Inakzeptabler Verwaltungsvorschlag

Suderburger SPD-Samtgemeinde-Ratsfraktion zum Abwasserzweckverband:
„Teamarbeit beim Abwasser“, so lautete die Überschrift eines AZ-Artikels am 15. Juni 2015. Darin wird der Eindruck erweckt, als seien alle Bedingungen und Voraussetzungen für die Gründung eines Abwasserzweckverbandes im Kreis Uelzen perfekt. Nur die Beratungen in den politischen Gremien stehen noch aus.

Sie sollen noch vor der Sommerpause erfolgen, so die Aussagen der drei Akteure von Stadt Uelzen, Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und Samtgemeinde Suderburg.
Am 18. Juni berieten in einer so genannten interfraktionellen Sitzung die Suderburger SG-Ratsvertreter mit der Verwaltungsleitung eine SG-Ratsvorlage zur Gründung eines Abwasserzweckverbandes für die Schmutzwasserbeseitigung mit der Stadt Uelzen zum 01.01.2016.

Der zentrale Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:
„Der Rat der Samtgemeinde beschließt, auf der Grundlage der vorherigen Ausführungen, den Abwassernettoregiebetrieb der SG Suderburg in einen gemeinsamen Abwasserzweckverband mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Uelzen zum 01.01.2016 zu überführen.“

Ein Jahr haben die Vertreter der drei Verwaltungen an dem Projekt gearbeitet, das jetzt dem Suderburger Samtgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt. Zwischenzeitlich wurden die SG-Ratsvertreter nicht über den Stand in der Sache informiert. Und nun wird auf das Tempo gedrückt, denn der Verband soll schon am 01.01.2016 seinen Betrieb aufnehmen. Zunächst sollen die Stadt Uelzen und die Samtgemeinde Suderburg den Zweckverband gründen. Bevensen-Ebstorf ist noch nicht dabei. Wie zu hören ist, will man dort noch intensiv die Auswirkungen eines Beitritts prüfen.

Seitens der Verwaltung wird der Abwasserzweckverband als sinnvoll erachtet und die Gründung empfohlen. Der Grundsatzbeschluss sieht folgende Verbandsmerkmale vor, die es anzunehmen gilt:
– Die Federführung des Verbandes liegt bei den jetzigen Mitarbeitern und der Betriebsleitung der Stadtentwässerung Uelzen.
–  Der Verwaltungssitz verbleibt im Rathaus der Stadt Uelzen.
– Das gesamte Personal der Stadtentwässerung Uelzen wird in den Zweckverband überführt. Seitens der SG Suderburg werden zwei Mitarbeiter in den Verband übergeleitet.
– Beistandsleistungen (z. B. Personalabrechnungen usw.) werden weiterhin gegen Kostenerstattung von der Stadt Uelzen wahrgenommen.
– Es werden bis auf weiteres die getrennten Gebührenhaushalte erhalten und fortgeführt und somit auch getrennte Gebühren kalkuliert und erhoben.
– Eine Umsetzung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Abwasserzweckverbandes ist für den 01.01.2016 vorgesehen.

Es fällt auf, dass sich das Arbeitsergebnis der beratenden Verwaltungsangehörigen, der so genannten 3 Akteure, in der Hauptsache auf eine Studie stützt, die mit finanzieller Beteiligung der Samtgemeinde in Auftrag gegeben wurde.

Diese Studie befasst sich aber nur mit den Kläranlagen im Landkreis Uelzen. Die gesamten Kanalnetze im Landkreis Uelzen sind nicht Gegenstand dieser Studie.

Daher sind Vergleiche hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen für den Erhalt der Kanalnetze nicht möglich. Das ist für die SPD-Fraktion der Samtgemeinde Suderburg einer der Gründe der Verwaltungsvorlage vom 04.06.2015 auf keinen Fall zustimmen zu können. Weitere Gründe sieht die Fraktion in folgenden Kriterien:
– Bisher gibt es keine Satzung und keine Aussagen über die künftige Zielsetzung des Zweckverbandes. Es stellen sich Fragen nach der endgültigen Ausstattung der Kanalnetze und bis zu welchem Zeitpunkt die Ausstattungen im Verband angeglichen sein sollen?
– Bisher gibt es auch kein Konzept für die Unterhaltung der Kanalnetze.
– Es wird bis auf weiteres getrennte Haushalte in den bisherigen Kommunen geben und es werden getrennte Kanalgebühren kalkuliert und erhoben werden. Sinn eines Verbandes ist im Wesentlichen die Vereinheitlichung von Aufwand, Kosten und Gebühren. Es ist klar, dass keine Kommune für die Defizite einer anderen aufkommen will. Deshalb getrennte Gebühren in den einzelnen Kommunen. Für den Bereich unserer Samtgemeinde wissen wir, dass die Defizite bei den Kläranlagen wie auch im Kanalnetz gegenüber anderen Kommunen massiv sind. Das wird finanzielle Konsequenzen zur Folge haben, wenn sich die Verantwortlichen den wahren Problemen stellen und nicht wie in der Vergangenheit Schönfärberei betreiben und die finanziellen Lasten nachfolgenden Generationen überlassen. Die niedrige Abwassergebühr in der Samtgemeinde Suderburg von 2,40 €/m³ entspricht nach unserer Meinung weder den finanziellen Erfordernissen noch den rechtlichen Bedingungen.

Fazit:

Nach Auffassung der SPD-SG-Fraktion sind noch erhebliche Arbeiten zu erledigen bevor eine Entscheidung für einen Abwasserzweckverband getroffen werden kann.

In jedem Falle, ob mit oder ohne Verband, muss die Abwassergebühr neu kalkuliert werden.

Es muss endlich den wahren Verhältnissen Rechnung getragen werden. Und das Zusammenspiel von Verwaltung und einer Mehrheit des Samtgemeinderates im Sinne einer künstlich niedrig gehaltenen Abwassergebühr muss beendet werden.

Für die SPD-Samtgemeinde-Ratsfraktion
Manfred Mikulla

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