Der Deutsche Bundestag wird noch in dieser Woche über ein umfassendes Fracking-Gesetz abstimmen. Damit bekommen wir endlich klare Regelungen“, teilte die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann mit. „Das sind gute Nachrichten für unsere Region. Die Wirtschaft braucht klare Bedingungen, damit sie arbeiten kann.“
„Nach den Entwicklungen der vergangenen Tage war die CDU/CSU-Fraktionsspitze im Deutschen Bundestag endlich bereit, den Vorschlag der SPD mitzutragen“, so Lühmann. „Neben den klaren Regelungen für das konventionelle Fracking soll das unkonventionelle Fracking verboten werden. Zudem sind bis zu vier Probebohrungen erlaubt und im Jahr 2021 entscheidet der Bundestag zwingend, ob das Verbot noch sachgerecht ist bzw. ob und wenn unter welchen Bedingungen diese Technik erlaubt wird.“ Das Gesetz regelt auch das konventionelle Fracking, so betont die Bundestagsabgeordnete: „Es werden u.a. die wichtigen Fragen nach der Einbeziehung der Kommunen, einem Vetorecht der Wasserbehörde, der sicheren Behandlung des sogenannten Lagerstättenwassers und die Beweislastumkehr geregelt“. Beweislastumkehr bedeutet, dass die Firma beweisen muss, dass die Umweltfolge nicht aufgrund ihrer Bohrungen passiert sind. Zur Zeit muss der Firma bewiesen werden, dass die Förderung ursächlich für die Schäden sind, was sehr schwierig nachzuweisen ist.
„Ich danke auch dem niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies für seinen Einsatz“, so Lühmann. „Auch der Appell von Olaf Lies, dass er zeitnah über zehn Anträge zu konventionellem Fracking ohne die in dem geplanten Gesetz festgelegten strengen Umweltauflagen genehmigen muss, scheint bei unserem Koalitionspartner zum Umdenken geführt zu haben.
21.06.2016