Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Suderburg

Zum 6. 10. 2014, 18.00 Uhr, hatte die Verwaltung zu einer „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen westlich der Bahnhofstraße im OT Suderburg in Suderburg (gemäß §34 Absatz 4 Nummer 3 Baugesetzbuch) gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch“ eingeladen.

Worum es ging ist eigentlich ganz einfach (wenn man die Paragraphen beiseite läßt): Die Gemeinde Suderburg möchte das – auf dem Titelbild in Rot umrandete – Gebiet am Tannrähmsring als Baugebiet ausweisen.

Hintergrund: Die Fläche gilt bisher als „Außenbereich“ im Innenbereich der Ortschaft Suderburg. Mit diesem Status kann der Eigentümer z.B. nicht an Anliegergebühren beteiligt werden. Im nächsten Jahr soll ja nun der Tannrähmsring in ganzer Länge ausgebaut werden. Wenn dann der Außenbereichsstatus, der direkt an der neu zu bauenden Straße liegenden Fläche, nicht geändert ist, müssten alle anderen Anlieger diesen Anteil mit übernehmen. Würde das Gebiet dann erst später als Baugebiet ausgewiesen, bräuchten die späteren Anlieger keine Anliegerkosten zahlen.

Um die Änderung zu erreichen, muss die Gemeinde eine Satzung aufstellen und ein Planverfahren auf den Weg bringen. Daran muss laut Baugesetzbuch die Öffentlichkeit beteiligt werden – Einsicht nehmen und Informationen einfordern können. Und das ist gestern nun geschehen.

Rüdiger Lilje erläuterte die Planung und beantwortete alle aufkommenden Fragen zur Zufriedenheit der zwei anwesenden Bürger.

Nun kann die Planung weitergehen und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Auch dieser wird dann öffentlich ausgelegt, bevor er Rechtskraft erlangt.

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