Gesundheitsamt ordnet Schließung gastronomischer Betriebe an

Auf der Grundlage einer entsprechenden Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums hat das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg heute für den Landkreis Uelzen durch eine weitere Allgemeinverfügung angeordnet, Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbiss-Betriebe und Mensen ab sofort für den Publikumsverkehr zu schließen. Diese Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken nur noch im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Gleiches gilt für entsprechende gastronomische Lieferdienste.

Gemäß der Allgemeinverfügung ist auch der Verzehr innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig.

Die detaillierten Regelungen der Allgemeinverfügung, die zunächst bis einschließlich 18. April 2020 gelten, finden sich im Internetportal des Landkreises Uelzen (www.landkreis-uelzen.de), dort sowohl unter dem Menüpunkt „Coronavirus“ als auch dem Menüpunkt „Bekanntmachungen“.

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