Geflügelpest: Landkreis Uelzen ordnet in drei Gemeinden Stallpflicht an

Der Ausbruch der für Geflügel hochansteckenden Geflügelinfluenza (H5N8; Geflügelpest) ist bei einer in der Gemeinde Bergen (Dumme) tot aufgefundenen Wildgans bestätigt worden. Da sich der Fundort nur sechs Kilometer östlich der hiesigen Kreisgrenze befindet, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Uelzen eine entsprechende Risikobewertung der Lage durchgeführt.

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Fundort wurde für die angrenzenden Gemeinden Rosche, Suhlendorf und Soltendieck eine erhöhte Einschleppungsgefahr festgestellt. Zum Schutz der Geflügelbestände wird in den genannten Gemeinden für sämtliches im Freiland gehaltenes Geflügel (außer Tauben) ab Donnerstag, 28. Januar 2021, bis auf Weiteres eine Stallpflicht angeordnet, um den direkten und indirekten Kontakt mit Wildvögeln zu unterbinden.

Hausgeflügel ist demnach in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die gegen Einträge von oben sowie seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln abgesichert ist. Die vollständige Allgemeinverfügung ist der Homepage des Landkreises Uelzen zu entnehmen.

Die Maßnahmen werden aufgehoben, sobald die Seuchenlage dies zulässt. Alle Geflügelhalter im Landkreis Uelzen werden aufgrund der Seuchenlage aufgerufen, alle erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Geflügelpest-Verordnung einzuhalten. Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht angemeldeten Geflügelhaltungen beim Kreisveterinäramt anzumelden.

Bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand wie zum Beispiel erhöhter Sterblichkeit, Rückgang der Gewichtszunahmen oder ein Rückgang der Legeleistung ist unverzüglich der Hoftierarzt zu konsultieren, um Geflügelpest ausschließen zu können.

Eine Gefahr für den Menschen geht nach aktueller Einschätzung des Friedrich-Löffler-Institut vom diesjährigen Seuchenzug nicht aus. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Vögel jedoch nicht berühren oder einsammeln, sondern insbesondere bei tot aufgefundenen Wasservögeln und Greifvögeln das Veterinäramt (0581/82-736) benachrichtigen.

Umfangreiche Informationen sowie Merkblätter zur Unterbindung des Eintrags können im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de abgerufen werden.

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