Verein zur Förderung und zum Erhalt der freien Presse, für Meinungsfreiheit, -vielfalt und -unabhängigkeit und gegen ein Medienmonopol in unserer Region
Satzungsentwurf
§ 1 Name, Sitz und Vereinszweck
(1) Der Verein führt den Namen „______________“.
Er hat seinen Sitz in Suderburg. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Uelzen eingetragen werden und führt nach Eintragung den Zusatz e.V.. Die Gemeinnützigkeit wird angestrebt.
(2) Die Aufgabenstellung des Vereins ist die finanzielle Förderung der redaktionellen Arbeit für die Inhalte der DIE ZEITUNG sowie der Redaktions-Homepage „www.suderburg-online.de“. Damit soll ein Beitrag zur Sicherung der Verbreiterung des öffentlichen Meinungsspektrums im Raum Suderburg/Landkreis Uelzen geleistet werden, mit dem Ziel, die aufklärerische Aufgabe der öffentlichen Debatte zu stärken und damit die Qualität der Meinungsbildung zu steigern.
Dazu sollen tagesaktuell auf der Homepage unter anderem Berichte, Kommentare, Reportagen, Interviews, Glossen der Redaktion, Veröffentlichungen der Herausgeber, satirische Beiträge, Bild-, Video- und Tondokumente, Kommentare von Leserinnen und Lesern, Hinweise auf interessante andere Meinungsbeiträge und vernachlässigte Meinungsbilder in der Medienlandschaft Suderburgs/des Landkreises Uelzen, sofern sie auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, abgerufen werden können und zusätzlich einmal monatlich als Printobjekt (DIE ZEITUNG) in alle Haushalte der Samtgemeinde Suderburg kostenlos verteilt werden.
(3) Etwaige Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden oder künftig durch evtl. Förder-Abonnements bzw. kostenpflichtige Abrufe der Homepagebeiträge sind ausschließlich für die redaktionelle Arbeit, den Betrieb und die Pflege der Internetseite, die evtl. Herausgabe von Print-, Ton- und Videodokumenten, Honorare und Unkosten für Redakteure, Fotografen und freie Mitarbeiter zu verwenden. Über die Höhe der Honorare entscheidet der Vorstand. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied können natürliche und juristische Personen sein, die den Vereinszweck voll unterstützen. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
(2) Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft ablehnen oder ein Mitglied ausschließen, wenn er der Auffassung ist, dass die Mitgliedschaft dem Vereinszweck nicht förderlich ist. Dies kann vom Vorstand nur einstimmig beschlossen werden.
(3) Die Mitglieder leisten einen Mitgliedsbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festzulegen ist.
(4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
§ 3 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 4 Mitgliederversammlung
(1) Eine Mitgliederversammlung ist unter Angabe einer Tagesordnung mindestens einmal jährlich vom Vorstand mit einer Einladungsfrist von 4 Wochen schriftlich einzuberufen. In dringenden Fällen kann er diese Frist auf 2 Wochen verkürzen. Eine Mitgliederversammlung ist vom Vorstand ferner einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
(2) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß eingeladen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Die Redaktion der DIE ZEITUNG und der Website „www.suderburg-online.de“ hat auf Grund der presserechtlichen Verantwortung ein Widerspruchsrecht, sofern die Beschlüsse die Redaktonsarbeit berühren oder inhaltliche Beiträge betreffen, die in der DIE ZEITUNG/auf der Homepage verbreitet werden sollen.
Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen und vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom/von der Stellvertreter/in zu unterzeichnen.
(3) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Wahl und Abberufung des Vorstandes die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins Änderungen oder Ergänzungen der Satzung die Festsetzung eine Mitgliedsbeitrages die Benennung eines Kassenprüfers für das jeweils darauffolgende Geschäftsjahr die Prüfung des jährlichen Finanzplanes und die Entgegennahme des jährlichen Kassenberichtes und die Entlastung des Vorstandes.
§ 5 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, einem/r Stellvertreter/in, einem/er Kassenwart/in sowie einer durch die Mitgliederversammlung festzulegenden Anzahl von stimmberechtigten Beigeordneten. Die Redaktion der DIE ZEITUNG erhält einen ständigen Sitz im Vorstand ohne Stimmrecht jedoch mit Widerspruchsrecht (§ 4, 2).
(2) Vorstand im Außenverhältnis im Sinne von § 26 BGB ist der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in im Vertretungsfall je einzeln.
Der stellvertretende Vorsitzende darf im Innenverhältnis sein Vorstandsamt nur ausüben, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist oder der 1. Vorsitzende ihn beauftragt.
Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zur ordnungsgemäßen Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
(3) Der Vorstand kann eine/n Geschäftsführer/in bestellen und sie/ihn oder eine andere Person unbeschadet seiner Gesamtverantwortung mit der Führung der Kassengeschäfte beauftragen und ihm/ihr hierfür eine Bankvollmacht erteilen.
(4) Der Vorstand kann zur Wahrnehmung der Vereinsaufgaben Personen entgeltlich beschäftigen und Honorare zahlen, wenn der Vorstand dies einstimmig beschließt.
(5) Bei sämtlichen Personalfragen und bei Abschluss entsprechender Verträge bedarf der Vorstand des Einvernehmens mit der Redaktion der DIE ZEITUNG/www.suderburg-online.de. Der Herausgeber hat dafür ein Vorschlagsrecht.
§ 6 Auflösung
Im Fall seiner Auflösung soll etwaiges Vermögen des Vereins ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken zugeführt werden.
Ein eventuelles Vermögen soll im Falle der Auflösung an den „____________“ gehen.
Beschlossen in Suderburg am 14. September 2014
Hinweis: Bei dem Satzungstext handelt es sich um einen vorläufigen Entwurf. Einzelne Punkte werden derzeit noch rechtlich überprüft, insofern können noch Änderungen oder Ergänzungen erfolgen. Die endgültige Fassung der Satzung wird auf der Gründungsversammlung an die Gründungsmitgliedern verteilt und zur Beratung und Abstimmung vorgestellt.
Anregungen werden gerne per Mail entgegengenommen: info@Die Zeitung4you.de