Forderungen des Dialogforum Schiene Nord auf den Weg gebracht

Nach intensiven Diskussionen zwischen Haushalts- und  Verkehrspolitikern zum Ausbau eines menschen- und umweltgerechten europäischen Schienennetzes hat in seiner Sitzung am 28.1.2016 der Deutsche Bundestag die Tür geöffnet, um den berechtigten Forderungen aus Bürgerbeteiligungsverfahren nachkommen zu können. Beim Ausbau von transeuropäischen Netzen sollen auf Antrag zusätzliche Mittel für mehr Lärmschutz, Alternativtrassen und für den Umbau von Bahnübergängen vom Parlament zur Verfügung gestellt werden können.

Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kirsten Lühmann begrüßt: „Es geht jetzt nicht mehr um den Einzelfall Rheintalbahn, sondern um allgemeine Grundsätze, wie den Forderungen der Bürger und Bürgerinnen bei vergleichbaren Großprojekten ohne das Totschlagsargument der erforderlichen Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen werden kann. Diese Entscheidung hat auch für den Prozess der Planung der Alpha-E-Variante zur Seehafenhinterlandanbindung entscheidende Bedeutung!“

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte parallel zu einem Antrag auf Umsetzung der Kernforderungen des Bürgerdialogs bei einem einzelnen Schienenverkehrsprojekt einen zweiten Antrag initiiert. Mit diesem Grundsatzantrag „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ ist es gelungen, aus einer Einzelfallentscheidung eine grundsätzliche Richtlinie für vergleichbar gelagerte Großprojekte des europäischen Schienennetzes zu beschließen.

Die vier beschlossenen Grundsätze sind:

–    Die Unterstützung der Zusammenarbeit der Akteure vor Ort und die Einbeziehung konstruktiver Vorschläge zur Erarbeitung konkreter Lösungen in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit,

–    die Formulierung konkreter Forderungen durch dieses Dialoggremium an den Deutschen Bundestag, um im Einzelfall einen besonderen, über das gesetzliche Maß hinausgehenden Schutz von Anwohnern und Natur zu erreichen

–    die Nutzung der Grundsätze und Maßstäbe des Beteiligungsverfahrens u.a. aus dem Prozess bei der Rheintalbahn,

–    die rechtliche Gleichstellung von Ausbau-  und Neubaustrecken, was sich insbesondere bei der Finanzierung der Kreuzungen von Bahnstrecken mit Straßen auswirken wird.

Lühmann bewertet diese Entscheidungen als grundsätzlichen Meilenstein für die Beteiligung aller Betroffenen an der Planung menschen- und umweltgerechter Strecken: „Die Einbeziehung aller Akteure kostet zunächst zwar ein bisschen mehr Geld, die erzielte Akzeptanz bei den Betroffenen verhindert letztlich aber teure Gerichtsverfahren, die die Umsetzung neuer oder aktualisierter Strecken verzögern oder sogar verhindern könnten.“

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