Gestiegene Inzidenz führt zu Rücknahme der Lockerungen

(Stand 18.08.2021, 11.30 Uhr) Aufgrund der im Landkreis Uelzen wieder über den Wert von 10 gestiegenen 7-Tage-Inzidenz hat heute der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg eine neue Allgemeinverfügung erlassen, mit der die bisher für den Landkreis Uelzen geltenden Erleichterungen für eine 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 10 ab Donnerstag, 19. August 2021, wieder entfallen.

Die neue Allgemeinverfügung ist erforderlich, da gestern die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Uelzen den dritten Tag in Folge den Wert von 10 überschritten hat. Im Landkreis gelten damit ab morgen wieder ausschließlich die strengeren Vorschriften der Niedersächsischen Corona-Verordnung für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 35.

Konkret bedeutet dies insbesondere, dass:

bei Zusammenkünften maximal zehn Personen zulässig sind, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten. Alternativ dürfen sich zwei Haushalte treffen, wobei die Personenzahl des zweiten Haushaltes auf zwei beschränkt ist. In beiden Fällen sind Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren dürfen sich mit insgesamt bis zu zehn Kindern sowie den Personen eines Haushaltes treffen. Bei der Ermittlung der zulässigen Zahl von Personen werden vollständig Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet.

Auf Wochenmärkten besteht wieder die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

In der Gastronomie sind geschlossene Gesellschaften wieder nur bis zu 100 Personen zulässig. Hierbei sind die Abstandspflichten sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten – solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde.

Die neue Allgemeinverfügung ist über das Internetportal des Landkreises unter dem Menüpunkt „Coronavirus/Impfung/Bürgertestungen“ und dort unter „Allgemeinverfügungen/Verordnungen“ einsehbar.

Weitere Informationen zu den maßgeblichen Corona-Schutzmaßnahmen bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 einschließlich Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich online unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ.

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