Hundebesitzer – bitte fristgerechte Anmeldung Ihres Hundes beachten

Hundehaltungen müssen gemäß § 8 Abs. 1 Hundesteuersatzung innerhalb 1 Woche nach Anschaffung des Hundes bzw. nach Zuzug in die Gemeinde schriftlich bei der Gemeinde angemeldet werden. Dieses gilt auch für neugeborene Hunde nach Ablauf des 3. Monats nach der Geburt. Der Nachweis einer Anmeldung erfolgt durch Aushändigung einer Hundesteuermarke, die sichtbar an dem Hund zu befestigen ist.

Weiterhin weisen wir auf die besonderen Bestimmungen des Niedersächsischen Hundegesetzes über die Erfassung, Haftpflichtversicherung sowie den Sachkundenachweis hin.

Ein Aussendienstmitarbeiter der Samtgemeinde Suderburg wird ab 01. Januar 2014 verstärkte Überprüfungen der Anmelde- und Steuerpflicht vornehmen. Die Verwaltung ist gehalten, festgestellte Zuwiderhandlungen oder verspätete Anmeldungen nachträglich zu veranlagen und zusätzlich dazu auch Verwarn- oder Bußgeld festzusetzen.

Die Gemeindeverwaltung

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