Filterpflicht für Agrarfabriken

AbL: Filterpflicht für Agrarfabriken – gut für Anwohner und Bauernhöfe

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft hat die Pläne von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer Filter-Einbau-Pflicht in großen agrarindustriellen Schweinehaltungsanlagen gegen ungerechtfertigte Kritik der Agrarindustrie-Lobby in Schutz genommen. Diese Abluftfilter seien sehr wohl „Stand der Technik“ und angesichts der Keimbelastung von Anwohnern und auch Bauernhöfen durch Agrarfabriken geboten. Die große Zahl der mittelständisch-bäuerlichen Schweinehalter sei von der Filterpflicht überhaupt nicht betroffen.

Beide Länder wollen den Einbau von Filtern bei Großanlagen oberhalb der Tierplatz-Schwellenwerte des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (2.000 Schweinemastplätze, 750 Sauen) in neuen und alten Ställe vorschreiben. Bei großen Geflügelanlagen ab 40.000 Plätzen, für die es erst demnächst zertifizierte Filter für alle Maststufen geben werde, sollen demnach zunächst Keimschutzgutachten bzw. Mindestabstände zur Wohnbebauung (500 bzw. 1000 Meter) vorgeschrieben werden. Die Genehmigungsbehörden sollen diese Auflagen in konkreten Fällen auch bei Tierplätzen von 1.500 Mastschweinen, 560 Sauen, 15.000 Legehennen, 15.000 Puten oder 30.000 Masthühnern einfordern können.

Zuvor hatten bereits einige Landkreise ähnliche Vorgaben für agrarindustrielle Neubauten gemacht, nachdem Bürgerinitiativen und Umweltverbände und neuerdings auch Oberverwaltungsgerichte auf die Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch derartige Anlagen hingewiesen hatten. Inbesondere die durch den massiven Antibiotika-Einsatz in Großanlagen geförderten und verbreiteten antibiotika-resistenten MRSA- und ESBL-Keime führten zu ernsten Gesundheitsrisiken.

Der niedersächsische AbL-Landesvorsitzende Martin Schulz verwies darauf, dass diese Erlassentwürfe die übergroße Zahl der mittelständisch-bäuerlichen Tierhalter nicht betreffen werde, weil deren Ställe unterhalb der obigen kritischen Tierzahlen lägen. Die Filterpflicht für einige hundert Agrarfabriken, die aber wegen ihrer Expansion bereits 20% der Schweine hielten, könne deshalb sogar für eine Verlangsamung der immer ruinöseren Überschussproduktion und deren Druck auf die Erzeugerpreise sorgen und so den allermeisten Landwirten nützen.

Andere Bundesländer und die EU müssten diese Filter jetzt ebenfalls rasch vorschreiben. Allerdings, so die AbL, hielten die Filter nur einen Teil der Emissionen zurück und auch dies nur, wenn sie regelmäßig gewartet würden und wenn regelmäßig kontrolliert werde, ob sie auch in Betrieb gehalten würden. Kritik äußerte die AbL daran, dass das Quasi-Monopol für die Zertifizierung der Filter auch weiterhin bei der agrarindustriell ausgerichteten Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) verbleiben solle. Die AbL befürchtet eine zu große Nähe zu agrarindustriellen Filter-Herstellern, weil dadurch die vom TÜV oder anderen Institutionen geprüften Filter anderer Hersteller diskriminiert und verdrängt würden.

Eckehard Niemann

Verweise:
Studie Universität Utrecht: Mögliche Effekte der intensiven Tierhaltung auf die Gesundheit von Anwohnern
Dr. med. Thomas Fein, Dr. med. Burkhard Kursch, Dr. med. Lutz Kaiser: Gesundheitsgefährdung durch Hähnchenmastanlagen der Intensivtierhaltung

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