Gesundheitsamt lockert Regelungen im Landkreis Uelzen

(Stand 09.08.2021, 15 Uhr) Im Landkreis Uelzen beträgt die 7-Tage-Inzidenz heute den fünften Werktag in Folge nicht mehr als 10. Der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg hat deshalb für das Gebiet des Landkreises Uelzen mittels einer neuen Allgemeinverfügung festgestellt, dass ab Mittwoch, 11. August 2021, die Schutzmaßnahmen gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung für eine 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 10 gelten. Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich die Vorschriften für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 35 maßgeblich sind, daneben jedoch zusätzlich einige weitere Erleichterungen gelten.

Danach sind im Landkreis Uelzen ab dem 11. August 2021 insbesondere wieder private Zusammenkünfte von Personen in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen zulässig, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren, geimpfte und genesene Personen sowie Begleitpersonen und Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, nicht eingerechnet werden.

Private Feiern in der Gastronomie mit einem geschlossenen Personenkreis sind mit unbegrenzter Personenzahl zulässig. Wichtig in diesem Zusammenhang: Ab 25 Personen besteht bei Feiern in geschlossenen Räumen für nicht geimpfte oder genesene Teilnehmerinnen und Teilnehmer jedoch eine Testpflicht, ebenso wie bei Feiern ab 50 Personen unter freiem Himmel.

Auf den Wochenmärkten entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Zudem greifen Erleichterungen bei touristischen Angeboten und Beherbergungen sowie bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen.

Detaillierte Informationen zu den maßgeblichen Regelungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 10 finden sich online unter www.niedersachsen.de/Coronavirus.

Die neue Allgemeinverfügung ist über das Internetportal des Landkreises unter dem Menüpunkt „Coronavirus/Impfung/Bürgerstestungen“ und dort unter „Allgemeinverfügungen/Verordnungen“ einsehbar.

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