Auf der Grundlage einer entsprechenden Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums hat das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen-Lüchow-Dannenberg heute im Rahmen einer Allgemeinverfügung den Unterrichtsbetrieb für alle Schulen im Landkreis Uelzen untersagt. Dies gilt auch für die Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen sowie nichtschulischer Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen (auch Vereinssport in kommunalen Sporthallen), Theateraufführungen, Vortragsveranstaltungen, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen.
Zu den Schulen sind unter anderem alle öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft zu zählen.
Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Schuljahrgänge 1 bis 8 in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Über diesen Zeitraum hinaus kann eine zeitlich erweiterte Notbetreuung an Ganztagsschulen stattfinden. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu zählen insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Darüber hinaus untersagt das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg den Betrieb von allen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege im Landkreis Uelzen. Ausgenommen ist auch hier die Notbetreuung in kleinen Gruppen, die auf das notwendige Maß zu begrenzen ist.
Ebenso untersagt sind laut der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes alle Schulfahrten und ähnliche Schulveranstaltungen von Schulen im Landkreis Uelzen. Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden. Dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte. Auch unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind erfasst.
Die Vorgaben zur Untersagung des Unterrichtsbetriebes sowie zur Untersagung des Betriebes von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zunächst bis einschließlich 18. April 2020 befristet. Abweichend davon gilt die Anordnung für Schülerinnen und Schüler des aktuellen Abiturjahrgangs zunächst bis einschließlich 14. April 2020.
Die Vorgaben hinsichtlich der Untersagung der Schulfahrten und ähnlicher diesbezüglicher Veranstaltungen ist befristet bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020.
Vor dem Hintergrund der durch das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg angeordneten Untersagung des Unterrichtsbetriebes weist der Landkreis Uelzen darauf hin, dass die Schülerbeförderung im gesamten Landkreis zunächst weiterhin in gewohnter Form erfolgt.