12. Juni 2022 der Bürgerentscheid durchgeführt.
Der Bürgerentscheid wird organisiert wie eine Wahl:
Er findet an einem Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr in
den bei Kommunalwahlen üblichen Wahllokalen statt.
Alle Stimmberechtigten werden schriftlich
benachrichtigt und haben die Möglichkeit per Briefabstimmung am Bürgerentscheid teilzunehmen, wenn sie am Sonntag nicht ins Stimmlokal gehen können
Der Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden:
- Eine Mehrheit der Abstimmenden entscheidet im Sinne des Begehrens, stimmt also mit „Ja“.
- Diese Mehrheit entspricht 20 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl, dass sind nach derzeitigem Stand 750 Stimmen.