Am 2. Mai ab 19 Uhr veranstaltet der Kreisverband Uelzen Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Uelzen, Café im Stadtgarten, eine Infoveranstaltung mit Rebecca Harms zum Thema: Genmais und Chlorhähnchen willkommen! Frei? Fair? Falsch? – Was bedeutet das EU-USA-Freihandelsabkommen für die Region?
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Fragen nach den konkreten Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf jeden Einzelnen, nach der Umsetzbarkeit der bislang bestehenden Agrar- und Verbraucherschutzpolitik, nach geänderten Machtverhältnissen, nach Preisbindungen und vieles mehr.
Nach einem Impulsreferat von Rebecca Harms, MdEP, Vorsitzende der Fraktion Grüne/Efa im Europäischen Parlament, können Fragen gestellt werden.
Hintergrund:
Seit Juli 2013 verhandelt die Europäische Kommission über ein Handels- und Investitionsabkommen mit den Vereinigten Staaten (TTIP – “Transatlantic Trade and Investment Partnership”).
Anders als bei klassischen Freihandelsabkommen geht es beim TTIP nicht primär um den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen, sondern vor allem um eine Angleichung der Regeln des europäischen und des amerikanischen Binnenmarktes sowie eine Öffnung der Märkte für öffentliche Aufträge. Das TTIP-Abkommen birgt erhebliche Sprengkraft: Von befürchteten Senkungen hoher Umwelt- und Sozialstandards, über den Abbau von Datenschutz- und Verbraucherrechten, laschere Regelungen bei der Lebensmittelsicherheit, der weiteren Öffnung für die Nutzung von Gentechnik, die in Frage stehende Wahrung der Netzneutralität, eine anvisierte verschärfte Durchsetzung von Urheberrechten, die Schwächung der europäischen Kulturpolitik oder weitgehende Vereinbarungen bezüglich der gemeinsamen Agrarpolitik soll über zahlreiche Bereiche verhandelt werden, deren Beachtung und Schutz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon immer Kernanliegen waren.
Das Versprechen des TTIP-Abkommens lautet: Wachstum durch freien Marktzugang zwischen den USA und der EU. Freier Marktzugang bedeutet im schlimmsten Fall, dass sich die amerikanischen Unternehmen nicht an unsere Schutzvorschriften halten müssen und im Zweifel sogar Schadensersatz erhalten, wenn ihnen durch unsere Regeln ein Profit entgeht. Beispiele für solche Schutzbereiche sehen wir bei der Gentechnik, der Liberalisierung der Wassermärkte oder dem Abbau von alternativen Gasvorräten mit Hilfe hochgiftiger Chemikalien (Fracking). Hier könnten bestehende nationale Verbote und Ausnahmevorbehalte mit dem Hinweis auf das Abkommen zunehmend unter Druck geraten.
Wir laden Sie herzlich zur Infoveranstaltung und zur anschließenden Diskussion ein.
Christine Kohnke-Löbert
Kreissprecherin Bündnis 90/Die GRÜNEN KV Uelzen