Auf der Grundlage einer entsprechenden Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums hat das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg für den Landkreis Uelzen durch eine weitere Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung einen Aufnahmestopp in Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen angeordnet. Die Regelung betrifft ebenso ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnens sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege.
Laut der Verfügung ist die Aufnahme von neuen Bewohnerinnen und Bewohnern untersagt. Ausgenommen sind Einrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neu aufzunehmende Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen separiert von den übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern in Quarantäne untergebracht werden. Zulässig ist die Aufnahme von aus dem Krankenhaus zu entlassenen Patientinnen und Patienten in solitären Kurzzeitpflege- oder Reha-Einrichtungen, die gezielt für diese Funktion hergerichtet und zur Kurzzeitpflege ermächtigt wurden. Weitere Ausnahmen können im Einzelfall in Abstimmung mit dem Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg zugelassen werden.
Die Allgemeinverfügung beinhaltet darüber hinaus ein Besuchs- bzw. Betretungsverbot für ambulant betreute Wohngemeinschaften, für Formen des betreuten Wohnens und für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege. Ausführlich beschrieben sind in der Verfügung auch entsprechende Ausnahmeregelungen.
Wichtig: Die Betreiberinnen und Betreiber der genannten Einrichtungen sind laut Verfügung ausdrücklich aufgefordert, die Bewohnerinnen und Bewohner anzuhalten, die Einrichtungen und das dazugehörige Außengelände nicht zu verlassen. „Ebenso appelliere ich hier an die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen selbst: Bleiben Sie im Heim beziehungsweise auf dem Gelände. Sonst droht, dass Sie das Virus nach dem Verlassen des Heimgeländes von außen in das Heim hineintragen. Situationen wie in Wolfsburg müssen vermieden werden“, so Landrat Dr. Heiko Blume.
Die detaillierten Regelungen der Allgemeinverfügung, die zunächst bis einschließlich 18. April 2020 gelten finden sich hier, oder im Internetportal des Landkreises Uelzen, dort sowohl unter dem Menüpunkt „Coronavirus“ als auch dem Menüpunkt „Bekanntmachungen“.