Gerdau: Gericht tagte in der Worth

Richter haben es nicht immer leicht. Sie müssen die unterschiedlichen Kriterien in einem Streitfall zusammentragen, Argumente filtern, gewichten und bewerten, das alles an den verschiedensten Rechtsgrundlagen messen und schließlich ein möglichst gerechtes Urteil fällen. Manchmal ein schier unmögliches Unterfangen – aber es ist ihr Job.

Am einfachsten ist es, wenn sie die Kontrahenten zu einem Kompromiss bewegen können, den die dann freiwillig in Form eines Vergleiches schließen. Dann ist ein Urteil unnötig und der Prozess ist schnell vorbei.
Das ist bei einem gerichtlichen Ortstermin am 12. Mai 2015 in der Gerdauer Worth trotz mehrerer Anläufe des erfahrenen Uelzener Amtsrichters Siemecke nicht gelungen.

Die Ursache für diesen Prozess resultiert aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Lüneburg über einen vorhergehenden – und noch nicht endgültig entschiedenen – Rechtsstreit. Den hatte der stellvertretende Gemeindedirektor Stefan Kleuker gegen die Gemeinde Gerdau geführt und in ihm ging es um die Frage ob die Straße „In der Worth“ 1983 rechtsgültig gewidmet wurde oder nicht. (https://www.suderburg-online.de/gerdau-nach-dem-urteil-in-der-worth-es-eskaliert/

Nach dem Urteil sieht Kleuker einen Teil der Worth als seinen Privatbesitz an, versperrte die Hofzufahrt Pabusch/Bollhorn mit einem Treckergewicht und errichtete auf der gegenüberliegenden Seite einen Zaun auf seiner Grundstücksgrenze. Außerdem erteilte er den Anwohnern Pabusch/Bollhorn sowie dem ehemaligen Bürgermeister Adolf Hilmer ein Betretungsverbot. Der ebenfalls betroffenen Familie Götke drohte er Selbiges an, das Schreiben läge schon in der Schublade…

Übersichtskarte

Ein Blick auf die Karte offenbart, warum die Anlieger so erbittert um die älteste und ehemals einzige Hauptstraße Gerdaus kämpfen: Mit seinen beiden Hofstellen schneidet Kleuker die Anwohner der Worth vom Ort ab. Die als Gemeindestraße bisher für die Öffentlichkeit gewidmete „In der Worth“ verläuft auf einem Teilbereich über sein Grundstück (rot gestrichelter Bereich). Wird sie entwidmet, ist sie Privatbesitz und Stefan Kleuker kann nach Gutdünken schalten und walten.

Das Treckergewicht war ein erster Vorgeschmack. Per einstweiliger Verfügung konnten die Kläger Pabusch/Bollhorn erreichen, dass es wieder entfernt werden musste. Nun also der Ortstermin in dieser Sache.

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Richter Siemecke wollte sich ein Bild vor Ort machen. Das tat er gründlich und wirkte dabei nicht immer glücklich…
Auf dem Foto – Besichtigungssituation im „Grenzbereich“ (und in Folge) ist der Ortstermin grafisch nachgestellt. Die gestrichelte Linie zeigt den Grenzverlauf. Ein paar Meter weiter links die Einfahrt Pahbusch/Bollhorn, ein Stück weiter rechts der Grundstückseingang Götke. An der grünen Scheunenecke (links im Bild) beginnt der eigentliche Hof.

Kleuker räumt Zusagen gegenüber Kindern, Kindergarten und Anwohnern ab…

Richter Siemecke drückte an dieser Stelle leichtes Unverständnis über Kleukers Begehren aus. Alle Häuser seien zur Straße ausgerichtet, die gesamte Situation stelle dar, dass die Worth schon immer wesentlich zur Siedlung gehört. Mit der Weigerung, die Anlieger ein paar Meter über „seine“ Straße fahren oder gehen zu lassen, wären erhebliche Baumaßnahmen verbunden: Eine Mauer müsse bei Götkes eingerissen werden, ein Weg entfernt und ein neuer für eine neue Zuwegung zum Haus gebaut werden. Der Garten bei Pabusch/Bollhorn wäre komplett umzugestalten, um eine neue Zufahrt herzustellen.
Siemecke deutete an, dass das Recht die Möglichkeiten sicher hergibt; dass ihm die daraus folgenden Konsequenzen wiederum unverhältnismäßig erscheinen. Und er suchte Kompromisse, die Stefan Kleuker alle mit dem Argument
„…in der Vergangenheit ist zuviel passiert“, abschlug.

Daraufhin wollte das Gericht wissen, warum er so hartnäckig auf seiner Forderung bestünde und ob er vielleicht vorhätte, das Grundstück einzuzäunen. Ja, er wolle das Grundstück mit einem Tor „zu machen“, so Kleuker, und wechselte Argumentativ die Richtung: „…allein schon aus versicherungstechnischen Gründen“. Es sei bereits einiges abhanden gekommen…

Damit räumt Stefan Kleuker öffentlich seine bisherigen Zusagen, die Straße durchgängig zu lassen, endgültig ab. Allen Anwesenden wurde schlagartig klar, dass bei seinem Gewinn des Prozesses wohl niemand mehr die Worth durchgängig befahren oder begehen wird.

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Nun wurde die Zuwegung zu Götkes zum Thema. Die benötigen ihren vorderen Eingang nämlich nicht, da sie ja von der Rückseite an die öffentliche Straße angebunden sind. So war das Argument.

Dass das nicht stimmt, wurde dem Gericht auf dem Weg dorthin klar (gemacht). Die „Zufahrt“ (mit Wegerecht für Götkes) führt ebenfalls über Stefan Kleukers Grundstück: über das seiner 2. Hofstelle (hellblau auf der Karte). Menschen mit einem Kleukerschen Betretungsverbot könnten zukünftig mit Götkes also nur noch telefonieren…

Kinder, Kinder…

Nachdem er von Klägerseite mehrfach auf die überaus gefährliche Verkehrssituation (bei einer Sperrung der Worth) für die Kinder gemacht worden war, wollte sich Richter Siemecke auch davon ein Bild machen. Das Gericht begab sich zur Einmündung der Worth in die Hauptstraße.

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Der dort herrschende Verkehr und die Bürgersteigsituation „Der Bürgersteig ist keiner…“ hinterließen sichtbar Eindruck beim Gericht…

Zum Abschluß wurde noch die Zufahrt zur Kindertagesstätte in Augenschein genommen. Auch sie ist im Zweifelsfall von einer Abschneidung bedroht, zumindestens aber auf das Wohlwollen des Eigentümers angewiesen – wie aus der Karte ersichtlich wird.

Alles Dinge, die dem Richter dem Anschein nach Unwohlsein bereiteten. Und so war ihm eine gewisse Erleichterung anzumerken, als zum Abschluss Klagevertreter Hinkelmann daran erinnerte, dass es in diesem Verfahren ausschließlich um eine Entscheidung über die Zuwegung zum Grundstück Pabusch/Bollhorn ginge.

Ob es in diesem Prozess überhaupt ein Urteil vom Richter Siemecke gibt, ist fraglich. Er geht im Juni in den wohlverdienten Ruhestand und muss vorher noch seinen Resturlaub nehmen…

Übersicht der Standorte:

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4 Kommentare

  1. bamanu Antworten

    B.S. hätte lieber schreiben sollen: Es können die Bürgerinnen und Bürger in Gerdau nicht in Frieden leben, weil es Herrn Kleuker nicht gefällt, dass seit Jahrhunderten über sein Grundstück eine Straße verläuft, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt werden muss.
    Es stimmt einfach nicht, dass es den restlichen Anwohnern der Straße „In der Worth“ und den Bürgerinnen und Bürgern aus Gerdau egal sein soll, ob sie sich dort zu Fuß oder per Fahrrad bewegen dürfen.
    Mit dem Auto wird wohl kaum ein Bürger über den Hof fahren, weil das Kopfsteinpflaster ein Befahren kaum zulässt.
    Der Weg aus dem Dorf entlang der Hauptstraße zum Sportplatz oder in die angrenzende Natur ist für Fußgänger lebensgefährlich, so dass man nur über Kleukers Hof sicher gehen kann.
    Wenn die Straße seit Jarhrhunderten für den öffentlichen Verkehr genutzt wurde, dann muss das auch Herr Kleuker als gegeben hinnehmen, ob ihm das passt oder nicht.
    Wenn Herr Kleuker einzelnen Personen das Betreten seines Hofes verbietet, anderen aber nicht, dann wird man an die Feudalherrschaft früherer Fürsten einnert.
    Wir leben aber nicht mehr im 16. sondern im 21. Jahrhundert.
    Vermutungen und Andeutungen gegen Herrn Hilmer sind ein ganz mieser Stil. Weshalb scheut sich B.S. Ross und Reiter zu nennen?
    Woher will B.S. wissen, dass sich Herr Bollhorn zum Wohle seines Dorfes und für den Weltfrieden einsetzt. Hat er dafür Beweise?
    B.S. hätte sich seinen Kommentar sparen können, wenn er einfach nur zugeben würde, dass die Gerichtsverfahren in Lüneburg ohne Ortsbesichtigung eine Farce waren.

  2. meubar Antworten

    Nun hat es den Anschein, dass der Gerechtigkeit beim Streit um das Durchgangs- und Durchfahrtsrecht in der Straße „In der Worth“ doch noch zum Sieg verholfen wird.
    B.S. hätte sich nicht einseitig von S. Kleuker informieren lassen sollen, sondern sich seine Informationen auch durch viele Artikel in der Zeitung aus der Samtgemeinde Suderburg holen sollen.
    Die Gerdauer Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum S. Kleuker ihnen den Durchgang und die Durchfahrt versperren will, obwohl sein Vater für billiges Geld beide Hofstellen gekauft hat, weil zwischen den beiden Hiofstellen eine Straße durchführt, die schon seit Jahrhunderten dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
    Hat B.S. vergessen, dass es mal die kleinen Kinder der Familie Kleuker gewesen sind, die massiv durch den „vielen“ Verkehr auf der Straße stark gefährdet waren. Oder hat B.S. auch vergessen, dass die Straße entwidmet werden muss, damit Sohn Kleuker ungefährdet für den Führerschein üben kann?
    Wenn auch der Gemeinderat Gerdau einstimmig der Meinung ist, dass die Straße „In der Worth“ im Jahre 1983 letztmalig rechtsgültig gewidmet worden ist, dann fragt man sich in Gerdau, was dieses Aufbegehren und die schikanösen Maßnahmen von S. Kleuker bezwecken sollen?
    In dem seit dem Jahre 2007 andauernden Streitverfahren hat sich erstmals ein Richter die Straße vor Ort angesehen, um nach Abwägung aller Argumente eine Entscheidung zu fällen.
    Eine solche Ortsbesichtigung hätten schon die Richter am Verwaltungsgericht Lüneburg in den Jahren 2011 und 2013 durchführen sollen. Dann hätte man seitens der Gerichte schon viel früher erkannt, dass die Straße „In der Worth“ verkehrsmäßig der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden muss und nicht in das Prtivateigentum von Herrn Kleuker vollends übergeht.
    Viel Streit, viel Ärger und viele Klagen hätte man vermeiden können, wenn man nicht – wie Herr Kleuker – mit dem Kopf durch die Wand will.

  3. Italiano Antworten

    Lieber B. S., ich denke, etwas mehr Gemeinsinn, Geschichts- und Sicherheitsbewusstsein wären in Ihrem Kommentar zur Situation „In der Worth“ angemessener und besser gewesen, als das einseitige Heranrücken an Herrn Kleuker.

    Seit Generationen war die Worth als Hauptstraße eine örtlich allgemein akzeptierte Verbindung und Akürzung zugleich. Dieser Weg war auch sicherheitstechnisch für Kinder, für Eltern mit Kinderwagen, auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesene Mitbürgerinnen und Mitbürger von unschätzbarem Vorteil, weil er den nahezu bürgersteiglosen Engpass an der Hauptstraße Richtung Barnsen umging.

    Das alles soll nun aus dem Bewusstsein der Gerdauer verschwunden sein, weil sich Herr Kleuker anscheinend in seinem kleinkriegartigen Gefecht gegen seine Nachbarn befindet? Gerdauer, macht euch klar, dass Herr Bollhorn für sein Recht und damit auch für die Dorfgemeinschaft kämpft.

    Im übrigen sollten Herr Kleuker und alle, für die er noch als Sympathieträger gilt, einen Blick ins Grundgesetz werfen. In Artikel 14, Satz 2 heißt es: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Besonders als Mandatsträger obliegt Herrn Kleuker, dem unter dem C der Christdemokraten das Wohl der Bürgerinnen und Bürger anvertraut worden ist, eine besondere Aufgabe, sich auch unvoreingenommen für deren Anliegen und deren Sicherheitsbedürfnis einzusetzen. Aber Herrn Kleuker geht es ausschließlich um seinen Privatbesitz und wie er seine Interessen durchsetzen kann. Leider hat ihm die Nachlässigkeit der Gemeinde eine Steilvorlage verschafft und zu hoffen ist, dass die Gerichte doch noch einen Weg finden, den Knoten in Gerdau für alle befriedend zu durchtrennen.

  4. B.S. Antworten

    „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben….“ Warum sollte sich Herr Kleuker auf einmal auf irgendwelche Kompromisse einlassen, nur weil Herr Bollhorn nicht das Recht bekommen hat, was ihm seiner Meinung nach zusteht ? Außer den direkten Anwohnern ( Bollhorn und Götke ) kann den restlichen An- und Einwohnern die Entwidmung egal sein, denn entweder haben sie mit Kleukers keinen Streit ( und brauchen somit auch kein Betretungsverbot befürchten ) oder sie kommen nach wie vor uneingeschränkt auf ihr Grundstück. Niemand möchte das auf seinem Privatgrundstück die Straßenverkehrsordnung Anwendung findet und auch wenn man sich ehrenamtlich engagiert oder ein öffentliches Amt hat, sollte man Anträge stellen dürfen, die seine eigene Lebens -und /oder Arbeitsbedingungen verbessern. Zudem wird es bestimmt einen Grund geben, weswegen Herr Hilmer – auch wenn er ehemaliger Bürgermeister ist – nicht mehr den momentan als gerichtlich anerkannten Privatweg nutzen darf. Vielleicht sollte Herr Hilmer mehr als froh sein, dass die genauen Gründe für so einen Schritt nicht in der Öffentlichkeit genannt werden…. Und Herrn Bollhorn, den ich bis vor Kurzem noch nie (!!!) gesehen hatte – obwohl er sich so zum Wohle des Dorfes, der Einwohner, der Nicht-Trennung eines ganzen Dorfes und evt. auch des Weltfriedens einsetzt – möchte ich auch nicht auf meinem Grundstück sehen. Ewige Querulanten sind mir zuwider ! Und den ganzen Artikel hätte man sich (er)sparen können, denn vom Klagevertreter Hinkelmann erinnert: es geht in dem Verfahren ausschließlich um eine Entscheidung über die Zuwegung zum Grundstück Pabusch/ Bollhorn !

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